Dies ist ein Beitrag zum Thema EiWi loswerden im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wie macht meinen einen Einwilligungsvorbehalt wieder weg, wenn man ihn nicht mehr will?...
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01.09.2018, 14:20 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.03.2017
Ort: Leipzig
Beiträge: 22
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EiWi loswerden
Wie macht meinen einen Einwilligungsvorbehalt wieder weg, wenn man ihn nicht mehr will?
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01.09.2018, 14:33 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
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Hi,
prinzipiell hat das Gericht das zu entscheiden, du setzt dich also am besten mit deinem Betreuer zusammen und sprichst darüber. Wenn er auch der Meinung ist dass das eine gute Idee ist geht ihr zum Gericht und beantragt die aufhebung des Einwilligungsvorbehaltes. (Ich vermute das Gericht wird ein weiteres Gutachten anfertigen lassen) dann hebt das Gericht den EiWi auf. Mit freundlichen Grüßen Ela |
01.09.2018, 15:24 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.03.2017
Ort: Leipzig
Beiträge: 22
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Kann ich den auch ohne meinen Betreuer also gegen seinen Willen loswerden?
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01.09.2018, 17:22 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Eher nicht denn der Betreuer wird dazu befragt. Ausserdem müsstest du einen Arzt finden der dir bestätigt dass der Eiwi nicht (meh)r nötig ist.
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02.09.2018, 15:18 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.03.2017
Ort: Leipzig
Beiträge: 22
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Ich wollte eher wissen, wie man das macht also muss ich zum Amtsgericht und dann?
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02.09.2018, 18:02 | #6 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Du besorgst dir ein ärztliches Attest dass der EiWi nicht mehr benötigt wird und dieses schickst du mit einer kurzen und vor allem Begründung an das Gericht.
Dann musst du warten. Der Betreuer wird informiert und gibt eine Stellungnahme ab und danch entscheidet der Richter nach einer persönlichen Anhörung von dir. Stell dir das nicht allzu einfach vor, EiWI ist was wichtiges und der verschwindet nicht mit reinem Fingerschnipppen. Ich rate dir ganz dringend und unbdingt mit deinem Betreuer darüber zu reden bzw. ihn wenigstens von deinem Vorhaben zu informieren.
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03.09.2018, 08:47 | #7 |
Einsteiger
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Beiträge: 22
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Oke, danke für den weg, dann spreche ich mit ihm vorher. Aber der sagt bestimmt eh nein.
du weißt echt viel! p.s. ich will nicht dass hier was gespeichert und gegen mich verwendet wird! |
03.09.2018, 20:09 | #8 | |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,805
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Zitat:
Dann darfst nicht in einem öffentlichen Forum posten. Aber es ist ja kein Klarname genannt. Wenn soll das denn im Übrigen interessieren? Wir sind doch nicht bei der NSA.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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