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Einschränkungen des Verwahrgeldkontos

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einschränkungen des Verwahrgeldkontos im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe KollegInnen, mittlerweile haben mir sowohl AWO als auch Sozialwerk St. georg mitgeteilt, dass sie die Funktion des sog. Verwahrgeldkontos ...


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Alt 11.09.2018, 17:10   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
Standard Einschränkungen des Verwahrgeldkontos

Liebe KollegInnen,


mittlerweile haben mir sowohl AWO als auch Sozialwerk St. georg mitgeteilt, dass sie die Funktion des sog. Verwahrgeldkontos einschränken.

Es würden von dort künftig weder die Kosten für Medikamente, Zuzahlungsbefreiung o.ä. mehr abgebucht. Dies sei Aufgabe des Betreuers.


Meine Betreuten, die im stationären betreuten Wohnen leben haben zumeist kein Girokonto. Das würde bedeuten, dass ich für diese Menschen, wegen einer jährlichen Überweisung ein Girokonto führen müsste (z.B. Zuzahlungsbefreiung), es entstünden zusätzliche Kontoführungsgebühren, um die das Taschengeld der Betreuten dann reduziert würde. Bareinzahlungen auf Fremdkonten kosten alternativ sehr viel Geld (die hiesige Sparkasse nimmt pro Fall 12,50 €). Auch das geht auf Kosten der Klienten.


Bei den Seniorenheimen habe ich bisher solche Einschränkungen (noch) nicht erlebt.


Ganz praktisch würde ich jetzt jeweils ein Girokonto einrichten und das Taschengeld dorthin überweisen lassen.
Der Klient kann dann unkontrolliert über das Geld verfügen, in den meisten Fällen wird aber auch dabei Unterstützung nötig sein.
Dann müsste ich noch je ein Sparbuch einrichten, um Ansparungen für die wenigen jährlichen Zahlungen tätigen zu können.


Wie geht Ihr mit diesem neuen Vorgehen der Heimträger um?


Herzliche Grüße
Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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Alt 11.09.2018, 17:46   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin

Umgang mit solchen Heimträgern?
Ganz schnell eine Anfrage an die Heimaufsicht und um Klärung bitten.

Ansonsten die Suchfunktion nutzen und den Thread suchen, in dem auf die passende Gerichtsentscheidung ziemlich weit oben hingewiesen wurde.
Hier noch mal weiter nachbohren:
https://www.rechtslupe.de/wirtschaft...ewohner-324761
Dazu müßte es aber auch noch was neueres geben.

Soweit ich mich erinnere, sind Heime verpflichtet, Bewohnerkonten zu führen. Sofern das durchgeklagt sein sollte, lohnt sich keine Diskussion mit den Heimträgern sondern nur ein klarer Verweis.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 11.09.2018, 21:21   #3
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Hier die gleiche Masche seit neuestem . Allerdings bei den Pflegeheimen. Meine kurze Antwort war bisher nur: hat kein Konto mehr und es kann aus Kostengründen auch keins eröffnet werden. Sie mögen bitte einen anderen Lösungsweg suchen. Bis dato hab ich nur von einem Heim darauf eine Antwort erhalten: ich alle die Zahlungen dann doch bitte über mein Konto laufen lassen . Abgelehnt mit Hinweis auf Rechtslage und vorgeschlagen, dass man ja über eine Abrechnung über das Privatkonto der Heimleitung nachdenken könne. Seither habe ich weder was von diesem noch von den anderen Heime mehr was gehört und es läuft alles wie gewohnt.
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
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Alt 12.09.2018, 07:01   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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https://www.biva.de/beratungsdienst/...agsverwaltung/
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.09.2018, 08:51   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
Standard

Danke für Eure Antworten!
Die von mir erwähnten Träger gehen einen pfiffigen Zwischenweg:
sie sind weiterhin bereit dem Bewohner durch Auszahlung das Taschengeld auszuzahlen, aber nicht mehr bereit Rechnungen zu bezahlen. Dies wären insbesondere die jährliche Rechnung hinsichtlich der Zuzahlungsbefreiung oder Rechnungen bei Apotheken (für Privatrezepte), oder auch Bestellungen für Kleidung.
Auf diesem Weg kommen sie ihrer Verpflichtung irgendwie ja nach, irgendwie aber auch nicht.
Die AWO hat dieses Verfahren schon seit einem Jahr, und ich hatte mich beim zuständigen Landschaftsverband schriftlich beschwert und um Rückmeldung gebeten. Die ist allerdings nie gekommen.
Ich halte jedenfalls die kostenpflichtige Einrichtung eines Girokontos für eine unnötige Härte für die Betroffenen.
Blödsinn ist es sowieso, denn der Träger müßte mir ohnehin Geld auf dieses Konto überweisen ... da könnten sie auch gleich die Zuzahlungsrechnung zahlen.
Im persönlichen Gespräch wurde ich gebeten das komplette Taschengeld auf ein Girokonto zahlen zu lassen und den Betreuten dann selbst das Geld auszuzahlen. Ja klar.
Die Träger haben doch die Aufgabe die Bewohner bei den Aufgaben des täglichen Allerlei zu unterstützen, und sowohl Zuzahlungsbefreiung als auch Rezepte gehören nunmal zum Alltag dazu...
Mal sehen, was "meine" Heimaufsicht vor Ort dazu sagt...


Ich wünsche Euch eine schöne Restwoche


Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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Alt 12.09.2018, 08:58   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Die Träger haben doch die Aufgabe die Bewohner bei den Aufgaben des täglichen Allerlei zu unterstützen, und sowohl Zuzahlungsbefreiung als auch Rezepte gehören nunmal zum Alltag dazu...
Richtig, ein zusätzliches Argument könnte ja auch sein, dass der Barbetrag grundsätzlich zusammen mit der restlichen Leistung fast automatisch an das Heim gezahlt wird.

Ich wurde meiner Erinnerung nach bei der Antragstellung noch nie nach einer Kontonummer des Betreuten gefragt.
Heime sollen den Alltag "ersetzen" und da gehört das einfach dazu.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 12.09.2018, 11:20   #7
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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@boomer: ich kenne tatsächlich ein Heim, da konnen bis vor kurzem keine Überweisungen getätigt werden und die Mitarbeiterin, die die Kasse betreut, hat Überweisungen für Bewohner dann über ihr Privatkonto gemacht
mimi91 ist offline  
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Alt 12.09.2018, 11:33   #8
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Holla. Na ok. Das ist dann aber salopp gesagt tatsächlich deren Problem. Über mein Konto läuft kein Geld von Betreuten. Auf dieses rechtliche Glatteis mag ich mich nicht begeben.
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Boomer ist offline  
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Alt 14.09.2018, 09:15   #9
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
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Liebe KollegInnen,


ich habe gestern mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Landschaftsverband (LWL) angerufen und ihn zur Thematik befragt.
Achtung: hier geht es um Heime der Behindertenhilfe, nicht um Pflegeheime.
Er sah die bestehende Problematik und vertrat auch die Auffassung, dass die Einteilung und Verteilung des Barvertrages eine verpflichtende Leistung des Behindertenheims sei.
Allerdings erstrecke sich diese nicht unbedingt auf sonstige Geldgeschäfte (Rechnungen begleichen).
Zwar führe der zusätzliche wirtschaftliche Aufwand für das Führen eines Girokontos zu einer zusätzlichen Belastung der Bewohner. Andererseits könne auch argumentiert werden, dass wir ja alle diesen Aufwand tragen müssten und eine vollkommene Gleichstellung nicht nur ein Vorteil sein müsse.
Zudem sei die Verwaltung der Taschengeldkonten (auch in Pflegeheimen) häufig ohnehin mangelhaft, da diverse Rechnungen
quasi automatisch abgebucht würden (Privatrezepte, Fußpflege, Friseur etc.). Dem kann ich leider nur zustimmen.

Aus seiner Sicht könne ich nicht verhindern, dass die Träger vermeintliche Extraleistungen ablehnten - anderenfalls müsste dies gerichtlich geklärt werden.


ich werde nun folgenden Weg gehen:
1. den Betrag für die jährliche Zuzahlungsbefreiung werde ich als Kredit beim Sozialamt beantragen, der das Geld überweist und schließlich in 12 Raten vom Taschengeld einbehält.
2. Ich werde die Träger darüber informieren, dass keine Privatrezepte mehr eingelöst werden dürfen. (Ausnahme: Privatversicherte, aber für die führe ich ja ohnehin Girokonten zur Abwicklung der Behandlungskosten)
2.a sollten etwa Kosten für Erkältung, Schmerztabletten usw. anfallen, so dürfen diese nicht auf Rechnung gekauft werden, sondern müssen unmittelbar vom Betreuten vom Taschengeld (unter Mithilfe des Assistenten) bezahlt werden.


Ich hoffe, ich habe nichts vergessen...


Herzliche Grüße


Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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Alt 26.01.2019, 15:50   #10
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 02.02.2018
Beiträge: 25
Standard

Moin moin wertes Forum.

@Marsupilami: Ich würde gerne mal in Erfahrung bringen, ob alles soweit wie geplant funktioniert hat? Bzw. wie bei Dir nun der Stand der Dinge ist.

(Ich habe leider nun auch einen ähnlichen Fall.
Pflegeheim in HH: Zuerst habe ich eine mündliche Zusage von der Heimverwaltung erhalten, dass Rechnungen von der Apotheke über das VGK bearbeitet werden können - Darauf hin habe ich dort ein Verwahrgeldkonto einrichten lassen. Einzige Ausnahme:
Keine Lastschrift-Verfahren über das VGK möglich. Alles klar dachte ich.

Mit der Apotheke anschließend schriftlich und telefonisch abgesprochen die Rechnungen an das Heim zu schicken. Soweit so gut.

Nun nach einer gewissen Zeit beim Heim nachgefragt wie es läuft. Dort erfahren das keine Rechnungen ankommen sind. Die Verwaltung wisse den Grund nicht.
Bei der Apotheke angerufen. Antwort: Die Heimleitung verweigert die Bearbeitung der Rechnungen über das VGK... Na, herzlichen Dank^^

...Naja, jetzt ist Wochenende. Mal sehen was Montag die Erklärung sein wird. )
Falkenstein ist offline  
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