Dies ist ein Beitrag zum Thema Genehmigungen Strahlen- oder Chemotherapie im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich hätte mal gerne Euer Feedback zu folgendem konstruierten Fall:
Ein Betreuter wird in ein Krankenhaus aufgrund eines ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
24.09.2018, 15:58 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 26.08.2017
Beiträge: 26
|
Genehmigungen Strahlen- oder Chemotherapie
Hallo zusammen,
ich hätte mal gerne Euer Feedback zu folgendem konstruierten Fall: Ein Betreuter wird in ein Krankenhaus aufgrund eines Sturzes daheim eingeliefert. In den ersten Tagen verschlechtert sich der Zustand dahingehend, dass der Betreute keinerlei Orientierung zu sich selbst, zeitlich und örtlich hat. Er reagiert auf direkte Ansprache nicht wirklich. Die Ärzte stellen den Betreuten auf den Kopf und stellen dabei fest, dass ein Tumor an der Nebenniere vorhanden ist. Dieser wird entfernt, da davon ausgegangen wird, dass dieser bösartig ist und zum aktuellen Zustand (Verwirrtheit etc.) beiträgt. Nun bedarf es einer Chemotherapie. Frage: Ist diese Chemotherapie genehmigungspflichtig bzw. ist die Therapie mittels Chemo- oder Strahlentherapie stets genehmigungspflichtig? Der Betreute ist aufgrund seines Zustandes nicht in der Lage die Umstände selbst abzuschätzen bzw. demnach einzuwilligen. Entsprechende Aufgabenkreise liegen dem Betreuer vor. Vielen Dank für Eure Einschätzungen. Astronautin |
24.09.2018, 16:51 | #2 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
|
Zitat:
Genehmigung der Heilbehandlung – Betreuungsrecht-Lexikon Ohne Genehmigung geht es, wenn sich Arzt und Betreuer einig sind, dass die Behandlung dem (ausdrücklich erklärten oder mutmaßlichen) Willen des Patienten entpricht (§ 1904 Abs. 4 BGB). |
|
Lesezeichen |
|
|