Dies ist ein Beitrag zum Thema Rundfunkgebühren im Betreuten Wohnen im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von FFB
Oder könnte sich da im Prinzip auch jeder andere einmieten, der keinerlei Betreuungsleistungen benötigt?
Nein. Die ...
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17.11.2018, 00:30 | #11 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Nein. Die Wohnung ist nur für aktuelle Heimpersonen und aus dem Heim entlassene Personen zum Neustart gedacht. Danke für die Info. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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