Dies ist ein Beitrag zum Thema Ausweisen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich wollte für zwei Betreute ein Sparbuch eröffnen, und ließ mir dafür Anträge zusenden. Nicht nur, dass es über ...
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29.05.2008, 09:30 | #1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Ausweisen
Hallo,
ich wollte für zwei Betreute ein Sparbuch eröffnen, und ließ mir dafür Anträge zusenden. Nicht nur, dass es über zwei Wochen dauerte, bis ich die Anträge hatte. Nein, nun teilte mir die Bank mit, dass ich zwingend ein Ausweispapier der Betreuten (Personalausweis/Reispaß) vorlegen muss. Mein Einwand, dass es z. B. eine Befreiung von der Ausweispflicht gibt (vom Ordnungsamt ausgestellt) interessiert nicht. Spinnen die ? Wer hat Erfahrungen mit diesem Thema ? Gruss Andreas |
29.05.2008, 12:41 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
mir ist es leider genauso ergangen. Ärgerlich war, dass ich alle nötigen Unterlagen dabei hatte, aber nicht den Ausweis des Betreuten. Und obwohl es nur eine Änderung des Sparbuchs war, er hatte vorher sein Sparbuch bei einer Bank gleichen Namens nur an einem anderen Ort, mußte der Ausweis zwingend vorgelegt werden. Am liebsten sollte ich noch meinen Betreuten persönlich vorstellen. Ich war wütend und wäre fast aus dem Hemd gesprungen! Als ich dann mit dem Ausweis wiederkam, herrschte ein herzlicheres Klima. Liebe Grüße, Ursula |
29.05.2008, 14:06 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Andreas,
den Personalausweis muss ich für eine Kontoeröffnung auch immer vorlegen, das ist Vorschrift und daran geht auch kein Weg vorbei. sonst wären z.B. Schwarzgeldkonten ect. alle Türen geöffnet und jeder könnte unter einem anderen Namen einfach ein Konto eröffnen, ohne sich auszuweisen. Ich hatte noch nie Probleme Konten mit einer Ausweisbefreiung zu eröffnen, musste diese aber vorlegen. Wenn es jemanden z.B. auf Grund seiner körperlichen Gebrechen nicht möglich ist, persönlich einen neuen Ausweis zu beantragen, kann er von der Ausweispflicht befreit werden. Man bekommt dann das Dokument beim Einwohnermeldeamt ausgehändigt, welches wie ein Personalausweis vorzulegen ist. Wenn jemand nur vorrübergehend körperlich nicht in der Lage seinen Ausweis verlängern zu lassen, habe ich den auch schon für ihn verlängert, indem ich ein Lichtbild und eine Unterschrift auf weißem Papier mitgenommen habe, was dann eingescannt wurde. Soweit ich weiß, ist diese Befreiung von der Ausweispflicht nämlich nicht mehr rückgängig zu machen und sollte deshalb gut überlegt werden. |
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Stichworte |
ausweis, kontoeröffnung |
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