Dies ist ein Beitrag zum Thema Verfahrensbeteiligte nur auf Antrag? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen!
Vor einer Weile habe ich hier mal eine Frage vom User Imre beantwortet bekommen, ob ich als Betreuungs-Anregende ...
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15.11.2018, 15:38 | #1 |
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Verfahrensbeteiligte nur auf Antrag?
Hallo zusammen!
Vor einer Weile habe ich hier mal eine Frage vom User Imre beantwortet bekommen, ob ich als Betreuungs-Anregende und Angehörige Rückmeldung zu meiner Anregung erhalte. (https://www.forum-betreuung.de/forum...-anregung.html) Nun habe ich kürzlich erneut mit dem Gericht telefoniert um mich nach dem Stand des Verfahrens zu erkundigen. Das erste Telefonat vor ein paar Wochen war aufschlussreich, zu diesem Zeitpunkt war der Sozialbericht wohl abgeschlossen und ein ärztliches Gutachten angefordert. Nun habe ich im jüngsten Gespräch gesagt bekommen, dass ich erstmal nicht berechtigt wäre, eine Auskunft zu erhalten. Die Angestellte hat dann mein Interesse am Fall dann wohl dokumentiert und an den Richter weitergeleitet, dass ich als Verfahrensbeteiligter anerkannt werden möchte. Nun meine Frage: Wurde mir die erste Auskunft tatsächlich zu unrecht gegeben - oder hat sich mein Status als Auskunftsberechtigte irgendwie geändert, beispielsweise auf Bestreben der Person, die ich betreuen lassen möchte? |
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