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Corry 07.08.2018 12:33

Zweitbetreuer für Hausverkauf möglich?
 
Hallo Zusammen,


ich betreue eine Person die sich mittlerweile im Altenheim befindet.
Das Haus in dem sie vorher gelebt hat ist ihr eigenes. Die Person ist ausreichend vermögend, so dass das Haus zur Heimkostendeckung nicht unbedingt verkauft werden müsste.


Leider ist das Haus seit mehreren Jahrzehnten nicht gepflegt, renoviert oder saniert. Das Dach ist undicht, der Keller feucht. Der Garten und das Umfeld so verwildert, dass das bereits schriftliche Änderungsaufforderungen durch die Nachbarschaft gab.


Das Haus kann aufgrund des schlechten Zustandes nicht als Mietobjekt verwendet werden. Ungenutzt verfällt es zusehends. Aus diesem Grund scheint es sinnvoll es zu verkaufen.


Es gibt Angehörige zu denen seit über 50 Jahren kein Kontakt bestand. Die Angehörigen haben nie in diesem Haus gelebt und keinen Bezug dazu.


Da ich mich mit Hausverkäufen nicht auskenne, wollte ich fragen, ob man in diesem Fall einen Antrag auf Bestellung eines Zweitbetreuers nur für den Hausverkauf stellen kann. Zudem wäre wichtig zu wissen, ob und welche Anträge eventuell zuvor durch mich gestellt werden müssen, um eine Genehmigung zum Hausverkauf durch einen Zweitbetreuer zu bewirken.


Ich wäre dankbar für Eure Rückmeldungen und Erfahrungen

michaela mohr 07.08.2018 13:14

Sei doch bitte so nett und nutze unsere Suchfunktion. :winke:

Das Thema Hausverkauf ist Dauerthema mit vielen unterschiedlichen Beiträgen.

agw 07.08.2018 14:44

Hallo Corry,


da ich keine Vorstellung von dir finden konnte kann ich nur vermuten das du Berufsbetreuerin bist.


Es gibt keine zwei gleichzeitig vergüteten Berufsbetreuer in einem Betreuungsverfahren. Es kommt lediglich ein Ergänzungsbetreuer bei rechtlicher Verhinderung in Betracht. Das ist aber hier nicht der Fall.


Du wirst dich halt informieren müssen welche Schritte du gehen musst. Am sinnvollsten ist dazu eine enge Absprache mit dem (später den Vertrag genehmigenden) Rechtspfleger.

Boomer 07.08.2018 18:25

Immobilienverkäufe kommen sehr häufig vor. Ich hab gerade mal grob bei mir überschlagen: 3 Jahre - 7 Immobilien.

Mein Tipp: such dir einen Makler, der sich mit dem Verkauf über Betreuer auskennt. Dieser war bisher immer Gold wert.

sonnenandrea 13.08.2018 10:34

Hallo,


ich beauftrage immer meinen Lieblingsmakler, mache dann den Kaufvertrag und beantrage dann bei Gericht die Genehmigung des Kaufvertrags, der solange schwebend wirksam ist.


Aber ich würde es vorher mit dem Gericht absprechen.

Fara 13.08.2018 14:10

Zitat:

Zitat von agw (Beitrag 112393)
Hallo Corry,


da ich keine Vorstellung von dir finden konnte kann ich nur vermuten das du Berufsbetreuerin bist.


Es gibt keine zwei gleichzeitig vergüteten Berufsbetreuer in einem Betreuungsverfahren. Es kommt lediglich ein Ergänzungsbetreuer bei rechtlicher Verhinderung in Betracht. Das ist aber hier nicht der Fall.


Du wirst dich halt informieren müssen welche Schritte du gehen musst. Am sinnvollsten ist dazu eine enge Absprache mit dem (später den Vertrag genehmigenden) Rechtspfleger.


Oh, das kenne ich aber auch anders.
Es gibt hier durchaus Betreuungen, in denen zwei Berufsbetreuer tätig sind. Die Aufgabenkreise sind dann nicht deckungsgleich, d. h. der eine hat die Vermögenssorge mit den Grundstückssachen, der andere den Rest.

michaela mohr 13.08.2018 14:17

Zitat:

d. h. der eine hat die Vermögenssorge mit den Grundstückssachen, der andere den Rest.
..........und beide werden aus der Staatskasse gezahlt?
Das gibts bei uns hier leider nicht.:heul:



Einmal gab es das (in BaWü) bei Ehrenamt aber war nicht mal dadurch einfach gewesen durchzusetzen.

Fara 14.08.2018 10:37

Bedauerlicherweise ... ja ... :motz:

carlos 14.08.2018 12:05

Zitat:

Zitat von Fara (Beitrag 112534)
Es gibt hier durchaus Betreuungen, in denen zwei Berufsbetreuer tätig sind. Die Aufgabenkreise sind dann nicht deckungsgleich, d. h. der eine hat die Vermögenssorge mit den Grundstückssachen, der andere den Rest.

Das BTPraxOnlineLexikon Betruungsrecht meint dazu:

Zitat:

Seit dem 01.07.2005 dürfen grundsätzlich nicht mehr parallel mehrere berufliche Betreuer für einen Betreuten bestellt werden (Änderung des § 1899 Abs. 1 BGB). Möglich ist also weiterhin die Bestellung eines ehrenamtlichen Betreuers und eines Berufsbetreuers (bzw. Vereins- oder Behördenbetreuers). Möglich sind außerdem neben einem Berufsbetreuer ein weiterer Berufsbetreuer für die Sterilisation, den Verhinderungsfall oder als Gegenbetreuer.
Schade, dass man in meinem Bezirk nicht von der Legalität abweicht.

In vielen Fällen wäre ich froh, wenn ich mich auf weniger oder gar nur einen AK spezialisieren könnte - natürlich ohne dadurch die pauschale Zeitvorgage zu unterschreiten.


mfg

HorstD 14.08.2018 12:44

Abschaffung Doppelbetreuer
 
Hallo, die (oftmals sinnvolle) Möglichkeit, mehrere Berufsbetreuer mit unterschiedlichen Aufgabenkreisen zu bestellen, wurde 2005 mit voller Absicht vom Gesetzgeber abgeschafft (im Rahmen der Einführung der Vergütungspauschale). Man hatte die Befürchtung, dass dann viele Berufsbetreuer ihre Fälle dadurch „vervielfachen“, würde doch jedem die volle Pauschale zustehen. Tja so sind sie, die Berufsbetreuer, immer nur auf ihren Vorteil bedacht, die üblen Gesellen.

Sofern solche Konstruktionen vor Ort fortbestehen (außerhalb von Verhinderungsfällen), dann hat wohl jemand die Gesetzesänderung nicht mitgekriegt. Ein völlig legaler Weg bei größerer Vetmögensverwaltung wäre es vorzuschlagen, einen (beruflichen) Gegenbetreuer (§§ 1792, 1799 BGB) zu bestellen.


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