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Autoverkauf/Rollstuhlfahrer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Autoverkauf/Rollstuhlfahrer im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, es gibt schon einige Themen zum Autoverkauf, jedoch ist dieser Fall ein wenig verzwickt. Folgende Situation: Betreuter (50 ...


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Alt 19.09.2018, 16:56   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 35
Standard Autoverkauf/Rollstuhlfahrer

Hallo Zusammen,
es gibt schon einige Themen zum Autoverkauf, jedoch ist dieser Fall ein wenig verzwickt.
Folgende Situation:
Betreuter (50 Jahre) sitzt nach Schlaganfall im Rollstuhl, PKW ist abgemeldet und hat einen Wert von ca. 2000 €
Da sich das Fahrzeug noch im öffentlichen Bereich befindet, muss es schnellstmöglich unter gestellt werden, was Kosten verursacht (Garagenmiete) Der Betreute will das Fahrzeug NICHT verkaufen, obwohl er es so nicht nutzen kann, da er immer noch (trotz 6 Monate Reha) der Meinung ist, er werde wieder laufen können.
Wie würdet Ihr entscheiden? Gegen den Willen handeln..wohl eher nicht. Kosten für eine Garage werden auf Dauer nicht aufgebracht werden können, da Betreuter z. Zt. im Heim lebt und Finanzierung noch unklar ist, da derzeit noch im Krankengeld-Bezug. Vermögen nicht vorhanden, dafür aber laufendes Insolvenzverfahren.
Danke schon mal für Eure Ideen.
Manu2211 ist offline  
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Alt 19.09.2018, 18:28   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
Standard

Moin moin

Falls es eine Unterstellmöglichkeit auf dem Heimgelände geben sollte und der heimbetreiber einverstanden ist, dann ab mit dem Auto nach dort (rote Nummernschilder besorgen und umparken).
Es wäre auch nur vorübergehend, bis klar ist, dass das Auto zur Nutzung durch den Betreuten nicht reaktiviert werden kann oder er so blank ist, dass der Verkauf unumgänglich ist.

Wenn es nicht mehr weiter geht, dann verkaufen.
Vielleicht ist der Betreute ja mit der Zeit einsichtiger.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 07.10.2018, 20:30   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.09.2018
Beiträge: 13
Standard

Habe einen ähnlichen Fall vor Jahren bei einem Bekannten erlebt. Mein Bekannter, damals 87 Jahre alt, leichte vaskuläre Demenz, aber sonst körperlich fit (kein Rollstuhl), Führerscheinentzug nach kleinem Unfall (Blechschaden). Nachdem der Berufsbetreuer seine Aufgabe (die Betreuung) übernommen hat, hat er ihn sofort in ein Heim "gesteckt" und das Auto verkauft. Der hat sich garnicht lange damit aufgehalten.
Aber es kommt wohl auf den Einzelfall an: Wenn "dein" Betreuter in absehbarer Zeit wieder Autofahren kann, sollte man ihm das Auto lassen. Aber wenn nicht, dann würde ich das Auto auch gegen seinen Willen verkaufen, wenn du die Vollmacht dazu hast.
Erdbeere03 ist offline  
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Alt 07.10.2018, 22:33   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Ich halte es für nicht unwahrscheinlich, dass der Betreute das Auto evtl. wieder nutzen können wird. Ich habe schon viele Menschen erlebt, die sich von einem Schlaganfall in so jungen Jahren fast vollständig erholt haben. Das dauert aber länger als 6 Monate und auch nach der Reha muss man täglich weiter arbeiten. Ich hab sogar schon 75-jährige erlebt, die nach 2 Jahren wieder gelaufen sind.

Wenn irgendwie bezahlbar - meine Garage kostet 30 Eoro monatlich, das geben andere z.b. für "Handyschnickschnack" oder Pay Tv aus - würde ich ihm das Auto lassen. Auch als Motivation, denn wieder Auto fahren zu können, scheint ihm ja sehr wichtig zu sein.
Stefanie78 ist offline  
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Alt 08.10.2018, 01:15   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Zitat:
Ich halte es für nicht unwahrscheinlich, dass der Betreute das Auto evtl. wieder nutzen können wird.
Ich hätte hier ein aktuelles Beispiel aus meiner Familie: Mein Vater, nicht unter Betreuung, hat sich nach drei Hirninfarkten soweit erholt, dass er der Meinung ist, wieder Auto fahren zu können. Der Rest der Familie ist besorgt und meint, er hat starke Schwierigkeiten bei der Reaktionsgeschwindigkeit und sollte besser nicht mehr fahren. Nach Rücksprache mit der Polizei wäre hier keine Handhabe, sondern erst, wenn was passiert ist.

Entscheidend ist doch aber:
Zitat:
. Kosten für eine Garage werden auf Dauer nicht aufgebracht werden können, da Betreuter z. Zt. im Heim lebt und Finanzierung noch unklar ist, da derzeit noch im Krankengeld-Bezug. Vermögen nicht vorhanden, dafür aber laufendes Insolvenzverfahren.
Ist es deshalb nicht unerheblich, ob das Fahrzeug jemals wieder genutzt werden kann, wenn die Finanzierung nicht auf die Beine gestellt werden kann?
Annegret ist offline  
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Alt 08.10.2018, 19:52   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.09.2018
Beiträge: 13
Standard

Ein anderer Punkt, der mir noch eingefallen ist:
Wenn ein Auto zB ein halbes Jahr nicht mehr gefahren ist (selbst in der Garage), springt es meist nicht mehr an (Batterie leer). Dann kann in der Zwischenzeit auch Kühlwasser und/oder Öl ausgelaufen sein. Falls man dann doch wieder damit fahren möchte, muß man erst mal in die Werkstatt damit, also fallen weitere Kosten an. Das gilt es auch zu berücksichtigen.
Wenn der Betreute kein Vermögen hat, bleibt ihm zum Leben nur ein Taschengeld, weil das meiste für die Heimkosten draufgeht (also fürs Auto nichts mehr übrigbleibt).
Erdbeere03 ist offline  
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Alt 08.10.2018, 22:59   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Das Taschengeld beträgt, soweit ich weiß, 112 Euro. Wenn der Betreute davon einen Teil für Garagenmiete ausgeben will, warum nicht?
Stefanie78 ist offline  
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auto, behinderung, heim, verkauf

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