Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Genehmigungen Strahlen- oder Chemotherapie

Dies ist ein Beitrag zum Thema Genehmigungen Strahlen- oder Chemotherapie im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich hätte mal gerne Euer Feedback zu folgendem konstruierten Fall: Ein Betreuter wird in ein Krankenhaus aufgrund eines ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 24.09.2018, 15:58   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 26.08.2017
Beiträge: 26
Standard Genehmigungen Strahlen- oder Chemotherapie

Hallo zusammen,

ich hätte mal gerne Euer Feedback zu folgendem konstruierten Fall:

Ein Betreuter wird in ein Krankenhaus aufgrund eines Sturzes daheim eingeliefert. In den ersten Tagen verschlechtert sich der Zustand dahingehend, dass der Betreute keinerlei Orientierung zu sich selbst, zeitlich und örtlich hat. Er reagiert auf direkte Ansprache nicht wirklich. Die Ärzte stellen den Betreuten auf den Kopf und stellen dabei fest, dass ein Tumor an der Nebenniere vorhanden ist. Dieser wird entfernt, da davon ausgegangen wird, dass dieser bösartig ist und zum aktuellen Zustand (Verwirrtheit etc.) beiträgt. Nun bedarf es einer Chemotherapie. Frage: Ist diese Chemotherapie genehmigungspflichtig bzw. ist die Therapie mittels Chemo- oder Strahlentherapie stets genehmigungspflichtig?

Der Betreute ist aufgrund seines Zustandes nicht in der Lage die Umstände selbst abzuschätzen bzw. demnach einzuwilligen. Entsprechende Aufgabenkreise liegen dem Betreuer vor.

Vielen Dank für Eure Einschätzungen.

Astronautin
Astronautin ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.09.2018, 16:51   #2
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
Standard

Zitat:
Zitat von Astronautin Beitrag anzeigen
Ist diese Chemotherapie genehmigungspflichtig bzw. ist die Therapie mittels Chemo- oder Strahlentherapie stets genehmigungspflichtig?
Laut Wiki ist sie grundsätzlich genehmigungspflichtig:
Genehmigung der Heilbehandlung – Betreuungsrecht-Lexikon

Ohne Genehmigung geht es, wenn sich Arzt und Betreuer einig sind, dass die Behandlung dem (ausdrücklich erklärten oder mutmaßlichen) Willen des Patienten entpricht (§ 1904 Abs. 4 BGB).
FFB ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:16 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39