Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftungsfall private Zusatz KV im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Alle hier genannten "unbestimmten" Rechtsbegriffe sind durch die Rechtsprechung m. E. hinreichend definiert.
Hier mal die Definition für "erforderliche Sorgfalt" ...
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25.09.2018, 13:17 | #11 |
Stammgastanwärter
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Beiträge: 492
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Alle hier genannten "unbestimmten" Rechtsbegriffe sind durch die Rechtsprechung m. E. hinreichend definiert.
Hier mal die Definition für "erforderliche Sorgfalt": Mit im Verkehr erforderliche Sorgfalt, wird das Maß an Umsicht und Sorgfalt bezeichnet, "das nach dem Urteil besonnener und. gewissenhafter Angehöriger des in Betracht kommenden Verkehrskreises zu beachten ist" (BGH NJW 72, 150, 151) In dem Urteil wurden aber auch schon erste Hinweise gegeben, welche Dinge zu prüfen waren und welche alternativen Handlungsmöglichkeiten bei dieser Prüfung möglicherweise gegeben wären (Unfallversicherung Tochter u. Enkelin wurden vom Konto der zu Betreuenden gezahlt). Das OLG hat keine Entscheidung in der Sache getroffen, da es sich "nur" mit rechtlichen Fragen beschäftigt. Der RA hat die Möglichkeit in dem Verfahren vor dem Landgericht weiter zu der erfolgten/unterbliebenen Prüfung des Betreuers vorzutragen. Insgesamt habe ich aber ebenfalls den Eindruck, dass der Betreuer hier nicht mit der erforderlichen Sorgfalt geprüft hat. Man braucht sich nur anzuschauen, wann die Bestellung als "Berufsbetreuer" erfolgte, wann die Versicherung gekündigt wurde und wann der Versicherungsfall eintrat. Wenn man dann noch berücksichtigt, dass die Unfallversicherung - die möglicherweise bei der gleichen Versicherungsgesellschaft bestand - vom Konto der zu Betreuenden gezahlt wurde, hätte es durchaus andere Handlungsoptionen gegeben. Wenn diese Versicherung auch noch per Lastschrift eingezogen wurde, wäre es auf jedem Fall möglich gewesen, diesen Betrag bzw. die Beträge zurückzuerhalten. Wenn du z. B. das Fenster deiner Erdgeschosswohnung während deiner Abwesenheit auf Kipp stehen läßt und Einbrecher hier einsteigen, kannst du ja mal schauen, welchen Schaden die Versicherung dir ersetzt - soviel zum Thema "im Verkehr erforderliche Sorgfalt". Geändert von Schnieder (25.09.2018 um 13:22 Uhr) |
04.01.2020, 18:45 | #12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 122
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Hallo,
mein neuer Betreuter lebt im Heim bezieht Sozialleistungen und hat eine private Zahnzusatzversicherung. Die frühere Betreuerin hat diese Versicherung nicht gekündigt. Der Betreute ist mittellos, es ist nichts an Vermögen da. Was sind jetzt meine notwendigen Schritte? 1. Kostenübernahme bei Sozialamt beantragen. 2. Zahnarzt kontaktieren und mit ihm die gesundheitliche aktuelle Situation des Betreuten besprechen. 3. Je nach Prognose/Empfehlung des Zahnarztes und je nach Bescheid des Sozialamtes entscheiden, ob diese Versicherung gekündigt werden kann. Frage: Wer bezahlt die Beiträge bis zur endgültigen Klärung? Viele Grüße Ruby |
04.01.2020, 20:16 | #13 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Das Sozi jedenfalls nicht, auch künftig nicht!!
Als Transfergeld-Empfänger würde hier die Härtefallregelung durch die KK greifen, so dass im Falle eines notwendigen Zahnersatzes, die Zuschüsse zum Ersatz verdoppelt werden und die einfache Ausführung somit ohne weitere Kosten für den B. übernommen würden. Alles darüber hinaus, sind Aufzahlungen, die privat zu tragen wären, ebenso wie die ZZV. |
04.01.2020, 20:17 | #14 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Das Amt zahlt diese Versicherung auch nicht- meiner Einschätzung nach, da diese Versicherung leiglich der "Besser-Behandlung" dient. Bei Heimaufenthalt und grösseren Vorhaben sollte die Härtefallregelung der KK ausreichen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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