Dies ist ein Beitrag zum Thema Reha bei befristeter EU-Rente im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
eine Klientin hat mit ihrem Psychiater eine Reha beantragt. Die Krankenkasse hat den Antrag an die Rentenversicherung weitergeleitet, ...
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15.10.2018, 12:59 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 02.07.2016
Beiträge: 13
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Reha bei befristeter EU-Rente
Hallo zusammen,
eine Klientin hat mit ihrem Psychiater eine Reha beantragt. Die Krankenkasse hat den Antrag an die Rentenversicherung weitergeleitet, da sie eine befristete EU-Rente erhält. Die RV hat den Antrag aber auch abgelehnt. Wer hat nun Recht? |
15.10.2018, 15:42 | #2 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
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Wie ist denn die Begründung für die Ablehnung?
Ein Kostenträger kann aus mehreren Gründen ablehnen. 1. weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind (Verischerungszeiten). Bei laufender Rente eher unwahrscheinlich 2. wegen fehlender Zuständigkeit. Dann leitet er im Normalfall an den zuständigen Träger weiter (wie die Krankenkasse hier wohl), der dann entscheiden muss. Geregelt ist das in 14 SGB IX und soll ein "Zuständigkeitspingpong" vermeiden. Gegen ein nochmaliges Weiterreichen kannst Du dich wehren. 3. weil die persönlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Reha wird bezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeuit gebessert oder wiederhergestellt werden kann, sonst eher nicht. Böses Beispiel: Die 4. Suchttherapie in drei Jahren aus dem Knast heraus wird eher nicht bezahlt, weil niemand mehr an den Erfolg glaubt. Hier kannst Du einen Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen, den Du aber inhaltlich begründen musst - am Besten vom Arzt. Widerspruchsverfahren dauern gerne auch mal länger.
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--> Das Leben bleibt spannend |
16.10.2018, 12:27 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 02.07.2016
Beiträge: 13
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Danke, K.Wagner.
Die Begründung der DRV lautet, dass ihre Erwerbsfähigkeit durch eine Reha nicht wesentlich verbessert oder wiederhergestellt werden kann, da sie bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält. Allerdings ist die EU-Rente befristet, so die Argumentation der Krankenkasse. Meine Betreute hat mir das Schreiben leider erst etwäs später gezeigt, von daher wird es eh ein Überprüfungsantrag, kein Widerspruch mehr... |
17.10.2018, 12:34 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
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Ohne Deinen Fall zu kennen, scheint es mir grundsätzlich angezeigt, hier in Widerspruch / Überprüfung zu gehen.
Denn es ist ja schon ziemlich anmassend, zu behaupten, dass die Reha nicht zur Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit beitragen kann. Genau dafür ist die Reha schliesslich da. Ich kenne solche Begründungen bei Ablehnungen von Anträgen auf Teilhabe am Arbeitsleben (grad aktuell wieder einer) und hatte schon mehrfach Erfolg mit Widersprüchen. Bei der WfbM geht es ja auch um die spätere Beschäftigung im Arbeitsbereich, wo ein Minimum an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung hinreichend ist. Ich rate Dir, die Rentenversicherung anzuschreiben mit der Bitte, Dir sämtliche Unterlagen, die der ablehnenden Entscheidung zugrunde liegen, zuzuschicken. Dann kannst Du denen anschliessend vielleicht inhaltlich haarsträubende und handwerklich schlecht verfasste Gutachten um die Ohren hauen. |
17.10.2018, 19:26 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Was soll denn Ziel der Reha sein? Auch Rentner haben Anspruch auf Reha, wenn z.b. eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes droht, Pfkegebedürftigkeit abgewendet werden soll. Dann ist die Krankenkasse der Kostenträger.
Hier schieben die zuständigen Stellen sich gegenseitig die Verantwortung zu. Als Rentner eigentlich KV. Die sagt aber: nö. Da die Rente befristet ist. Und die RV sagt: nö, ist ja schon Rentner und wird auch nicht mehr erwerbsfähig. Daher: was ist Ziel der Reha? |
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