Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimkostenübernahme bei Vermögen, aber nicht liquide im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kollegen,
folgende Fragestellung wozu ich nichts gefunden habe: Betreuter hat als Einnahmen eine EU-Rente und Mieteinnahmen einer vermieteten Wohnung.
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08.08.2018, 14:00 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
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Heimkostenübernahme bei Vermögen, aber nicht liquide
Liebe Kollegen,
folgende Fragestellung wozu ich nichts gefunden habe: Betreuter hat als Einnahmen eine EU-Rente und Mieteinnahmen einer vermieteten Wohnung. Er hat ein Sparkonto mit einigem Ersparten, eben die Eigentumswohnung (vermietet) und mehrere Äcker. Er muss in ein Heim für Menschen mit psychischer Erkrankung. Aufgrund des vorhandenen Vermögens ist er ja erstmal Selbstzahler. Was ist aber, wenn das Sparkonto aufgebracht wurde. Dann müssen ja in der Regel die Äcker und dann die Wohnung verkauft werden, bis der Vermögensfreibetrag erreicht ist. Was ist jedoch, wenn sich z.B. kein Käufer findet oder sich die Abwicklung ewig hinzieht? Gibt es da die Möglichkeit auf Darlehensbasis eine Kostenübernahme beim Sozialhilfeträger zu beantragen. Oder hattet ihr schon ähnliche Fälle? Wie habt ihr das geregelt? Kann man einen Acker auf den Kostenträger überschreiben, damit dieser für den Gegenwert Leistungen übernimmt? Danke für eure Antworten im voraus. Gruß |
08.08.2018, 16:36 | #2 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
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Unser Amt erbringt die Leistungen dann als Darlehen und sichert sich dieses über eine Grundschuld ab. Der Darlehensbetrag ist fällig bei Verkauf oder beim Versterben und ab da zu verzinsen.
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--> Das Leben bleibt spannend |
09.08.2018, 08:02 | #3 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Es kommt sicher auch auf den zeitlichen Rahmen an. Ist eine Betreuung neu sind die Chancen dafür sicher höher. Ist sie das nicht und der weitere Verlauf, so wie anscheinend jetzt hier, klar absehbar dann sollte man das schleunigst ab sofort in die Wege leiten. Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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13.08.2018, 10:31 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 157
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Hallo,
ich würde einfach mal einen Antrag beim Sozialamt stellen wenn absehbar ist, dass die Liquidität endet. Aber im Prinzip ja, der Grundbesitz muss verkauft werden, ebenso die Mietwohnung.
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"Aber ich als Betreuerin bin doch dafür zuständig" |
14.08.2018, 21:22 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
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Danke Mal für die Antworten bis hierhin. Die Betreuung ist noch relativ neu, seit Ende Juni. Ich habe nun bereits einige Interessenten ausfindig gemacht, dem Heim die Sachlage geschildert und mitgeteilt, dass es bei der nächsten Rechnung zu Verzögerungen kommen könnte. Und zusätzlich beim Sozialhilfeträger einen Antrag mit Schilderung der Sachlage gestellt.
Nun habe ich dazu noch eine Frage: Von den Einnahmen aus dem Verkauf muss ja eine Steuer entrichtet werden. Im Normalfall wie du das jedoch nicht gleich abgezogen, sondern ja erst im Folgejahr festgesetzt. Wie ist das zu regeln? Kann man sich die Steuer vom Berater ausrechnen lassen und die zu erwartende Steuer vom Ertrag abziehen und dann nur das als Vermögen vom Kostenträger angeben? Oder wie handhabt ihr das in ähnlichen Fällen, oder welchen Tip könnt ihr mir hier geben? |
14.08.2018, 22:36 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin
Beim Verkauf einer bis zum Verkauf selbst bewohnten oder (ich glaube mindestens seit 10 Jahren) vermieteten Immobilie fallen keine Steuern gegen den Verkaufserlös an. Wäre der Betreute seit weniger als 10 Jahren der Eigentümer der vermieteten Immobilie müßte er Steuern auf den Verkaufserlös zahlen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
14.08.2018, 22:49 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
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Erstmal sollen die Landwirtschaftlichen Anwesen (Äcker) verkauft werden. Die Wohnung erst später, wenn der Heimaufenthalt dauerhaft notwendig bleibt. Diese wurde vom B gekauft, dann zog der für ca zwei Wochen ein. Funktionierte nicht, zurück zu Mutti. Seit ca. Zwei Jahren jetzt vermietet, also wird auf alles Steuer fällig.
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