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JensKD 01.10.2018 11:01

Klage gegen Vater des Betreuten - Aktenherausgabe
 
Hallo zusammen,

vor jetzt 3 Monaten habe ich einen jungen Volljährigen in die gesetzliche Betreuung bekommen. Bis dahin hat der Kindesvater (ausgebildeter Sozialversicherungskaufmann) z.B. die Halbwaisenrente beantragt und verwaltet, das Kindergeld bezogen etc. pp.


Durch innerfamiliäre Konflikte, den psychischen Problemen meines Betreuten und sicher auch dissozialem Verhalten warf der Vater meinen Betreuten aus der elterlichen Wohnung - fühlte sich jedoch bei der Betreuerbestellung durch das Betreuungsgericht übergangen.

Bislang äußert es sich dadurch, dass er mir als bestellten Betreuer die Herausgabe der Akten verweigert. Mit der Folge, dass zum Einen sein Sohn überhaupt kein Geld hat, zum Anderen ich meine Abrechnung nicht machen kann (kein Vermögensverzeichnis).

Das Betreuungsgericht legt mir nahe, eine Klage auf Herausgabe zu führen. Da ich da überhaupt keine Ahnung habe - wie gehe ich da am Besten vor? Das Verhältnis meines Betreuten zu seinem Vater ist nicht ganz zerrüttet - wenn ich im Namen meines Betreuten jedoch eine Klage führe, wahrscheinlich schon.

Habt Ihr Ideen?

Flafluff 01.10.2018 16:41

Du brauchst wohl schnellere Aufklärung der Sachverhalte, als eine Klage bewirken könnte. Du kannst bei entsprechendem Aufgabenkreis alle benötigten Unterlagen auch direkt bei den Ämtern und Kisten-/Sozialleistungsträgern einholen, auch ohne Aktenzeichen.
Wenn gerade gar keine Gelder fließen: flugs formlose Anträge raushauen.
Verlauf des Bankkontos checken.
Auch Geburtsurkunden, Versicherungsscheine, Versichertenkarten, Schwerbehindertenausweise etc.kannst Du anderweitig besorgen.
Nur auf den Vater zu warten, der Unterlagen nicht rausrückt, wäre für den Moment zu wenig.

Imre Holocher 01.10.2018 18:51

Moin moin

Erst mal der Vorschlag von Flafluff.

Darüber hinaus kannst Du dem Vater aber trotzdem Dampf machen, indem Du ihm androhst, die durch sein Verhalten unnötig entstehenden Kosten überzudeubeln (Frist nicht vergessen).
...Eingerahmt in ein freundliches Schreiben, in dem ihm Zusammenarbeit angeboten und deutlich gemacht wird, dass er es ist, der seinen eigenen Sohn gerade in eine Notlage bringt, die überhaupt nicht notwendig wäre.

Hier gilt es den Vater so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...

MfG

Imre

michaela mohr 01.10.2018 21:06

Zitat:

Du kannst bei entsprechendem Aufgabenkreis alle benötigten Unterlagen auch direkt bei den Ämtern und Kisten-/Sozialleistungsträgern einholen, auch ohne Aktenzeichen.
Der Rat ist sehr gut aber du hast leider nicht geschrieben welche Aufgabenkreise du jetzt hast.

Wenn du alles wichtigen AK`s hast kannst du den Vater und seinen Kram erst mal völlig aussen vor lassen- egal was dazu das Gericht meint.

Wichtig sind Mieten, KV, Strom und der Lebensunterhalt.Der Rest kann wirklich warten.

JensKD 01.10.2018 23:56

Wenn es nur so einfach wäre...
 
...so besteht mein Problem darin, dass mein Betreuter überhaupt keine Ahnung von seinen Angelegenheiten hat. Er weiß nur, dass seine Halbwaisenrente von einem niederländischen Rententräger kommt. Welcher genau - keine Ahnung.

Ein Girokonto hat er nicht. Nur ein Sparbuch, das seit 5 Monaten ein Guthaben von 8 Euro aufweist. Wohin die Halbwaisenrente geht, weiß er nicht - er glaubt aber auf das Konto seines Vaters. Kindergeld müsste er theoretisch auch noch bekommen. Abzweigungsantrag ist schon mal gestellt - auch ohne Kindergeldnummer und ohne SteuerID (wurde beantragt).

Ansonsten war er jetzt 4 Monate in der Psychiatrie und wird jetzt entlassen in die Hände des Jugendamtes (Hilfe für junge Volljährige). Wenn ich Leistungen beim Jobcenter beantragen müsste, wäre ich (vielmehr mein Betreuter) so richtig aufgeschmissen.

Ich hole mir erstmal einen Beratungsschein und gehe zum Anwalt - vielleicht reicht ein anwaltliches Schreiben. Dann habe ich nicht direkt mit der Keule ausgeholt. :kommmalherfreundche

Aufgabenkreise? Alle wichtigen ohne Einwilligungsvorbehalt (aktuell auch nicht nötig).

michaela mohr 02.10.2018 06:46

Zitat:

Wenn ich Leistungen beim Jobcenter beantragen müsste, wäre ich (vielmehr mein Betreuter) so richtig aufgeschmissen.
Du solltest trotzdem unbedingt dem Rat von Flafluff folgen und sofort einen Antrag auf Leistung stellen. Such dir aus, wo und schreibe dazu dass wenn die Zuständigkeit nicht gegeben sein sollte du um Weiterleitung bittest.
Massgeblich ist sehr oft das Datum der Antragstellung, nicht die Vollständigkeit des Antrags.

Dein Kunde verliert sonst u.U. Leistung.:heul:


Wegen der holländischen Rente könntest du es hier:
https://www.svb.nl/int/de/bdz/over_h...enadviesdagen/

mal versuchen, dort gibts eine sog. Bürgerrente, also nicht das verzweigte System wie in Deutschland.
Einfach anschreiben, der Kandidat findet sich schon:a040:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:16 Uhr.

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