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EiWi loswerden

Dies ist ein Beitrag zum Thema EiWi loswerden im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wie macht meinen einen Einwilligungsvorbehalt wieder weg, wenn man ihn nicht mehr will?...


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Alt 01.09.2018, 14:20   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.03.2017
Ort: Leipzig
Beiträge: 22
Standard EiWi loswerden

Wie macht meinen einen Einwilligungsvorbehalt wieder weg, wenn man ihn nicht mehr will?
niklas13 ist offline  
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Alt 01.09.2018, 14:33   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 239
Standard

Hi,

prinzipiell hat das Gericht das zu entscheiden, du setzt dich also am besten mit deinem Betreuer zusammen und sprichst darüber. Wenn er auch der Meinung ist dass das eine gute Idee ist geht ihr zum Gericht und beantragt die aufhebung des Einwilligungsvorbehaltes. (Ich vermute das Gericht wird ein weiteres Gutachten anfertigen lassen) dann hebt das Gericht den EiWi auf.

Mit freundlichen Grüßen
Ela
Elara ist offline  
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Alt 01.09.2018, 15:24   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.03.2017
Ort: Leipzig
Beiträge: 22
Standard

Kann ich den auch ohne meinen Betreuer also gegen seinen Willen loswerden?
niklas13 ist offline  
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Alt 01.09.2018, 17:22   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Eher nicht denn der Betreuer wird dazu befragt. Ausserdem müsstest du einen Arzt finden der dir bestätigt dass der Eiwi nicht (meh)r nötig ist.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.09.2018, 15:18   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.03.2017
Ort: Leipzig
Beiträge: 22
Standard

Ich wollte eher wissen, wie man das macht also muss ich zum Amtsgericht und dann?
niklas13 ist offline  
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Alt 02.09.2018, 18:02   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Du besorgst dir ein ärztliches Attest dass der EiWi nicht mehr benötigt wird und dieses schickst du mit einer kurzen und vor allem Begründung an das Gericht.


Dann musst du warten.



Der Betreuer wird informiert und gibt eine Stellungnahme ab und danch entscheidet der Richter nach einer persönlichen Anhörung von dir.


Stell dir das nicht allzu einfach vor, EiWI ist was wichtiges und der verschwindet nicht mit reinem Fingerschnipppen.

Ich rate dir ganz dringend und unbdingt mit deinem Betreuer darüber zu reden bzw. ihn wenigstens von deinem Vorhaben zu informieren.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 03.09.2018, 08:47   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.03.2017
Ort: Leipzig
Beiträge: 22
Standard

Oke, danke für den weg, dann spreche ich mit ihm vorher. Aber der sagt bestimmt eh nein.
du weißt echt viel!

p.s. ich will nicht dass hier was gespeichert und gegen mich verwendet wird!
niklas13 ist offline  
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Alt 03.09.2018, 20:09   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,805
Standard

Zitat:
Zitat von niklas13 Beitrag anzeigen

p.s. ich will nicht dass hier was gespeichert und gegen mich verwendet wird!
--


Dann darfst nicht in einem öffentlichen Forum posten. Aber es ist ja kein Klarname genannt. Wenn soll das denn im Übrigen interessieren? Wir sind doch nicht bei der NSA.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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