Dies ist ein Beitrag zum Thema Widerspruch im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
auf den Widerspruch, den ich gegen einen Bescheid abgegeben habe, erhielt ich die Nachricht, ich solle mich gedulden bis ...
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28.05.2008, 20:06 | #1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Widerspruch
Hallo,
auf den Widerspruch, den ich gegen einen Bescheid abgegeben habe, erhielt ich die Nachricht, ich solle mich gedulden bis zum Abschluß der eingeleiteten Ermittlungen. Ich würde unaufgefordert weitere Nachrichten erhalten. Wie lange muß ich darauf warten, wann kann ich mich ungeduldig zeigen? Viele Grüße, Ursula |
30.05.2008, 23:26 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Guten Abend Ursula,
eigentlich wollte ich auf Ihre Beiträge gar nicht mehr antworten, aber Sie sollten Ihre Frage konkretisieren, gegen welchen Bescheid wurde denn Widerspruch eingelegt? Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
31.05.2008, 00:33 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Ursula, wenns um OEG geht, gehe in das Forum, was ich dir empfohlen habe.
Stracciatellamaus: Und warum fragt du trotzdem, du Rechts/Links-(pfleger) maus), nach dem Statement, überhaupt nicht mehr auf ihre Beiträge antworten zu wollen? Mary |
31.05.2008, 10:00 | #4 |
Gast
Beiträge: n/a
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Ich bin eine hilfsbereite Rechtspflegerin!
Aber wenn meine Beiträge nicht erwünscht sind, dann werde ich es lassen, darauf zu antworten. Ursula ist mir schon richtig blöd hier im Forum gekommen, von daher hätte ich es wirklich nicht nötig ihr zu antworten. Aber jeder hat eine 2. Chance verdient! |
31.05.2008, 13:46 | #5 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Bleib mal schön da Stracciatellamaus, ich finde Deine Beiträge sehr hilfreich & sachlich.
Die Meinung einzelner User spiegelt hier sicher nicht die der Allgemeinheit wieder. |
31.05.2008, 17:30 | #6 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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ohne
Hallo,
ich schließe mich Tina an. Gruss Andreas |
31.05.2008, 19:11 | #7 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo straciatella,
ich hab dir eine PN geschickt und hoffe, du bist damit einverstanden, dass wir einmal klären, was dich an mir ärgert. Liebe Grüße, Ursula |
31.05.2008, 20:47 | #8 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Zitat:
ich unterschreibe Tina L.s Aussagen ebenfalls . Gruß Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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02.06.2008, 00:12 | #9 |
Gast
Beiträge: n/a
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Tina, Andreas und Kohlenklau...
Ich freue mich, wenn ich helfen kann und auch mal einen Denkanstoss von der anderen Seite des Schreibtisches geben kann. |
02.06.2008, 07:13 | #10 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Ja, das finde ich überaus hilfreich und nicht selbstverständlich, dass sich "die andere Seite" diese Mühe überhaupt macht.
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Stichworte |
oeg, versorgungsamt, widerspruch |
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