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Kredit für Lehrgang/Ausbildung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kredit für Lehrgang/Ausbildung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ihr Lieben, falls meine Frage nicht hierhin gehört, bitte verschieben. Und zwar habe ich gelesen, dass man als gesetzlicher ...


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Alt 09.09.2018, 18:48   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 03.09.2018
Beiträge: 4
Standard Kredit für Lehrgang/Ausbildung

Hallo ihr Lieben,

falls meine Frage nicht hierhin gehört, bitte verschieben.
Und zwar habe ich gelesen, dass man als gesetzlicher Betreuer keine Schufa-Einträge haben sollte. Logisch. Wenn ich aber nun einen geringen Kredit womit ich die Lehrgangsgebühren begleichen möchte aufnehme.
Bedeutet dass gleichzeitig einen negativen Eintrag?
Möchte mich gern bei Beck für den Fernstudiengang mit Hochschulzertifikat anmelden. Wie sind eure Erfahrungen dazu?

Über Antworten wäre ich dankbar.

Liebe Grüße
Kathi
Sturmtochter ist offline  
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Alt 09.09.2018, 19:11   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
Standard

Ein Kredit ist nicht automatisch ein Negativaspekt. Beurteilt wird im Grunde ja Dein Kreditrisiko. Wenn Du den Kredit ordentlich bedienst, sollte er sich nicht negativ auswirken. Ich zahle noch meinen Haus-Kredit ab und komme trotzdem auf 98,8 Punkte bei der Schufa.
Flafluff ist offline  
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Alt 09.09.2018, 20:04   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Gehört nicht direkt dazu aber schau bitte mal hier:
http://www.forum-betreuung.de/rechts...beschluss.html
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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