Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

vorgeschriebene Form für Vermögensabrechnung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema vorgeschriebene Form für Vermögensabrechnung? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen. Vorneweg.. ich bin kein Betreuer, aber hier im Betreuungsbüro zuständig für die jährlichen Vermögensabrechnungen der Betreuten. Dazu wurden ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 16.10.2018, 17:52   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 24.05.2018
Beiträge: 1
Standard vorgeschriebene Form für Vermögensabrechnung?

Hallo zusammen.
Vorneweg.. ich bin kein Betreuer, aber hier im Betreuungsbüro zuständig für die jährlichen Vermögensabrechnungen der Betreuten.
Dazu wurden von uns Excel-Tabellen erstellt und es gab bei den Abrechnungen keine Beanstandungen. Nun meint mein Chef, dass es ausreicht, die Konto-Daten für den Zeitraum aus der Banking-Software (Lexware-Finanzmanager) zu exportieren und nur die Spalten "Datum - Kategorie - Betrag" zu verwenden.

Wobei die Kategorie ja nur ein Übersichtsbegriff ist.
Also da würde dann aus "Krankenhaus A" und "Krankenhaus B" und "Arzt C" als Empfänger nur noch z.b. Gesundheitskosten werden.


Bisher sehen die Abrechnungen aus:
"Kontoauszugsnr. - Datum - Empfänger/Absender - Betreff - Soll - Haben"

Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob es für diese Abrechnung eine vorgeschriebene Form gibt?
Reicht die sehr kurze Form aus, die mein Chef haben möchte? Habe leider per Google und auch hier im Forum nichts dazu gefunden. Und die "Vorlagen", die man im Internet findet sind dermaßen unterschiedlich, dass ich daraus irgendwie auch keine rechte Antwort finden konnte.

Würde mich über helfende Antworten sehr freuen.
Roni ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2018, 18:15   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Die Rechnungslegung ist im § 1840 Abs. 2 BGB geregelt.
Welche Inhalte diese konkret enthalten muss ist nicht geregelt.

Diese verkürzte Form welche dein Chef wünscht könnte durchaus zu Diskussionen mit dem Rechtspfleger führen. Am hiesigen Gericht würde das nicht ausreichend sein.


Aber wenn er meint das er nur diese Daten einreichen will??
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2018, 10:23   #3
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
Standard

Hier würden die Unterlagen wohl zurückgehen.


Excel-Tabelle und Ausdruck mind. von Onlinekontobelegen ist Pflicht.
Die Eintragungen / Übertragungen von Onlinedaten in eine Software, mit der Finanzen verwaltet werden, sind manipulierbar und daher unbrauchbar.


Und ob Eure Tabelle jetzt Hochformat, Querformat, ausführlich, abgekürzt, mit oder ohne Bemerkungen ist, ist wurscht.
Wichtig ist:
Alle Geldbewegungen sind chronologisch (am besten auch pro Konto) aufgeführt und jeder Geldbewegung kann ein Beleg (auch ein Dauerbeleg) zugeordnet werden und Anfangssumme stimmt mit Vorjahresendsumme und die Endsumme stimmt mit der Anfangssumme überein.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:04 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39