Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietvertrag mit unterschreiben? im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ein Betreuter, der sich bisher in einer sog. Trainingswohngruppe einer Einrichtung der Eingliederungshilfe befand, wechselt nun in das Betreute ...
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30.09.2018, 09:10 | #1 |
Berufsbetreuer
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Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Mietvertrag mit unterschreiben?
Hallo,
ein Betreuter, der sich bisher in einer sog. Trainingswohngruppe einer Einrichtung der Eingliederungshilfe befand, wechselt nun in das Betreute Wohnen. Nun wurde mir der betr. Wohn- und Betreuungsvertrag - quasi ein Mietvertrag - übersandt, den ich bitte neben dem Betreuten mit unterschreiben möge. Muss das sein? Ich habe zwar auch den AK Aufenthaltsbestimmung inne. Es besteht aber kein EV und der Betreute ist augenscheinlich sowohl einsichts- als auch voll geschäftsfähig. mfg
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30.09.2018, 14:42 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,593
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Moin moin
Sofern Geschäftsfähigkeit vorliegt und kein Eiwi beschlossen ist, reicht für die Rechtskraft des Vertrages die Unterschrift des Betreuten aus. sprich Dich mit dem Betreuten ab, wie er Dein Autogramm unter dem Vertrag sieht. oder ob er alleine unterschreiben möchte. Du kannst immer z.B. als Zeuge oder zur Kenntnis unterschreiben. (Wenn es den Betreuten oder den Dienstleister beruhigt) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
30.09.2018, 17:17 | #3 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Der Betreute hat den Vertrag ja schon unterschrieben. Der Vermieter (freier Träger einer Einrichtung der Eingliederungshilfe) ebenso. Nun soll ich mit unterschreiben - was m.E. unnötig ist. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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30.09.2018, 19:06 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin Carlos
Die Dienstleister bekommen wahrscheinlich Druck von ihren oberen Chefs, die sich im Betreuungsrecht nicht so auskennen und die Betreuten lieber entmündigt sehen wollen, als auf das Autogramm der Betreuer zu verzichten. Du mußt den Vertrag definitiv nicht unterschreiben - zumindest nicht legitimierend. Daher würde ich es von den Bedürfnissen der Betreuten abhängig machen, ob ich unterschreibe - und sei es auch nur zur Kenntnis. ...und den Dienstleister entsprechend über die Rechtslage informieren. MfG Imre
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