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Hauseigentum von Betreuten unbewohnt - nicht versichert

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hauseigentum von Betreuten unbewohnt - nicht versichert im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein Betreuter lebt seit einigen Monaten dauerhaft im Pflegeheim. Sein Wohnhaus steht leer, er lehnt einen Verkauf ganz klar ...


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Alt 15.11.2018, 16:40   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 30.08.2015
Beiträge: 3
Standard Hauseigentum von Betreuten unbewohnt - nicht versichert

Hallo,
mein Betreuter lebt seit einigen Monaten dauerhaft im Pflegeheim. Sein Wohnhaus steht leer, er lehnt einen Verkauf ganz klar ab, da er sich die Möglichkeit einer Rückkehr offen lassen möchte. Es liegt ein Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge vor. Alle anfallenden Kosten werden aus den Einnahmen dees Betreuten gedeckt. Da das Haus nicht bewohnt ist, hat die Wohngebäudeversicherung den Vertrag gekündigt und versichert ausschließlich die Gefahr durch Feuer. Andere Versicherer haben auf meine Nachfrage eine Versicherung gegen Wasser/Sturm/Elementarschäden ebenfalls abgelehnt. Was tun? Bin ich evtl. in der Haftung, wenn ich dem Wunsch des Betreuten nachkomme und das Haus z.B. durch Sturm beschädigt wird?
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Marion
marion49 ist offline  
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Alt 15.11.2018, 17:08   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
Standard

Haftbar im Zweifel immer


Wenn Du durch Nichtstun das Vermögen (Haus) des Betreuten schädigst, musst dir mit Sicherheit Fragen gefallen lassen.


Vermietung geht nicht?
Familie zur Unterstützung/Nutzung nicht vorhanden?
Sind Erben vorhanden, die dir nachträglich noch ans Knie treten können?



Wenn Du per ärtztlichem Attest die Rückkehr ausschließen kannst und eine sinnvolle Nutzung und damit Werterhalt nicht möglich ist, kannst Du beim Gericht die Zustimmung zur Veräußerung beantragen. Da Gericht prüft per Anhörung und per Verfahrenspfleger die Richtigkeit deiner Entscheidung.
Geben sie dir recht ist die Ablehnung des Betreuten hinfällig.

Lehnen Sie ab kann dir keiner etwas vorwerfen. Dann kannst Du - sofern vorhanden - aber auch Geld für Grundstücks- und Gebäudepflege ausgeben.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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versicherung, wohnhaus unbewohnt


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