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Rundfunkgebühren im Betreuten Wohnen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rundfunkgebühren im Betreuten Wohnen im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, Ein Betreuter befand sich bisher in einer sog. Außenwohngruppe eine Einrichtung der sozialen Eingliederungshilfe. Nun ist er innerhalb dieser ...


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Alt 14.11.2018, 11:38   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard Rundfunkgebühren im Betreuten Wohnen

Hallo,


Ein Betreuter befand sich bisher in einer sog. Außenwohngruppe eine Einrichtung der sozialen Eingliederungshilfe. Nun ist er innerhalb dieser Wohnung in das Betreute Wohnen gewechselt, so dass er nicht mehr den Status eines Heimbewohners innehat. Mit ihm wohnt noch eine 2. Person in der Wohnung.
Der Betreute selbst bezieht – neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung – Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung und liegt insgesamt ca. 80 € über Sozialhilfeniveau. So wie ich die Sache sehe, müsste er nun wohl Rundfunkgebühren zahlen, da die oben genannten Leistungen m.E. keine Befreiung rechtfertigen. Der Mitbewohner hat weiterhin Heimstatus und wurde von der Einrichtung hinsichtlich der Rundfunkgebühren abgemeldet, so das der Betreute nun, da er einen eigenen Mietvertrag hat, die volle Rundfunkgebühr für die Wohnung alleine zu zahlen hat. Dass er hinsichtlich des Betreuten Wohnens weiterhin Eingliederungshilfeleistungen nach SGB 12 und SGB 9 erhält (die Beträge werden an den Einrichtungsträger geleistet) dürfte dabei keine Rolle spielen, oder?
Ich werde auf jeden Fall eine Rundfunkgebührenbefreiung beantragen – bin aber diesbezüglich skeptisch.
Was meint ihr?


mfg
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carlos ist offline  
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Alt 14.11.2018, 13:30   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Deine Skepsis teile ich- leider.

Ich weiss, wenn zwei gemeinsam eine Wohnung bewohnen zahlt der mit dem höheren Verdienst. Aussuchen kann man sich das leider nicht. Ich hatte auch schon über ein Konstrukt von Haupt- und Untermieter nachgedacht- ohne Ergebnis.


Zitat:
Ich werde auf jeden Fall eine Rundfunkgebührenbefreiung beantragen
Manchmal gilt: nur Versuch macht kluch
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.11.2018, 14:27   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
Standard

Rundfunkgebühren werden doch für den gemeinsamen Haushalt fällig.
Wenn die zwei zusammen wohnen und einer ist von den Gebühren befreit so sagt mir meine Logik spontan: Gut ist. Du musst nichts veranlassen.
Ich würde an Deiner Stelle nicht die Befreiung beantragen, weil Dein Betreuter ja über Sozialhilfeniveau liegt. Da wird er doch eh nicht befreit.
Ich denke, ich würde gar nichts tun.
VSchmidt ist offline  
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Alt 14.11.2018, 16:48   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

@VSchmidt: Gar nichts zu tun, ist aber ein denkbar schlechter Rat, da man Änderungen, die zum Wegfall der Befreiung führen, mitzuteilen hat.
Wenn ein Haushaltsmitglied befreit ist, MUSS das nucht-befreite zahlen. Nur wenn keiner befreit ist, kann man sich aussuchen, wer sich anmeldet.
Stefanie78 ist offline  
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Alt 15.11.2018, 09:58   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
Standard

Hallo, der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt, nicht für Einzelpersonen fällig. D.h. es reicht, wenn eine Person im Haushalt die Befreiungsvoraussetzungen erfüllt. Es stellt sich nur die Frage, ob in der im Ausgangsfall geschilderten Situation die Betreffenden einen gemeinsamen Haushalt führen.

Siehe auch: https://www.vexcash.com/blog/gez-befreiung/
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 15.11.2018, 10:44   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

@HorstID: Das gilt aber nur für Familien/ Eheleute. Ist in einer WG eine Person befreit und die zweite nicht, dann muss die zweite bezahlen.
Stefanie78 ist offline  
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Alt 15.11.2018, 11:40   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Hallo, der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt, nicht für Einzelpersonen fällig. D.h. es reicht, wenn eine Person im Haushalt die Befreiungsvoraussetzungen erfüllt. Es stellt sich nur die Frage, ob in der im Ausgangsfall geschilderten Situation die Betreffenden einen gemeinsamen Haushalt führen.

Wohl nicht. Der Mitbewohner hat den Status eines Heimbewohners in der Aussenwohngruppe, mein Betrteuter hat im Rahmen des BW einen eigenen Mietvertrag.



Zitat:
Wenn die zwei zusammen wohnen und einer ist von den Gebühren befreit so sagt mir meine Logik spontan: Gut ist. Du musst nichts veranlassen.
Das Problem: Der Mitbewohner mit Heimstatus ist ja nicht befreit sondern abgemeldet.



Hätte die Einrichtung ihn nicht abgemeldet sondern lediglich befreien lassen, müsste ich m.E. meinen Betreuten nicht anmelden. Ich werde mal mit der Einrichtung reden. Ich bin mir nicht sicher ob es verpflichtend ist, Heimbewohner abzumelden (obwohl, jetzt ist das Kind schon in den Brunnen gefallen...). Evt. hätte auch eine Befreiung gereicht. Wieder mal eine komplizierte Materie...


mfg
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carlos ist offline  
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Alt 15.11.2018, 11:58   #8
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Ein Betreuter befand sich bisher in einer sog. Außenwohngruppe eine Einrichtung der sozialen Eingliederungshilfe. Nun ist er innerhalb dieser Wohnung in das Betreute Wohnen gewechselt, so dass er nicht mehr den Status eines Heimbewohners innehat. Mit ihm wohnt noch eine 2. Person in der Wohnung.
Der Betreute selbst [...] liegt insgesamt ca. 80 € über Sozialhilfeniveau. So wie ich die Sache sehe, müsste er nun wohl Rundfunkgebühren zahlen, da die oben genannten Leistungen m.E. keine Befreiung rechtfertigen. Der Mitbewohner hat weiterhin Heimstatus und wurde von der Einrichtung hinsichtlich der Rundfunkgebühren abgemeldet, so das der Betreute nun, da er einen eigenen Mietvertrag hat, die volle Rundfunkgebühr für die Wohnung alleine zu zahlen hat. Dass er hinsichtlich des Betreuten Wohnens weiterhin Eingliederungshilfeleistungen nach SGB 12 und SGB 9 erhält (die Beträge werden an den Einrichtungsträger geleistet) dürfte dabei keine Rolle spielen, oder?
Ich vermute, der Betreute wohnt (weiterhin) in einer Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen, und es besteht auch eine Vereinbarung mit dem Sozialhilfeträger (§ 75 Abs. 3 Satz 1 SGB XII). Das ist keine Wohnung im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 RBStV).

Dann ist für diese Wohnung generell kein Rundfunkbeitrag zu zahlen, und es ist auch keine Befreiung nötig. Ob der Betreute persönlich dort "Heimstatus" hat (also vollstationär versorgt wird), ist egal.

https://www.rundfunkbeitrag.de/buerg...index_ger.html

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Hallo, der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt, nicht für Einzelpersonen fällig. D.h. es reicht, wenn eine Person im Haushalt die Befreiungsvoraussetzungen erfüllt. Es stellt sich nur die Frage, ob in der im Ausgangsfall geschilderten Situation die Betreffenden einen gemeinsamen Haushalt führen.
Der Rundfunkbeitrag wird grundsätzlich pro Wohnung fällig. Leben in einer Wohnung mehrere volljährige Bewohner (Inhaber), von denen nur einer befreit ist, dann gilt die Befreiung auch für seinen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner, Kinder unter 25 Jahren und für andere Mitbewohner, deren Einkommen und Vermögen bei einer befreiungsrelevanten Sozialleistung berücksichtigt wird (genauer siehe § 4 Abs. 3 RBStV). Sonstige Mitbewohner (z.B. in einer Wohngemeinschaft) bleiben dagegen weiterhin beitragspflichtig.

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Hätte die Einrichtung ihn nicht abgemeldet sondern lediglich befreien lassen, müsste ich m.E. meinen Betreuten nicht anmelden.
Ich sehe das eher umgekehrt: Wäre es eine Wohnung im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, dann hätte der Mitbewohner eine Befreiung gebraucht, und dann müsstest du deinen Betreuten anmelden. Wenn es aber gar keine beitragspflichtige Wohnung ist, braucht sich niemand beim Beitragsservice anzumelden.

Geändert von FFB (15.11.2018 um 11:59 Uhr) Grund: Tippfehler korrigiert
FFB ist offline  
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Alt 15.11.2018, 21:06   #9
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Ich vermute, der Betreute wohnt (weiterhin) in einer Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen, und es besteht auch eine Vereinbarung mit dem Sozialhilfeträger (§ 75 Abs. 3 Satz 1 SGB XII). Das ist keine Wohnung im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 RBStV).

Dann ist für diese Wohnung generell kein Rundfunkbeitrag zu zahlen, und es ist auch keine Befreiung nötig. Ob der Betreute persönlich dort "Heimstatus" hat (also vollstationär versorgt wird), ist egal.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Eigentümer der Wohnung ist ein freier Träger. Dieser verfügt über eine stationäre Einrichtung der sozialen Eingliederungshilfe im Ort und ist auch Eigentümer von Wohnungen, die als sog. Trainingswohnungen bzw. Aussenwohngruppen genutzt werden. In dem betr. Fall ist mein Betreuter nach einer Trainingsphase in der Wohnung geblieben, hat aber nun einen eigenen Mietvertrag, d.h. er hat einen Teil der Wohnung quasi privat angemietet und wird von Mitarbeitern des Trägers dort noch betreut (Betreutes Wohnen; Kostenträger hierfür ist das Sozialamt). Der Betreute selbst lebt nun von seiner EU-Rente und Übergangsgeld. Beide Einkommensarten gelten - soweit mir bekannt - nicht als Einkommen, welches eine Rundfunkgebührenbefreiung rechtfertigt. Nach Abzug der Wohnungskosten verbleiben ihm noch ca. 480,-- Euro zum Leben. Ich werde diesen Sachverhalt dem Beitragsservice so melden und bin skpetisch, ob eine Befreiung erfolgen wird.


mfg
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Geändert von carlos (15.11.2018 um 21:12 Uhr)
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Alt 16.11.2018, 11:27   #10
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
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Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Eigentümer der Wohnung ist ein freier Träger. Dieser verfügt über eine stationäre Einrichtung der sozialen Eingliederungshilfe im Ort und ist auch Eigentümer von Wohnungen, die als sog. Trainingswohnungen bzw. Aussenwohngruppen genutzt werden. In dem betr. Fall ist mein Betreuter nach einer Trainingsphase in der Wohnung geblieben, hat aber nun einen eigenen Mietvertrag, d.h. er hat einen Teil der Wohnung quasi privat angemietet und wird von Mitarbeitern des Trägers dort noch betreut (Betreutes Wohnen; Kostenträger hierfür ist das Sozialamt).
Die Rundfunkbeitragspflicht entsteht einheitlich pro Wohnung – oder eben nicht. Beitragspflicht nur für einen Teil einer Wohnung gibt es nicht, auch wenn der Betreute nur einen Teil gemietet hat.

Dass der Mitbewohner "abgemeldet wurde", deutet für mich darauf hin, dass die Wohnung keine beitragspflichtige "Wohnung" im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist.

Oder könnte sich da im Prinzip auch jeder andere einmieten, der keinerlei Betreuungsleistungen benötigt?
FFB ist offline  
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