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Beheizung des Wohnraums

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beheizung des Wohnraums im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ein älterer mittelloser Betreuter lebt alleine im eigenen Haus und wird durch einen Pflegedienst betreut. Der Betreute bezieht eine EM-Rente. ...


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Alt 12.10.2018, 14:39   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
Standard Beheizung des Wohnraums

Ein älterer mittelloser Betreuter lebt alleine im eigenen Haus und wird durch einen Pflegedienst betreut. Der Betreute bezieht eine EM-Rente.

Wohn- und Schlafzimmer müssen durch einen Kachelofen beheizt werden, wozu der Betreute nicht mehr in der Lage ist. Der Pflegedienst ist nicht bereit, dabei zu unterstützen.

Hat jemand eine Idee, wie ich das Problem lösen kann? Gibt es für solche Fälle finanzielle Hilfen?

Viele Grüße
Mirko
mirkosch ist offline  
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Alt 12.10.2018, 15:46   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 196
Standard Beheizung und Pflegedienst

Hallo Mirkosch, das Beheizen der Wohnung ist eine Aufgabe die ein Pflegedienst bei Bedarf zu erbringen hat. Meine Empfehlung: anderen Pflegedienst nehmen.
Welche Pflegestufe hat Betreuter ?
Was macht Pflegedienst sonst derzeit noch bei ihm ?

Geändert von motzerella (12.10.2018 um 15:51 Uhr) Grund: Ergänzung
motzerella ist offline  
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Alt 12.10.2018, 16:21   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
Standard

Hallo motzerella,

er hat Pflegegrad 3.

Der Pflegedienst rechnet allerhand ab: von der Körperpflege über Wäschewechsel bis hin zur Hilfe bei den Ausscheidungen, Einkauf und Begleitung.

Der Pflegedienst ist schon viele Jahre bei ihm. Jetzt fühlt er sich überfordert. Etwas schwierig ist auch die Lage auf dem Lande - weite Wege. Ich habe die Betreuung erst gerade übernommen. Man hat von mir eigentlich erwartet, dass ich den Betreuten ins Pflegeheim bringe, was er aber nicht will.
mirkosch ist offline  
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Alt 12.10.2018, 17:01   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Zitat von motzerella Beitrag anzeigen
Hallo Mirkosch, das Beheizen der Wohnung ist eine Aufgabe die ein Pflegedienst bei Bedarf zu erbringen hat.

Woraus schließt du deine Behauptung.


Das wäre m.E. höchstens im Rahmen hauswirtschaftlicher Leistungen erbringbar, jedoch nicht im Rahmen der ambulanten Pflege.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 12.10.2018, 19:36   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 196
Standard Beheizen des Wohnraumes

ich zitiere: Wer hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege?

Die Hilfe zur Pflege (auch unter Sozialhilfe bekannt) beruht auf den §§ 61 bis 66 Sozialgesetzbuch Buch XII. Der Sozialhilfeträger/Sozialamt übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Pflege, wenn nicht genügend eigene finanzielle Mittel vorhanden sind und auch die Angehörigen nicht zur Zahlung der Pflegekosten herangezogen werden können.
Die Pflegekosten werden als „Hilfe zur Pflege“ übernommen
  • wenn die Leistungen aus der Pflegekasse nicht ausreichen um die Kosten für Pflege zu bezahlen. Der Sozialhilfeträger übernimmt nur die Kosten, die nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind.
  • wenn sonst alle weiteren Möglichkeiten auf Kostenübernahme durch andere Leistungsträger ausgeschöpft sind (Pflegeversicherung, Unfallversicherung usw.). Sozialhilfe ist nachrangig gegenüber der Pflegeversicherung
Um Sozialleistungen für die Pflege vom Sozialamt zu erhalten, ist ein Pflegegrad / eine Pflegestufe nicht zwingend erforderlich.
Heizen könnten natürlich auch andere ( Nachbarn usw. aber wenn doch der Pflegedienst schon dort ist !!!!!)
motzerella ist offline  
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Alt 12.10.2018, 20:30   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Das ist schön zitiert aber ändert nichts daran dass der Betrieb des Kachelofens zur Hauswirtschaft gehört.
Da müsste dann umgestellt werden auf Pflege und einen Teil Hauswirtschaft.


Zitat:
Nachbarn usw. aber wenn doch der Pflegedienst schon dort ist !!!!!)
Das ist doch kein Argument, genausowenig wie der Postbote der täglich kommt oder der Hausarzt das übernehmen wird.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.10.2018, 21:01   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
Standard

Es ist wahrscheinlich auch ziemlich unrealistisch, dass der Pflegedienst mit einem oder zwei täglichen Einsätzen den Kachelofen ausreichend füttern kann , damit die Wohnung im Winter warm bleibt.
Es müssten also Pflegedienst, Nachbarn, Postbote und Hausarzt Hand in Hand arbeiten....
Was ist mit einer Umstellung auf Beiheizen mit Strom? Ist teuer, klar, aber doch wenigstens durchführbar. (Du schreibst er ist "mittellos" bei EM-Rente. Ohne Sozialamt, das für die Heizkosten mit ins Boot genommen werden kann?)
Kann der Kachelofen vielleicht mit Pellets beschickt werden? Hat er vielleicht kleine Ersparnisse, um einen Pelletofen zu kaufen und ist er überhaupt in der Lage mit Pellets zu heizen?
VSchmidt ist offline  
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Alt 13.10.2018, 22:21   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Zitat:
Zitat von VSchmidt Beitrag anzeigen
Was ist mit einer Umstellung auf Beiheizen mit Strom? Ist teuer, klar, aber doch wenigstens durchführbar. (Du schreibst er ist "mittellos" bei EM-Rente. Ohne Sozialamt, das für die Heizkosten mit ins Boot genommen werden kann?)
An eine Elektroheizung habe ich auch gedacht. Der Betreute hat heizt allerdings bereits in Bad und Küche mit Strom. Daher zahlt er monatlich jetzt schon 200 € Stromkosten.
Ich habe die Betreuung erst gerade begonnen und mache mir derzeit ein genaueres Bild von den finanziellen Verhältnissen. Wenn ich Grundsicherung oder Wohngeld beantrage, bis zu welcher Höhe werden dann die Heizkosten für die Elektroheizung übernommen?
mirkosch ist offline  
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Alt 15.10.2018, 11:27   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
Standard

Zitat:
Wenn ich Grundsicherung oder Wohngeld beantrage, bis zu welcher Höhe werden dann die Heizkosten für die Elektroheizung übernommen?
Ich hatte nur einen Fall, Stromheizung bei Grundsicherung im Alter. Hier werden monatlich pauschal 70 Euro anerkannt. Eigentlich zu wenig... :-(
Wie es beim Wohngeld aussieht weiss ich ad hoc nicht. Schau mal ins Wohngeldgesetz.
VSchmidt ist offline  
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