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Heimkostenübernahme bei Vermögen, aber nicht liquide

Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimkostenübernahme bei Vermögen, aber nicht liquide im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kollegen, folgende Fragestellung wozu ich nichts gefunden habe: Betreuter hat als Einnahmen eine EU-Rente und Mieteinnahmen einer vermieteten Wohnung. ...


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Alt 08.08.2018, 14:00   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
Standard Heimkostenübernahme bei Vermögen, aber nicht liquide

Liebe Kollegen,

folgende Fragestellung wozu ich nichts gefunden habe: Betreuter hat als Einnahmen eine EU-Rente und Mieteinnahmen einer vermieteten Wohnung.

Er hat ein Sparkonto mit einigem Ersparten, eben die Eigentumswohnung (vermietet) und mehrere Äcker.

Er muss in ein Heim für Menschen mit psychischer Erkrankung. Aufgrund des vorhandenen Vermögens ist er ja erstmal Selbstzahler. Was ist aber, wenn das Sparkonto aufgebracht wurde. Dann müssen ja in der Regel die Äcker und dann die Wohnung verkauft werden, bis der Vermögensfreibetrag erreicht ist.

Was ist jedoch, wenn sich z.B. kein Käufer findet oder sich die Abwicklung ewig hinzieht? Gibt es da die Möglichkeit auf Darlehensbasis eine Kostenübernahme beim Sozialhilfeträger zu beantragen. Oder hattet ihr schon ähnliche Fälle? Wie habt ihr das geregelt? Kann man einen Acker auf den Kostenträger überschreiben, damit dieser für den Gegenwert Leistungen übernimmt?

Danke für eure Antworten im voraus.

Gruß
Faddl ist offline  
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Alt 08.08.2018, 16:36   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
Standard

Unser Amt erbringt die Leistungen dann als Darlehen und sichert sich dieses über eine Grundschuld ab. Der Darlehensbetrag ist fällig bei Verkauf oder beim Versterben und ab da zu verzinsen.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 09.08.2018, 08:02   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Unser Amt erbringt die Leistungen dann als Darlehen und sichert sich dieses über eine Grundschuld ab.
Bei uns wird das je nach Sachlage oft abgelehnt da das Amt keine Bank sei.
Es kommt sicher auch auf den zeitlichen Rahmen an. Ist eine Betreuung neu sind die Chancen dafür sicher höher. Ist sie das nicht und der weitere Verlauf, so wie anscheinend jetzt hier, klar absehbar dann sollte man das schleunigst ab sofort in die Wege leiten.


Zitat:
Was ist jedoch, wenn sich z.B. kein Käufer findet oder sich die Abwicklung ewig hinzieht?
Heime sind ab und an bereit mit der Zahlung ihrer Rechnungen zu warten- wenn man klar nachweisen kann wie der bisherige Verlaufund die Bemühungen sich gestaltete.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 13.08.2018, 10:31   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 157
Standard

Hallo,



ich würde einfach mal einen Antrag beim Sozialamt stellen wenn absehbar ist, dass die Liquidität endet.



Aber im Prinzip ja, der Grundbesitz muss verkauft werden, ebenso die Mietwohnung.
__________________
"Aber ich als Betreuerin bin doch dafür zuständig"
sonnenandrea ist offline  
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Alt 14.08.2018, 21:22   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
Standard

Danke Mal für die Antworten bis hierhin. Die Betreuung ist noch relativ neu, seit Ende Juni. Ich habe nun bereits einige Interessenten ausfindig gemacht, dem Heim die Sachlage geschildert und mitgeteilt, dass es bei der nächsten Rechnung zu Verzögerungen kommen könnte. Und zusätzlich beim Sozialhilfeträger einen Antrag mit Schilderung der Sachlage gestellt.

Nun habe ich dazu noch eine Frage: Von den Einnahmen aus dem Verkauf muss ja eine Steuer entrichtet werden. Im Normalfall wie du das jedoch nicht gleich abgezogen, sondern ja erst im Folgejahr festgesetzt. Wie ist das zu regeln? Kann man sich die Steuer vom Berater ausrechnen lassen und die zu erwartende Steuer vom Ertrag abziehen und dann nur das als Vermögen vom Kostenträger angeben? Oder wie handhabt ihr das in ähnlichen Fällen, oder welchen Tip könnt ihr mir hier geben?
Faddl ist offline  
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Alt 14.08.2018, 22:36   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
Standard

Moin moin

Beim Verkauf einer bis zum Verkauf selbst bewohnten oder (ich glaube mindestens seit 10 Jahren) vermieteten Immobilie fallen keine Steuern gegen den Verkaufserlös an.
Wäre der Betreute seit weniger als 10 Jahren der Eigentümer der vermieteten Immobilie müßte er Steuern auf den Verkaufserlös zahlen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 14.08.2018, 22:49   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
Standard

Erstmal sollen die Landwirtschaftlichen Anwesen (Äcker) verkauft werden. Die Wohnung erst später, wenn der Heimaufenthalt dauerhaft notwendig bleibt. Diese wurde vom B gekauft, dann zog der für ca zwei Wochen ein. Funktionierte nicht, zurück zu Mutti. Seit ca. Zwei Jahren jetzt vermietet, also wird auf alles Steuer fällig.
Faddl ist offline  
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