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Beendigung der Unterbringung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beendigung der Unterbringung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, § 1906 Abs. 3 BGB besagt ja bekanntlich: Zitat: Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden, wenn ihre Voraussetzungen ...


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Alt 08.10.2018, 12:56   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard Beendigung der Unterbringung

Hallo,


§ 1906 Abs. 3 BGB besagt ja bekanntlich:



Zitat:
Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. Er hat die Beendigung der Unterbringung dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen.

Also ich lese dies so: Erst beenden - dann dem Gericht mitteilen.


Ich frage deswegen, weil sich - lt. Kollegenkreis - ein Gericht darüber moniert hat, dass die Beendigung der Unterbringung nicht vorher dem Gericht mitgeteilt wurde.


Zusatzfrage:

Wenn ein Betreuter während einer Unterbringung - gemäß Absprache von Heim und Betreuer - probeweise auf eine offene Station verlegt wird (womit die Unterbringung m.E. ja noch nicht beendet wird) teilt Ihr dies dann dem Gericht mit?


mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 08.10.2018, 15:58   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
probeweise auf eine offene Station verlegt wird (womit die Unterbringung m.E. ja noch nicht beendet wird) teilt Ihr dies dann dem Gericht mit?
Ja, schon.

Wenn ich da nochmal gut drüber nachgedacht habe und dann alles per Briefpost.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.10.2018, 16:29   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen

Wenn ein Betreuter während einer Unterbringung - gemäß Absprache von Heim und Betreuer - probeweise auf eine offene Station verlegt wird (womit die Unterbringung m.E. ja noch nicht beendet wird) teilt Ihr dies dann dem Gericht mit?


mfg

Meistens teile ich dem Gericht mit, dass es sich um einer Erprobung handelt, das Eis noch dünn ist, und deshalb der Beschluss bestehen bleiben soll. Geht meistens so durch. Letztes Jahr gab es in einer Sache einen Beschluss vom LG, dass die Erprobungsphase allerdings höchstens zwei Wochen dauern dürfe.
Flafluff ist offline  
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