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Aufgabenkreise

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgabenkreise im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin als Abkömmling eines Elternteiles auch Betreuer. Der Aufgabenkreis Vermögenssorge gehört nicht dazu, weil ich eine Kontovollmacht habe. ...


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Alt 08.09.2018, 14:38   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.01.2018
Beiträge: 18
Standard Aufgabenkreise

Hallo,

ich bin als Abkömmling eines Elternteiles auch Betreuer. Der Aufgabenkreis Vermögenssorge gehört nicht dazu, weil ich eine Kontovollmacht habe.

Nun muss ich zum ersten Mal einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse beim Amtsgericht abgeben und erhielt dazu Vordrucke, die ich ausfüllen soll, u. a. auch, detaillierte Angaben zu Einnahmen und Ausgaben.

Wenn ich den Aufgabenkreis Vermögenssorge nicht inne habe, muss ich das trotzdem machen? Ist man als Abkömmling nicht von dieser Rechnungslegung befreit? Mein Elternteil bekommt Sozialhilfe, also nur Taschengeld und hat keinerlei Vermögen.

Wie ist das mit der pauschalen Aufwandsentschädigung? Muss ich diese von dem Taschengeld meines Elternteils sparen?

Danke für die Antworten.

Schönen Samstag.


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Alt 08.09.2018, 15:19   #2
FFB
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Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
Standard

Zitat:
Zitat von Aqua Beitrag anzeigen
ich bin als Abkömmling eines Elternteiles auch Betreuer. Der Aufgabenkreis Vermögenssorge gehört nicht dazu, weil ich eine Kontovollmacht habe.

Nun muss ich zum ersten Mal einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse beim Amtsgericht abgeben und erhielt dazu Vordrucke, die ich ausfüllen soll, u. a. auch, detaillierte Angaben zu Einnahmen und Ausgaben.

Wenn ich den Aufgabenkreis Vermögenssorge nicht inne habe, muss ich das trotzdem machen? Ist man als Abkömmling nicht von dieser Rechnungslegung befreit? Mein Elternteil bekommt Sozialhilfe, also nur Taschengeld und hat keinerlei Vermögen.
Als Abkömmling (d.h. Kind, Enkel usw.) bist du in der Tat von der Rechnungslegung befreit – erst recht, wenn die Vermögenssorge gar nicht zu deinem Aufgabenkreis als Betreuer gehört.

Rechnungslegung würde allerdings bedeuten, dass du jede einzelne Einnahme oder Ausgabe dokumentieren und belegen müsstest – also nahezu eine komplette Buchführung über das ganze Jahr.

Auch als befreiter Betreuer musst du allerdings jährlich einen Bericht vorlegen, in dem du Angaben zu den persönlichen Verhältnissen machst, unter anderem auch zu Einkommen und Vermögen des Betreuten. Diese Angaben braucht das Gericht schon allein deshalb, um festzustellen, ob der Betreute mittellos ist, oder ob er selbst genug Geld hat, um deine Aufwandsentschädigung oder ggf. sogar Gerichtskosten zu bezahlen.

Wenn dein Betreuter kein Vermögen hat und Sozialhilfe erhält, dürften diese Angaben ja halbwegs überschaubar sein.

Zitat:
Zitat von Aqua Beitrag anzeigen
Wie ist das mit der pauschalen Aufwandsentschädigung? Muss ich diese von dem Taschengeld meines Elternteils sparen?
Da dein Betreuter mittellos ist, beantragst du die pauschale Aufwandsentschädigung direkt beim Gericht und bekommst sie auch von dort bezahlt.
FFB ist offline  
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Stichworte
aufgabenkreis, berichterstattung, persönliche verhältnisse, vermögenssorge

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