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Heimkostenübernahme-Einsatz des Schonvermögens

Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimkostenübernahme-Einsatz des Schonvermögens im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo allerseits, mein Betreuter liegt im Heim. Bis zur Kündigung der Wohnung habe ich die Renteneinnahmen nicht ans Heim umgeleitet. ...


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Alt 02.08.2018, 16:06   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
Standard Heimkostenübernahme-Einsatz des Schonvermögens

Hallo allerseits,

mein Betreuter liegt im Heim. Bis zur Kündigung der Wohnung habe ich die Renteneinnahmen nicht ans Heim umgeleitet. Habe auch rechtzeitig Antrag auf Kostenübernahme bei Grundsicherung gemacht. Die Wohnung ist aufgelöst. Jetzt hat er auf dem Giro zirka 5500.
Gilt dieser Betrag als Schonvermögen oder muss ich aus diesem Geld die Renteneinnahmen an das Heim abbezahlen?

Gibt es eine Regelung, dass man die Rente sofort an das Heim umleiten muss ohne zu warten bis die Wohnung aufgelöst wird?
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 02.08.2018, 17:03   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Habe auch rechtzeitig Antrag auf Kostenübernahme bei Grundsicherung gemacht.
giebt es dazu auch schon ein (Rechen-) Ergebnis? Wie sieht dabei der Teil: Einsatz des Vermögens aus?


Zitat:
Gilt dieser Betrag als Schonvermögen oder muss ich aus diesem Geld die Renteneinnahmen an das Heim abbezahlen?
Es steht im Bewilligungsbescheid für die Heimkosten wie diese Bewilligung sich zusammensetzt bzw. was an Eigananteil geleistet werden muss. Schau bitte dort nach dann weisst du ob etwas übrig bleibt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 03.08.2018, 12:03   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Zitat:
Zitat von Heinrich Heine Beitrag anzeigen
Jetzt hat er auf dem Giro zirka 5500.
Gilt dieser Betrag als Schonvermögen oder muss ich aus diesem Geld die Renteneinnahmen an das Heim abbezahlen?

Hierzu nebenbei bemerkt: Wenn in dem o.g. Betrag noch Einkommen für den laufenden Monat enthalten ist, zählt dies (noch) nicht zum Vermögen, so dass der Schonbetrag von 5.000,-- Euro evt. noch nicht erreicht wäre.



mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 03.08.2018, 13:46   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Bis zur Kündigung der Wohnung habe ich die Renteneinnahmen nicht ans Heim umgeleitet.

Gab es da einen sachlichen Grund dafür??


Zitat:
Habe auch rechtzeitig Antrag auf Kostenübernahme bei Grundsicherung gemacht.
Da ist die Frage welche Kostenübernahme du denn beantragt hast. Üblicherweise geht die Rente ans Heim und der Sozialhilfeträger müsste dann (wenn beantragt) die Kosten für Miete und Räumung übernehmen.
Einen Kostenerstattung des Sozialamtes für gezahlte Mieten gibt es nicht.


Zitat:
Gilt dieser Betrag als Schonvermögen oder muss ich aus diesem Geld die Renteneinnahmen an das Heim abbezahlen?
Wenn bislang noch gar nichts an das heim gezahlt worden ist muss natürlich erst einmal die Rente eingesetzt werden.
__________________
----------------
agw ist offline  
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