Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Freiheitsentzug durch Türcodierung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Freiheitsentzug durch Türcodierung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, anscheinend ist es rechtlich umstritten, ob eine Türcodierung im Heim - hier muss man die Jahreszahl eintippen, damit sich ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Aufenthalt - Freiheitsentziehung

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 22.09.2018, 10:47   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard Freiheitsentzug durch Türcodierung

Hallo,


anscheinend ist es rechtlich umstritten, ob eine Türcodierung im Heim - hier muss man die Jahreszahl eintippen, damit sich die Tür öffnet - als freiheitsenziehende Unterbringung zu werten ist oder nicht. Wie sind Eure Erfahrungen hierzu?


mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2018, 14:33   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Bei uns wird das manchmal so und manchmal so beurteilt. Kommt scheinbar auch darauf an wie die Einrichtung/Klinik das selbst benennt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2018, 15:36   #3
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
Standard

Hindert die Türcodierung den jeweiligen Bewohner wirksam daran, das Heim zu verlassen?
Wenn ja, ist es natürlich Freiheitsentziehung.

Ist der Bewohner dagegen in der Lage, das Heim dennoch zu verlassen (z.B. weil er die Tür selbst mit dem Code öffnen kann), dann ist es auch keine Freiheitsentziehung.

Wie das Heim die Sache nennt, dürfte rechtlich eher weniger bedeutend sein.
FFB ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2018, 16:00   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

FFB spricht da die Genehmigungspflicht an. Will jemand raus, schafft aber den Code nicht, dann ist es Freiheitsentziehung und genehmigungspflichtig. Entscheidend ist da der Wille der betreffenden Person und nicht der Umstand, den Trick nicht zu beherrschen.
Das wird aber von Gerichten auch durchaus unterschiedlich gesehen.
Manche meinen, dass so ein Türcode bei desorientierten Menschen mit Weglauftendenz eine Schutzmaßnahme sei und ein freier Wille nicht mehr so weit vorliegen, dass er das Schutzbedürfnis überwiegen würde.
Andere Gerichte sehen das anders...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2018, 17:03   #5
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
FFB spricht da die Genehmigungspflicht an.
Nicht direkt, aber wenn die Maßnahme freiheitsentziehend ist, dann ist sie auch genehmigungspflichtig.

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Will jemand raus, schafft aber den Code nicht, dann ist es Freiheitsentziehung und genehmigungspflichtig. Entscheidend ist da der Wille der betreffenden Person und nicht der Umstand, den Trick nicht zu beherrschen.
Freiheitsentziehung ist es, wenn die Maßnahme den Betroffenen gegen seinen natürlichen Willen daran hindert, sich fortzubewegen.

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Das wird aber von Gerichten auch durchaus unterschiedlich gesehen.
Manche meinen, dass so ein Türcode bei desorientierten Menschen mit Weglauftendenz eine Schutzmaßnahme sei und ein freier Wille nicht mehr so weit vorliegen, dass er das Schutzbedürfnis überwiegen würde.
Andere Gerichte sehen das anders...
Kannst du da konkrete Gerichtsentscheidungen nennen?

Nur weil eine freiheitsentziehende Maßnahme eine "Schutzmaßnahme" ist (d.h. zum Schutz des Betroffenen notwendig ist), ändert das nichts an ihrem freiheitsentziehenden Charakter. Aber nur "Schutzmaßnahmen" sind überhaupt nach § 1906 BGB (mit gerichtlicher Genehmigung) zulässig.

Genauso ändert das Fehlen eines freien Willens nichts am freiheitsentziehenden Charakter, sondern ist Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit. Wenn der Betroffene seinen Willen noch frei bestimmen kann, ist eine freiheitsentziehende Maßnahme nach § 1906 BGB generell unzulässig.
FFB ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2018, 19:15   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Mh, wir haben hier eine Geronto Station das ist die ganze Wand in der die Tür drin ist als grosses Bücherregal gestaltet.
Sieht so aus wie wenn niemand ne Tür sucht dem Hören- Sagen nach und scheinbar hat auch noch keiner versucht das "Bücherregal" zu öffnen.
Freiheitsentziehung?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2018, 20:48   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
Standard

Unter genehmigungspflichtiger Freiheitsentziehung verstehe ich Medikamente, Fixierungen, verschlossene Türen etc. Die vermeintlichen Bücherregale hindern Menschen ja nicht am Verlassen des Raumes. Wahrscheinlich erleben sie sogar täglich, dass sie geöffnet und geschlossen werden, werden vielleicht sogar täglich durch die Türen aus dem Wohnbereich begleitet zu Spaziergängen, zum Essen etc. Aber die Türen in erster Linie nicht als Türen wahrzunehmen, nimmt dementen Menschen den Druck sie zu öffnen und sich immer weiter zu bewegen auf der Suche nach....das wissen sie leider nicht mehr und suchen und suchen .....
Ich bin eine klare Befürworterin solcher Hilfsmittel, die die Begrenzung der Bewegungsräume (wenn sie groß genug sind) markieren, ohne ein aktives Hindernis wie eine verschlossene Türe zu sein.
Wichtig ist doch, dass erst gar nicht das Gefühl von Freiheitsentziehung entsteht. Daher finde ich diese "Bücherregale" auch sehr viel geeigneter als codierte Schlösser und sehe sie nicht als freiheitsentziehende Maßnahmen. Eher so wie einen Rundlauf.
Allerdings muss ich zugeben, dass diese Sicherheitsmaßnahme eher niedrigschwellig ist, so dass der Schutz für manche Menschen leider nicht ausreicht.
sonnyblue3 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2018, 22:25   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Wird denn der Code überhaupt allen Bewohnern mitgeteilt?
Stefanie78 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2018, 10:27   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Der hängt in grosser Schrift am Eingang zwei Mal aus. Zumindest bei uns.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.09.2018, 09:33   #10
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Zitat:
Wichtig ist doch, dass erst gar nicht das Gefühl von Freiheitsentziehung entsteht. Daher finde ich diese "Bücherregale" auch sehr viel geeigneter als codierte Schlösser und sehe sie nicht als freiheitsentziehende Maßnahmen. Eher so wie einen Rundlauf.
Genehmigungspflichtige freiheitsentziehende Maßnahmen ergeben sich aus meiner Sicht nicht aus dem Gefühl von Freiheitsentziehung, sondern aus der Absicht, dem Zweck. Ob getarnte Türen etc. für Betroffene weniger leidvoll sind, könnte im Einzelfall doch recht unterschiedlich empfunden werden.

Zitat:
anscheinend ist es rechtlich umstritten, ob eine Türcodierung im Heim - hier muss man die Jahreszahl eintippen, damit sich die Tür öffnet - als freiheitsenziehende Unterbringung zu werten ist oder nicht.
Wenn nicht Freiheitsentziehung - was soll denn der Zweck der Codierung sein? Ich kann mir gerade gar keinen anderen Grund vorstellen.
Annegret ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:30 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39