Dies ist ein Beitrag zum Thema Hier ist ClaramitKette aus dem Süden Deutschlands im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich suche hier Hilfe weil ich das Thema Betreuung und Betreuer so riesengross finde und ich mich allein ...
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30.08.2018, 14:20 | #1 |
Einsteiger
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Ort: BW und NRW
Beiträge: 14
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Hier ist ClaramitKette aus dem Süden Deutschlands
Hallo zusammen, ich suche hier Hilfe weil ich das Thema Betreuung und Betreuer so riesengross finde und ich mich allein nicht durch alles durchlesen kann.
Mein Problem ist folgendes: Meine Schwester, die ca. 600 km weit weg ist von mir, lebt seit 18 Monaten in einem Alten- und Pflegeheim und hat seit letztes Jahr November einen Betreuer für die Vermögenssorge. - Vorsorgevollmacht hatte dieser Mensch schon zuvor. Leider musste ich nun feststellen dass dieser vom Gericht eingesetzte Betreuer zwar jeden Monat für sich selbst Geld überwiesen hat, dafür aber weder die Heimkosten für meine demente Schwester beglichen hat noch die laufenden Kosten so minimiert hat dass das schwindende Vermögen ein bisschen länger reicht. Nun will ich mich beim Betreuungsgericht über ihn beschweren - Telefonate und schriftliche Nachrichten von mir mit der Bitte sich doch zu kümmern werden einfach abgewunken. Kann mir hier jemand sagen ob eine Beschwerde bei Gericht Erfolg hat und ich dann selber die Betreuung in finanziellen Angelegenheiten bekommen kann????????? Herzlichen Dank für Eure Antworten (Ich habe das Thema mal hier her verschoben, da es wirklich nicht in die Vorstellungen paßt. Imre) Geändert von Imre Holocher (30.08.2018 um 20:46 Uhr) |
30.08.2018, 21:04 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Claramitkette, herzlich Willkommen bei uns
Zitat:
Das Gericht hat gegenüber einem Betreuer eine Kontrollpflicht. Bei 18 Monaten ungezahlten Heimkosten ist wohl gründlich etwas schief gelaufen. Ich frage mich nur warum das Heim sich nicht auch bei Gericht beschwert darüber? Normalerweise erfolgt dann eine Kündigung? Als evtl. Nichtverfahrensbeteiligte muss das Gericht dir nicht antworten obwohl das angesichts deines Vorbringens schon extrem ungewöhnlich ist/wäre. Du könntest dem Gericht noch ein letztes Mal deine Mitteilungen schicken, am besten mit Einschreiben per Rückschein und darauf hinweisen dass du bei Weiterem Nichts-Tun einen Anwalt zur Klärung einschalten wirst. Einen Hinweis darauf, dass evtl Schäden die deiner Schwester durch die Nicht- Zahlung der Heimkosten entstehen unter Umständen eine Amtshaftung auslöst würde ich nicht vergessen dabei. Bei der Sache mit den laufenden Kosten kann es schwierig werden, welche Kosten laufen denn bei einem Heimaufenthalt überhaupt noch weiter? Betreuer sind erst mal auch nicht verpflichtet Vermögen um jeden Preis zu erhalten.
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31.08.2018, 11:53 | #3 |
Moderator
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Beiträge: 5,780
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Vollmacht oder Betreuung?
Hallo, die Fragestellung ist kurios. Das erste: ist das ein Bevollmächtigter oder ein gerichtlich eingesetzter Betreuer? Vorher Vollmacht, dann Betreuung geht eigentlich nicht. Nur ein Betreuer wird vom Betreuungsgericht beaufsichtigt und daher gibt es nur dann überhaupt eine Gerichtsakte.
Sind die Vorwürfe, dass die Heimkosten nicht bezahlt werden, valdie? Stammt die Information vom Heim selbst? 18 Monate sind eigentlich unvorstellbar, normalerweise laufen die nach 2-3 Monaten bereits Amok. Vermutlich zahlt die Pflegeversicherung einen Teil der Heimkosten direkt an dieses. Und die Frage ist, ob der Betreuer/Bevollmächtigte nicht evtl. den Restbetrag dorthin überweist? Woher kommt die Annahme, er bediene sich persönlich? Haben Sie Kontoauszüge, aus denen das hervorgeht? Sonst kann man ganz schnell in den Ruf einer Verleumdung kommen. Sollten die Anschuldigungen zutreffen, wäre (egal ob Vollmacht oder Betreuung) unverzüglich die örtliche Staatsanwaltschaft zu verständigen (Strafanzeige wegen Untreue). Das Betreuungsgericht zwar auch, wichtiger wäre aber m.E. die örtliche Betreuungsbehörde (beim Landkreis bzw. kreisfreier Stadt), die auch selbst weitere Erkundigungen einholen kann und ihrerseits verpflichtet ist, Maßnahmen zum Schutz der Betreuten beim Betreuungsgericht anzuzeigen (§ 7 Betreuungsbehördengesetz). Das kann auch sein, wenn es ein untreuer Bevollmächtigter ist.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
31.08.2018, 19:44 | #4 |
Einsteiger
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Beiträge: 14
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ClaramitKette
Hallo zusammen,
ich glaube dass ich mich doch sehr unklar ausgedrückt habe in meiner ersten Nachricht. Richtig ist dass die Heimkosten von Januar bis Juli 2018 erst nach Auflösung eines Fonds beglichen wurden und die Heimkosten für August 2018 bis heute nicht beglichen sind. Das Heim, in dem meine Schwester lebt, hat dem Betreuer gegenüber wohl ziemlich Druck gemacht damit er die Schulden endlich begleicht. Was aus der Rente meiner Schwester und der Witwenrente die sie von ihrem Mann bekommt passiert ist weiss ich nicht. Ich weiss lediglich dass der vom Gericht eingesetzte "ehrenamtliche" Betreuer jeden Monat knapp 400 EURO vom Girokonto meiner Schwester bekam und im Gegenzug die laufenden Kosten - meine Schwester besitzt ein Einfamilienhaus, das seit ihrem Einzug ins Heim unbewohnt ist - immer weiterlaufen und nicht auf den Mindestsatz gekürzt wurden. Das ist in meinen Augen für mein Verständnis nicht richtig... Wer für die finanziellen Angelegenheiten einen Betreuerausweis hat, sollte genau diese Angelegenheit für den Betreuten erledigen und nicht zuerst das eigene Geld sichern und dann irgendwann mal die Heimkosten bezahlen. Ich habe gestern noch an das Beteruungsgericht geschrieben und die Sachverhalte - die ich belegen kann - geschildert. Nach wie vor meine Frage: Kann die Betreuung entzogen werden und ich im Gegenzug als Betreuer in finanziellen Angelegenheiten eingesetzt werden auch wenn ich nicht vor Ort bin. Bitte nochmals um Entschuldigung dass ich meine erste Nachricht nicht korrekt formuliert hatte - freue mich nun um so mehr wenn mir jemand fundierte Auskunft geben kann. |
31.08.2018, 19:56 | #5 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Erwarte nicht einenschlagartigen Donnerknall, bei Beschwerden bekommt der Betreuer diese zur Stellungnahme vorgelegt und muss antworten. GAnz oft schon habe ich erlebt dass Angehörige die laut geschrien haben: Betrug, dies kleinlaut wieder revidieren mussten da irgendeine Tatsache den Vorgang plausibel erläuterte die ihnen einfach nicht bekannt war oder bedacht wurde. Die Entfernung spielt bei der Vermögenssorge keine Rolle. Es wäre nur schwieriger mit einer Aufteilung wenn auch für andere Aufgaben ein Betreuer gebraucht wird. Bei der Gesundheitssorge sind 600 km eher zu viel.
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01.09.2018, 16:02 | #6 |
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Danke für die weiteren Infos - ich kann meine Aussagen belegen .. aber nun lass ich das Gericht arbeiten und warte erst mal ab... Es geht mir nur um die Betreuung in finanziellen Angelegenheiten - für alles andere gibt es eine Vorsorgevollmacht.
Ich wünsche allen in diesem Forum ein ruhiges und entspanntes Wochenende. |
02.09.2018, 12:02 | #7 | ||
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Ich denke, das kann praktisch schon vorkommen. Anfangs glaubt man als Laie noch, die Vollmacht würde ausreichen. Eine Zeit lang geht es gut, später stößt man aber an Grenzen, weil die Vollmacht doch nicht alles abdeckt oder irgendwo nicht anerkannt wird. Und erst dann kümmert man sich darum, dass eine Betreuung eingerichtet wird.
Zitat:
Zitat:
Für die Vermögenssorge müsstest du nicht zwingend ständig vor Ort sein. Du müsstest aber schon bereit sein, deine Schwester regelmäßig zu besuchen, um persönlichen Kontakt zu ihr zu halten (§ 1897 Abs. 1 BGB). Außerdem müsstest du dich aus der Ferne dann auch irgendwie um ihr Einfamilienhaus kümmern. Was sagt denn deine Schwester selbst dazu? Sofern sie sich noch sinnvoll äußern kann, dürfte das eine gewichtige Rolle spielen. |
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13.09.2018, 21:23 | #8 |
Einsteiger
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Meine Schwester ist einverstanden - Stand gestern...
Ich werde wohl vom Gericht die Vermögenssorge übertragen bekommen und dann auch agieren. Ich habe aber trotzdem noch ein Problem: Mein Schwager war zu Lebzeiten ein sehr sparsamer Mensch der auch immer mal wieder Gelder auf diversen Konten angelegt hat. - Meine Schwester ist darüber nicht informiert, bzw. auf Grund ihrer Demenz weiss sie so manches nicht mehr........ Über welche Adressen kann ich evtl. erfahren ob noch Konten mit Geld existieren???????? Ich kann mich erinnern dass dieses Thema hier schon einmal angesprochen wurde, finde aber den entsprechenden Beitrag nicht mehr.... Da wurden Bank-Adressen mitgeteilt an die man sich wenden kann ... Herzlichen Dank für Hilfe und Info |
15.09.2018, 17:47 | #9 | |
Stammgastanwärter
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Bankkonten ermitteln
Zitat:
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16.09.2018, 10:44 | #10 |
Einsteiger
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Bankverbindung suchen
Herzlichen Dank, das ist genau das was ich gesucht habe.....
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