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Besteht Informationspflicht an den Miteigentümer beim Grundstücksverkauf

Dies ist ein Beitrag zum Thema Besteht Informationspflicht an den Miteigentümer beim Grundstücksverkauf im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag, ich habe das Forum durchsucht und auch google befragt. Mein konkreter Fall als ehrenamtlicher Betreuer: Der Betreute ist ...


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Alt 08.10.2018, 17:26   #1
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Registriert seit: 19.07.2018
Beiträge: 5
Rotes Gesicht Besteht Informationspflicht an den Miteigentümer beim Grundstücksverkauf

Guten Tag,
ich habe das Forum durchsucht und auch google befragt.
Mein konkreter Fall als ehrenamtlicher Betreuer:
Der Betreute ist geschäftsunfähig und lebt im Pflegeheim.
Seine einzige Tochter und Erbin hat die Betreuung abgelehnt und kümmert sich auch sonst nicht um ihr Erbe und Miteigentum. Sie ist zu einem Viertel Miteigentümerin und hat einem Verkauf mündlich zugestimmt.
Da sein Haus nun leersteht und von den Erben keiner übernimmt, habe ich einen Gutachter bestellt, der den Wert des Grundstücks ermittelt.
Bin ich verpflichtet, die Miteigentümerin über meine Aktivitäten zu informieren oder reicht es aus, sie dann zum Notartermin einzuladen?
Wer bezahlt die Rechnung, wenn der Betreute vor Rechnungslegung des Gutachters verstirbt, ich diesen aber bestellt habe?
hermann17 ist offline  
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Alt 08.10.2018, 17:37   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo,


natürlich macht es grundsätzlich Sinn mit allen Eigentümern einer Immobilie das weitere Vorgehen zu klären.


Wenn die Miteigentümerin nicht verkaufen will hast du alle Anstrengungen einen Käufer zu finden umsonst unternommen.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 08.10.2018, 18:37   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 19.07.2018
Beiträge: 5
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sie hat dem Verkauf mündlich zugestimmt, wird auch einverstanden sein müssen, denn ansonsten kann sie die Heimkosten übernehmen, da der Erlös zur Kostendeckung nötig sein wird.
Ich möchte nur wissen, ob es eine Verpflichtung gibt, oder es in meinem Ermessen als Betreuer liegt. Sie kümmert sich wie gesagt um gar nichts und redet nicht mit mir, schon deshalb sehe ich nicht ein, sie über meine Vorgehensweise zu informieren, wenn ich nicht dazu verpflichtet bin
hermann17 ist offline  
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Alt 08.10.2018, 18:51   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
wird auch einverstanden sein müssen, denn ansonsten kann sie die Heimkosten übernehmen, da der Erlös zur Kostendeckung nötig sein wird.
Sie muss deinen Ideen überhaupt nicht zustimmen. Wenn sie ihren Eigentumsanteil nicht verkaufen will kannst du sie nur über eine Teilungsversteigerung dazu bringen.


Wenn kein derzeit verwertbares Vermögen vorhanden ist kann auch Hilfe zur Pflege beantragt werden.


Zitat:
schon deshalb sehe ich nicht ein, sie über meine Vorgehensweise zu informieren, wenn ich nicht dazu verpflichtet bin
Da dein Betreuter nicht alleiniger Eigentümer der Immobilie ist bleibt nur die Einigung aller Eigentümer. Alleine für den Anteil deines Betreuten wirst du eher schwerlich einen Käufer finden.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 08.10.2018, 21:43   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
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Moin Hermann

Wenn Du nur das tust wozu Du verpflichtet bist, dann hast Du gleichzeitig die Garantie, Deinem Betreuten sowohl mit manchem zu schaden, was Du tust - als auch mit manchem zu schaden, das Du läßt.
Immer nur auf die Pflicht zu sehen ist unsinnig.

Agw hat Dir die Tipps eigentlich schon gegeben:
Information der Miteigentümerin und Zusammenarbeit mit ihr ist grundsätzlich die beste Lösung. Ob sie verkaufen will oder Du den Verkauf über eine Teilungsversteigerung gereln mußt, kannst Du nur herausbekommen, wenn Du Dich an sie wendest und das Verkaufsinteresse mitteilst.
Rührt sie sich nicht (an die Fristsetzung denken), dann kündige eine Teilungsversteigerung an, bei der mit einem geringeren Erlös zu rechnen ist.
Zuckt sie immer noch nicht, dann eben Teilungsversteigerung.

Aber einfach einen Verkauf anleiern, bei dem Sie erst zum Notartermin informiert und geladen wird, ist der völlige Schwachsinn, weil sie sich dann einfach verweigern kann und Du unnötige Arbeit und Kosten an der Backe hast.
(Als Kaufinteressent würde ich mir dann schon überlegen, ob ich eine Entschädigung für meinen vergeblichen Aufwand fordern würde.)

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 08.10.2018, 22:35   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 19.07.2018
Beiträge: 5
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Dann danke für die Auskünfte, ihr habt mir bei meinen Überlegungen, wie ich vorgehen werde, sehr geholfen. Ich werde in Zukunft alles in schriftlicher Form mit der Tochter vereinbaren.
hermann17 ist offline  
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Alt 08.10.2018, 23:21   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Darf ich fragen, was das Gutachten zur Wertermittlung kostet?
Stefanie78 ist offline  
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Alt 09.10.2018, 02:05   #8
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Zitat:
Zitat von hermann17 Beitrag anzeigen
Wer bezahlt die Rechnung, wenn der Betreute vor Rechnungslegung des Gutachters verstirbt, ich diesen aber bestellt habe?

Der Fall war vor nicht allzu langer Zeit auf der Mailingliste Betreuungsrecht.Damals hieß es "Das Gutachten selbst einzuholen ist vorauseilender Gehorsam, der Geld kostet. Man beauftragt einen Makler, der den Verkehrswert schätzt und einen Käufer sucht. Dann beantragt man die Genehmigung des Verkaufs und dann mag das Gericht ein Gutachten einholen, wenn es eines für erforderlich hält. Dann sind das Gerichtskosten, die der Betreuer nicht zahlen muß."


Es mag zwar üblich sein, vorher ein Gutachten einzuholen, um einen Wert der Immobilie schätzen zu lassen, ist aber für den Betreuer auch mit einem gewissen Risiko verbunden.
Michael77 ist offline  
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Alt 09.10.2018, 07:06   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Es mag zwar üblich sein, vorher ein Gutachten einzuholen, um einen Wert der Immobilie schätzen zu lassen, ist aber für den Betreuer auch mit einem gewissen Risiko verbunden.
Das sehe ich ebenso. Den Auftrag für das Gutachten würde ich sofort rückgängig machen.
Bei uns werden z.B. oft die Angaben der Banken mit Immoabteilungen als erste- manchmal auch als letzt gültige- Preisangaben akzeptiert.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.10.2018, 08:51   #10
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 19.07.2018
Beiträge: 5
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Es ist gar nicht so einfach zu verallgemeinern, jeder Fall muss doch für sich betrachtet werden und meiner kann hier so genau nicht beschrieben werden.
Da es sich um ein sehr spezielles, sehr umfangreiches Grundstück handelt, wollte ich das Einschalten eines Maklers vermeiden. Ich bin schon zufrieden , wenn sich überhaupt ein Käufer findet, denn das ganze Objekt ist in keinem guten Zustand und ein Verkauf sehr dringend bevor es weiter verfällt. Ich bin sehr im Zweifel, dass ein Käufer erfreut über die Maklergebühren ist, deshalb mein Weg andersherum. Bei uns hier haben die Leute das Geld nicht so dicke. Außerdem wollte ich im Sinne meines Betreuten die Öffentlichkeit heraushalten. Es ist schon so deprimierend genug.
Trotzdem bin ich für alle Hinweise dankbar, ist ja meine erste Betreuung, die ich nur ihm zuliebe mache.
hermann17 ist offline  
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Stichworte
erben, grundstücksverkauf, gutachter, rechnung, tod


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