Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Mietvertrag mit unterschreiben?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietvertrag mit unterschreiben? im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ein Betreuter, der sich bisher in einer sog. Trainingswohngruppe einer Einrichtung der Eingliederungshilfe befand, wechselt nun in das Betreute ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 30.09.2018, 09:10   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard Mietvertrag mit unterschreiben?

Hallo,


ein Betreuter, der sich bisher in einer sog. Trainingswohngruppe einer Einrichtung der Eingliederungshilfe befand, wechselt nun in das Betreute Wohnen. Nun wurde mir der betr. Wohn- und Betreuungsvertrag - quasi ein Mietvertrag - übersandt, den ich bitte neben dem Betreuten mit unterschreiben möge.
Muss das sein? Ich habe zwar auch den AK Aufenthaltsbestimmung inne. Es besteht aber kein EV und der Betreute ist augenscheinlich sowohl einsichts- als auch voll geschäftsfähig.



mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2018, 14:42   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

Sofern Geschäftsfähigkeit vorliegt und kein Eiwi beschlossen ist, reicht für die Rechtskraft des Vertrages die Unterschrift des Betreuten aus.
sprich Dich mit dem Betreuten ab, wie er Dein Autogramm unter dem Vertrag sieht. oder ob er alleine unterschreiben möchte.
Du kannst immer z.B. als Zeuge oder zur Kenntnis unterschreiben.
(Wenn es den Betreuten oder den Dienstleister beruhigt)


MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2018, 17:17   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin

Sofern Geschäftsfähigkeit vorliegt und kein Eiwi beschlossen ist, reicht für die Rechtskraft des Vertrages die Unterschrift des Betreuten aus.
sprich Dich mit dem Betreuten ab, wie er Dein Autogramm unter dem Vertrag sieht. oder ob er alleine unterschreiben möchte.
Du kannst immer z.B. als Zeuge oder zur Kenntnis unterschreiben.
(Wenn es den Betreuten oder den Dienstleister beruhigt)


MfG

Imre

Der Betreute hat den Vertrag ja schon unterschrieben. Der Vermieter (freier Träger einer Einrichtung der Eingliederungshilfe) ebenso. Nun soll ich mit unterschreiben - was m.E. unnötig ist.



mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2018, 19:06   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin Carlos

Die Dienstleister bekommen wahrscheinlich Druck von ihren oberen Chefs, die sich im Betreuungsrecht nicht so auskennen und die Betreuten lieber entmündigt sehen wollen, als auf das Autogramm der Betreuer zu verzichten.
Du mußt den Vertrag definitiv nicht unterschreiben - zumindest nicht legitimierend. Daher würde ich es von den Bedürfnissen der Betreuten abhängig machen, ob ich unterschreibe - und sei es auch nur zur Kenntnis.
...und den Dienstleister entsprechend über die Rechtslage informieren.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:58 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39