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Fragliche Internetspielsucht: EV

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragliche Internetspielsucht: EV im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, ich habe einen jungen Betreuten mit einer psychischen Erkrankung (schizotype Störung, Persönlichkeitsstörung, narzisstische Anteile). Er verfügt über sein ...


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Alt 26.09.2018, 10:11   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
Standard Fragliche Internetspielsucht: EV

Hallo Zusammen,

ich habe einen jungen Betreuten mit einer psychischen Erkrankung (schizotype Störung, Persönlichkeitsstörung, narzisstische Anteile).


Er verfügt über sein Konto selbst. Es handelt sich um eine Bank wo der Betreuer keinen eigenen Zugang erhält (kein OnlineBanking). Ich bekomme einmal im Monat die Kontoauszüge ins Büro.

Seit Monaten finden sich fast ausschließlich Abbuchungen bzw. Überweisungen an Neteller. Das ist ein Paysafe Anbieter. Es besteht schon lange der Verdacht das der Betreute Internetspielsüchtig ist. Dies geht auch aus den Angaben seiner Schwester hervor. Dies hat zur Folge das der Betreute sein ganzes Geld für Überweisungen an Neteller ausgibt. Er zahlt keine anteilige Miete. Schulden sind ihm egal, er müsse diese nicht zahlen, weil er Sozialhilfe bekommt (teilt er mir mit).

Die Frage ist nun ob ein EV sinnvoll wäre? Was denkt ihr?

Grüße
Maren
MGleiss ist offline  
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Alt 26.09.2018, 14:26   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
Standard

Hallo Maren,

das ist doch ein klassischer Fall für den Einwilligungsvorbehalt. Wenn er die Miete nicht zahlt, könnte er seine Wohnung verlieren....und wenn er meint, bei Sozialhilfebezug ungestraft aktiv Schulden produzieren zu dürfen, hat er die Bedeutung der Sozialhilfe nicht bestanden und sollte keinesfalls alleine über sein Konto verfügen.

Gruß,
Sonnyblue3
sonnyblue3 ist offline  
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Alt 26.09.2018, 22:30   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin

Jetzt mal ganz schnell einenAntraug auf einen EiWi stellen und darum bitten, das bei der Begutachtung auf gefragt wird, ob die Geschäftsunfähigkeit ggf. schon länger vorliegt.
Wenn dazu was geschrieben wird, ist das manchmal sehr hilfreich bei den Betreuten. Insbesondere bei sehr jungen Menschen, die schon mit 18,5 oder 19 Jahren eine Betreuung bekommen.
Das hat einen meiner Betreuten bei einem Telefonanbieter schon mal gut aus der Patsche geholfen, obwohl die Verträge aus einer Zeit ohne EiWi oder sogar ohne Betreuung gewesen sind. (Der Deckel war fünfstellig...)

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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