Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung kurzfristiger Aufenthalt Heim im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin moin,
B. hat die Kurzzeitpflege voll ausgeschöpft. Da noch kein Pflegedienst gefunden wurde, wurde ein vollstationärer Vertrag abgeschlossen (eben ...
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07.09.2018, 09:59 | #1 |
Routinier
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Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Vergütung kurzfristiger Aufenthalt Heim
Moin moin,
B. hat die Kurzzeitpflege voll ausgeschöpft. Da noch kein Pflegedienst gefunden wurde, wurde ein vollstationärer Vertrag abgeschlossen (eben weil auch nicht absehbar war, wohin die Reise geht). Es findet sich ein Pflegedienst und B. kommt wieder nach Hause. Den ersten Vergütungsantrag habe ich bis zum ende der KZPF - Wohnung/vermögend dann ab vollstationäre Aufnahme - Heim/vermögend dann bei Rückkehr - Wohnung/vermögend eingereicht. Urlaubsvertretung RPf informiert mich, Vergütungsantrag sei falsch, ich solle ihn doch korrigieren, also benatrage ich - Wohnung/vermögend für KZPF und kurzfristige Heimaufnahme RPf kommt aus dem Urlaub und teilt Meinung der Urlaubsvertretung nicht und fordert erneute Änderung des Vergütungsantrages. Da noch ein zweiter Vergütungsantrag in der Pipeline ist, teile ich langsam aber sicher die Meinung des ersten RPf, das der Heimaufenthalt kurzfristig als Verlängerung der KZPF zu sehen ist und somit die gesamte zeit Wohnung/vermögend abgerechnet werden sollte (zumal ordentlich Mehrarbeit durch Pflegedienstsuche). Was meint ihr? |
07.09.2018, 10:23 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Die Arbeit hättest du dir sparen können, auch die erste Abrechnung war nicht richtig.
Da hättest durchgängig Wohnung und vermögend abrechnen können/müssen da auch ein aus rein formalen Gründen abgeschlossener Heimvertrag dort keinen Lebensmittelpunkt begründet.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
07.09.2018, 10:35 | #3 | |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Zitat:
Vielen Dank für die Info, dann werde ich beim 2ten Vergütungsantrag bei Wohnung/vermögend bleiben. das mit dem Lebensmittelpunkt schreibe ich als Erklärung. |
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