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Widerspruch

Dies ist ein Beitrag zum Thema Widerspruch im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, auf den Widerspruch, den ich gegen einen Bescheid abgegeben habe, erhielt ich die Nachricht, ich solle mich gedulden bis ...


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Alt 28.05.2008, 20:06   #1
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Widerspruch

Hallo,

auf den Widerspruch, den ich gegen einen Bescheid abgegeben habe, erhielt ich die Nachricht, ich solle mich gedulden bis zum Abschluß der eingeleiteten Ermittlungen. Ich würde unaufgefordert weitere Nachrichten erhalten.
Wie lange muß ich darauf warten, wann kann ich mich ungeduldig zeigen?

Viele Grüße, Ursula
 
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Alt 30.05.2008, 23:26   #2
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Guten Abend Ursula,
eigentlich wollte ich auf Ihre Beiträge gar nicht mehr antworten, aber Sie sollten Ihre Frage konkretisieren, gegen welchen Bescheid wurde denn Widerspruch eingelegt?

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 31.05.2008, 00:33   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Daumen runter

Ursula, wenns um OEG geht, gehe in das Forum, was ich dir empfohlen habe.

Stracciatellamaus:
Und warum fragt du trotzdem, du Rechts/Links-(pfleger) maus), nach dem Statement, überhaupt nicht mehr auf ihre Beiträge antworten zu wollen?

Mary
mary ist offline  
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Alt 31.05.2008, 10:00   #4
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich bin eine hilfsbereite Rechtspflegerin!
Aber wenn meine Beiträge nicht erwünscht sind, dann werde ich es lassen, darauf zu antworten.
Ursula ist mir schon richtig blöd hier im Forum gekommen, von daher hätte ich es wirklich nicht nötig ihr zu antworten.
Aber jeder hat eine 2. Chance verdient!
 
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Alt 31.05.2008, 13:46   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Bleib mal schön da Stracciatellamaus, ich finde Deine Beiträge sehr hilfreich & sachlich.

Die Meinung einzelner User spiegelt hier sicher nicht die der Allgemeinheit wieder.
Tina L. ist offline  
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Alt 31.05.2008, 17:30   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard ohne

Hallo,

ich schließe mich Tina an.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 31.05.2008, 19:11   #7
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo straciatella,

ich hab dir eine PN geschickt und hoffe, du bist damit einverstanden, dass wir einmal klären, was dich an mir ärgert.

Liebe Grüße, Ursula
 
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Alt 31.05.2008, 20:47   #8
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Bleib mal schön da Stracciatellamaus, ich finde Deine Beiträge sehr hilfreich & sachlich.

Die Meinung einzelner User spiegelt hier sicher nicht die der Allgemeinheit wieder.
Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Hallo,

ich schließe mich Tina an.

Gruss

Andreas
Hallo,

ich unterschreibe Tina L.s Aussagen ebenfalls .

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 02.06.2008, 00:12   #9
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Tina, Andreas und Kohlenklau...
Ich freue mich, wenn ich helfen kann und auch mal einen Denkanstoss von der anderen Seite des Schreibtisches geben kann.
 
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Alt 02.06.2008, 07:13   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Ja, das finde ich überaus hilfreich und nicht selbstverständlich, dass sich "die andere Seite" diese Mühe überhaupt macht.
Tina L. ist offline  
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Stichworte
oeg, versorgungsamt, widerspruch


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