Dies ist ein Beitrag zum Thema Kredit für Lehrgang/Ausbildung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ihr Lieben,
falls meine Frage nicht hierhin gehört, bitte verschieben.
Und zwar habe ich gelesen, dass man als gesetzlicher ...
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09.09.2018, 18:48 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.09.2018
Beiträge: 4
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Kredit für Lehrgang/Ausbildung
Hallo ihr Lieben,
falls meine Frage nicht hierhin gehört, bitte verschieben. Und zwar habe ich gelesen, dass man als gesetzlicher Betreuer keine Schufa-Einträge haben sollte. Logisch. Wenn ich aber nun einen geringen Kredit womit ich die Lehrgangsgebühren begleichen möchte aufnehme. Bedeutet dass gleichzeitig einen negativen Eintrag? Möchte mich gern bei Beck für den Fernstudiengang mit Hochschulzertifikat anmelden. Wie sind eure Erfahrungen dazu? Über Antworten wäre ich dankbar. Liebe Grüße Kathi |
09.09.2018, 19:11 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
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Ein Kredit ist nicht automatisch ein Negativaspekt. Beurteilt wird im Grunde ja Dein Kreditrisiko. Wenn Du den Kredit ordentlich bedienst, sollte er sich nicht negativ auswirken. Ich zahle noch meinen Haus-Kredit ab und komme trotzdem auf 98,8 Punkte bei der Schufa.
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09.09.2018, 20:04 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Gehört nicht direkt dazu aber schau bitte mal hier:
http://www.forum-betreuung.de/rechts...beschluss.html
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