Dies ist ein Beitrag zum Thema Rückforderung - Vergütung durch Beschluss im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Eben weil es keine Ausbildung zum Berufsbetreuer gibt habe ich ja das Zertifikat gemacht.
Diese Zertifikat bewirkt eben keine ...
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23.01.2019, 10:26 | #31 | |||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Diese Zertifikat bewirkt eben keine Erhöhung der Vergütungsstufe, da es sich um keine Ausbildung handelt. Weder Fortbildungen noch Berufserfahrungen bewirken eine höhere Einstufung. Zitat:
Eine Lehre oder vergleichbare Ausbildung berechtigt zur Abrechnung nach Stufe 2, wenn die Ausbildung besondere Kenntnisse vermittelt welche für die Führung von Betreuungen nutzbar sind. Siehe dazu §4 Abs.1 VBVG Das bezieht sich eben auf deine Ausbildung und nicht auf irgend ein Zertifikat. Und dies läßt sich auch nicht miteinander verbinden m.E. Welche besonderen Kenntnisse das bei einem Kaufmann für Büromanagment sein können müsstest du halt darlegen. Zitat:
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23.01.2019, 11:52 | #32 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Ich würde mir die Ausbildungsinhalte im Einzelnen vornehmen, und alles, was sich für die Betreuungstätigkeit nutzen lässt herausarbeiten und mit weiteren Argumenten/Beispielen belegen.
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23.01.2019, 16:04 | #33 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Ich denke das die erlernten Inhalte deutlich für die Betreuung, insbesondere in dem Aufgabenkreis der Vermögensangelegenheiten zu verwenden sind.
Lass Dir doch kurz von der IHK oder so die Inhalte der Ausbildung zusenden. Was das Zertifikat angeht.... Das ist ja bereits rechtlich geklärt. Sicherlich extrem hilfreich zur Wissensvermittlung, aber mit der Vergütung hat es nichts zu tun. |
23.01.2019, 16:40 | #34 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Sofern ihr ein Fach hattet, das sich beispielsweise mit dem BGB und Rechtsdurchsetzung befasst hat, lässt sich das doch gut für eine rechtliche Betreuung verargumentieren.
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23.01.2019, 16:54 | #35 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Ohweia Rose
ich habe mir jetzt mal eine "Ausbildungsbeschreibung" angesehen. Hier: Eine Rechnung will verbucht werden, der Chef verlangt eine Übersicht der heutigen Termine und das Telefon klingelt Sturm – für dich kein Grund in Panik auszubrechen, denn du hast alles unter Kontrolle. Als Kauffrau für Büromanagement bist du in sämtlichen Bereichen einer Verwaltung zuhause. Die Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation ist aus den drei Ausbildungsberufen Bürokauffrau, Kauffrau für Bürokommunikation und Fachangestellte für Bürokommunikation entstanden und wurde dementsprechend komplett neu strukturiert. Egal in welchem Bereich du eingesetzt wirst, als Kauffrau für Büromanagement bist du für den Schriftverkehr in der Firma verantwortlich. Dann lernst du beispielsweise, wie Serienbriefe oder individuelle Schreiben aufgesetzt werden und die EDV, also Programme wie Word, Excel oder Power Point, angewendet wird. Zitat:
Ich muss mich leider der leichten Skepsis von Andreas anschliessen Zitat:
Besondere Kenntnisse oder eine Kernkompetenz für die Führung von Betreuungen kann ich nicht so recht erkennen. Ich denke du hast dich sehr auf den Teil: Abschluss einer Berufsausbildung kapriziert. Dass Betreuer organisieren können müssen und Briefe schreiben sollen, auch dass sie nicht den Kopf verlieren dürfen wenns hektisch wird gehört sicher dazu, aber obdas als Kernkompetenz oder "besondere Kenntnisse" gelten kann weiss ich wirklich nicht so recht einzuschätzen. Mal als Gegenbeispiel für das was evtl. Revisor und Rpf. meinen könnten: die Ausbildung zur Krankenschwester z.B.. Da erwirbst du dir natürlich Kenntnisse über (psychische) Erkrankungen. Ich hoffe sehr für dich dass sich in deinem Ausbildungskonzept etwas ähnliches findet
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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23.01.2019, 17:06 | #36 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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So ganz verstehe ich das nicht.
Wenn man eine abgeschlosse Ausbildung als Kaufmann für.... hat, dann muss doch irgendwie etwas wie Buchungssätze, unterschiedliche Steuerarten oder auch Betriebswirtschaftliches beinhaltet sein. Oder verstehe ich das falsch ? |
23.01.2019, 17:41 | #37 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Mir tut das so leid, ich habe jetzt noch weitergesucht.
Hier z.B. https://www.ausbildungspark.com/beru...eromanagement/ Auszug:
Die konkreten Tätigkeiten unterscheiden sich je nach Einsatzbereich: Kaufleute für Büromanagement können Besucher betreuen, die Kundenkorrespondenz erledigen, Termine verwalten und andere alltägliche Büroarbeiten übernehmen. Da sie nicht nur telefonisch, sondern auch persönlich im direkten Kundenkontakt stehen – am Empfang, bei Konferenzen – sind sowohl ein gepflegtes Äußeres als auch gute Umgangsformen ein Muss. Als Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement repräsentiert man das Unternehmen. Das findet sich für mich leider nix besonders Verwertbares für den Betreuer. Wobei vielleicht der Begriff "Rechnungswesen" etwas hergeben könnte. Was ist das genau?
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24.01.2019, 09:07 | #38 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Guten Morgen,
die IHK war so freundlich mir den entsprechenden Ausbildungsrahmenplan zukommen zu lassen. Alle Bereiche musste ich vor der Zulassung zur Prüfung nachweisen. Büroprozesse / kaufmännische Steuerung / Informatik Auftragssteuerung und Koordination ( irrelevant ) Finanzbuchhaltung / Controlling / laufende Buchführung ( Rechnungswesen ) betriebliche Kalkulation und Auswertung Einkauf und Logistik ( irrelevant ) Verwaltung und Recht / Rechtsanwendung / Verwaltungshandeln öffentliche Finanzwirtschaft Arbeitsrechtliche Vorschriften ( Personalwirtschaft, Arbeitsverträge ) Kommunikation/Kooperation und Teamarbeit Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben ( bei mir englisch ) Ich habe den Rahmenplan soeben auf den Weg geschickt. Eine weitere Ausarbeitung habe ich nicht beigefügt da, nach meiner Auffassung, weite Bereiche selbsterklärend sind. Wünsche allseits einen schönen Tag, ich melde mich wenn ich Feedback erhalte Rose |
24.01.2019, 09:20 | #39 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Also meinet Meinung nach ist da einiges dabei, was entsprechende Kenntnisse vermittelt. Viel Glück wünsche ich
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24.01.2019, 09:47 | #40 |
Stammgast
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