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carlos 30.09.2018 09:10

Mietvertrag mit unterschreiben?
 
Hallo,


ein Betreuter, der sich bisher in einer sog. Trainingswohngruppe einer Einrichtung der Eingliederungshilfe befand, wechselt nun in das Betreute Wohnen. Nun wurde mir der betr. Wohn- und Betreuungsvertrag - quasi ein Mietvertrag - übersandt, den ich bitte neben dem Betreuten mit unterschreiben möge.
Muss das sein? Ich habe zwar auch den AK Aufenthaltsbestimmung inne. Es besteht aber kein EV und der Betreute ist augenscheinlich sowohl einsichts- als auch voll geschäftsfähig.



mfg

Imre Holocher 30.09.2018 14:42

Moin moin

Sofern Geschäftsfähigkeit vorliegt und kein Eiwi beschlossen ist, reicht für die Rechtskraft des Vertrages die Unterschrift des Betreuten aus.
sprich Dich mit dem Betreuten ab, wie er Dein Autogramm unter dem Vertrag sieht. oder ob er alleine unterschreiben möchte.
Du kannst immer z.B. als Zeuge oder zur Kenntnis unterschreiben.
(Wenn es den Betreuten oder den Dienstleister beruhigt)


MfG

Imre

carlos 30.09.2018 17:17

Zitat:

Zitat von Imre Holocher (Beitrag 113422)
Moin moin

Sofern Geschäftsfähigkeit vorliegt und kein Eiwi beschlossen ist, reicht für die Rechtskraft des Vertrages die Unterschrift des Betreuten aus.
sprich Dich mit dem Betreuten ab, wie er Dein Autogramm unter dem Vertrag sieht. oder ob er alleine unterschreiben möchte.
Du kannst immer z.B. als Zeuge oder zur Kenntnis unterschreiben.
(Wenn es den Betreuten oder den Dienstleister beruhigt)


MfG

Imre


Der Betreute hat den Vertrag ja schon unterschrieben. Der Vermieter (freier Träger einer Einrichtung der Eingliederungshilfe) ebenso. Nun soll ich mit unterschreiben - was m.E. unnötig ist.



mfg

Imre Holocher 30.09.2018 19:06

Moin Carlos

Die Dienstleister bekommen wahrscheinlich Druck von ihren oberen Chefs, die sich im Betreuungsrecht nicht so auskennen und die Betreuten lieber entmündigt sehen wollen, als auf das Autogramm der Betreuer zu verzichten.
Du mußt den Vertrag definitiv nicht unterschreiben - zumindest nicht legitimierend. Daher würde ich es von den Bedürfnissen der Betreuten abhängig machen, ob ich unterschreibe - und sei es auch nur zur Kenntnis.
...und den Dienstleister entsprechend über die Rechtslage informieren.

MfG

Imre


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