Dies ist ein Beitrag zum Thema Autoverkauf/Rollstuhlfahrer im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
es gibt schon einige Themen zum Autoverkauf, jedoch ist dieser Fall ein wenig verzwickt.
Folgende Situation:
Betreuter (50 ...
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19.09.2018, 16:56 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 35
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Autoverkauf/Rollstuhlfahrer
Hallo Zusammen,
es gibt schon einige Themen zum Autoverkauf, jedoch ist dieser Fall ein wenig verzwickt. Folgende Situation: Betreuter (50 Jahre) sitzt nach Schlaganfall im Rollstuhl, PKW ist abgemeldet und hat einen Wert von ca. 2000 € Da sich das Fahrzeug noch im öffentlichen Bereich befindet, muss es schnellstmöglich unter gestellt werden, was Kosten verursacht (Garagenmiete) Der Betreute will das Fahrzeug NICHT verkaufen, obwohl er es so nicht nutzen kann, da er immer noch (trotz 6 Monate Reha) der Meinung ist, er werde wieder laufen können. Wie würdet Ihr entscheiden? Gegen den Willen handeln..wohl eher nicht. Kosten für eine Garage werden auf Dauer nicht aufgebracht werden können, da Betreuter z. Zt. im Heim lebt und Finanzierung noch unklar ist, da derzeit noch im Krankengeld-Bezug. Vermögen nicht vorhanden, dafür aber laufendes Insolvenzverfahren. Danke schon mal für Eure Ideen. |
19.09.2018, 18:28 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin
Falls es eine Unterstellmöglichkeit auf dem Heimgelände geben sollte und der heimbetreiber einverstanden ist, dann ab mit dem Auto nach dort (rote Nummernschilder besorgen und umparken). Es wäre auch nur vorübergehend, bis klar ist, dass das Auto zur Nutzung durch den Betreuten nicht reaktiviert werden kann oder er so blank ist, dass der Verkauf unumgänglich ist. Wenn es nicht mehr weiter geht, dann verkaufen. Vielleicht ist der Betreute ja mit der Zeit einsichtiger. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
07.10.2018, 20:30 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.09.2018
Beiträge: 13
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Habe einen ähnlichen Fall vor Jahren bei einem Bekannten erlebt. Mein Bekannter, damals 87 Jahre alt, leichte vaskuläre Demenz, aber sonst körperlich fit (kein Rollstuhl), Führerscheinentzug nach kleinem Unfall (Blechschaden). Nachdem der Berufsbetreuer seine Aufgabe (die Betreuung) übernommen hat, hat er ihn sofort in ein Heim "gesteckt" und das Auto verkauft. Der hat sich garnicht lange damit aufgehalten.
Aber es kommt wohl auf den Einzelfall an: Wenn "dein" Betreuter in absehbarer Zeit wieder Autofahren kann, sollte man ihm das Auto lassen. Aber wenn nicht, dann würde ich das Auto auch gegen seinen Willen verkaufen, wenn du die Vollmacht dazu hast. |
07.10.2018, 22:33 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Ich halte es für nicht unwahrscheinlich, dass der Betreute das Auto evtl. wieder nutzen können wird. Ich habe schon viele Menschen erlebt, die sich von einem Schlaganfall in so jungen Jahren fast vollständig erholt haben. Das dauert aber länger als 6 Monate und auch nach der Reha muss man täglich weiter arbeiten. Ich hab sogar schon 75-jährige erlebt, die nach 2 Jahren wieder gelaufen sind.
Wenn irgendwie bezahlbar - meine Garage kostet 30 Eoro monatlich, das geben andere z.b. für "Handyschnickschnack" oder Pay Tv aus - würde ich ihm das Auto lassen. Auch als Motivation, denn wieder Auto fahren zu können, scheint ihm ja sehr wichtig zu sein. |
08.10.2018, 01:15 | #5 | ||
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Zitat:
Entscheidend ist doch aber: Zitat:
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08.10.2018, 19:52 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.09.2018
Beiträge: 13
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Ein anderer Punkt, der mir noch eingefallen ist:
Wenn ein Auto zB ein halbes Jahr nicht mehr gefahren ist (selbst in der Garage), springt es meist nicht mehr an (Batterie leer). Dann kann in der Zwischenzeit auch Kühlwasser und/oder Öl ausgelaufen sein. Falls man dann doch wieder damit fahren möchte, muß man erst mal in die Werkstatt damit, also fallen weitere Kosten an. Das gilt es auch zu berücksichtigen. Wenn der Betreute kein Vermögen hat, bleibt ihm zum Leben nur ein Taschengeld, weil das meiste für die Heimkosten draufgeht (also fürs Auto nichts mehr übrigbleibt). |
08.10.2018, 22:59 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Das Taschengeld beträgt, soweit ich weiß, 112 Euro. Wenn der Betreute davon einen Teil für Garagenmiete ausgeben will, warum nicht?
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auto, behinderung, heim, verkauf |
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