Dies ist ein Beitrag zum Thema persönlicher Bericht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
hallo forum, hallo heinz!
anfang juli habe ich eine betreuung übernommen, für die ich zum 01.08.05 nun einen persönlichen bericht ...
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27.07.2005, 14:31 | #1 |
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Beiträge: 19
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persönlicher Bericht
hallo forum, hallo heinz!
anfang juli habe ich eine betreuung übernommen, für die ich zum 01.08.05 nun einen persönlichen bericht beim vormundg. abgeben muss. eine tolle vorlage habe ich dank guten internet-seiten gefunden. allerdings habe ich nun ein problem: in ca. 4 aktiver betreuungszeit konnte ich den betreuten ja noch gar nicht so gut kennenlernen, dass ich nun eine qualifiziert aussage über seinen gesundheitszustand bzw. diesbzg. veränderungen / verschlechterungen machen kann. oder soll ich alle ärzte anschreiben / antelefonieren und die aussagen quasi mitschreiben und dann mein resumee ans gericht weiterleiten (halte ich für quark andererseits was könnte ich realistisches schreiben ??? danke schon mal für die antworten !! gruß aus oberschwaben petra |
27.07.2005, 18:44 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Bericht
Hallo Petra,
du hast Kontakt zum Betreuten aufgenommen; du hast dir ein Bild von seiner aktuellen Situation und Verfassung gemacht; hast vielleicht mit irgendwelchen Bezugspersonen (im Heim, Nachbarn, Bekannte, Angehörige, Pflegedienst o. dgl.) gesprochen oder hast eine ärztliche Stellungnahme mitbekommen. Aufgrund dieser oder ähnlicher Informationen schreibst du in den Anfangsbericht, was du gesehen, gehört und gelesen hast. Der Anfangsbericht ist nicht eine Gutachten oder eine Schilderung, was der Betreute in letzter Zeit erlebt hat oder wie es ihm ergangen ist, sondern nur, welchen Eindruck du gewonnen hast. Dieser Eindruck kannst du demnächst korrigieren oder nur ergänzen, je nachdem, was du erfährst oder wie sich der Betreute entwickelt. Es reicht also auch völlig aus, wenn du seine augenblickliche Situation, in der er lebt, schilderst. Locker angehen lassen :wink: Heinz |
05.08.2005, 14:57 | #3 |
Gesperrt
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Ort: Fürstenwalde
Beiträge: 3
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Hallo Petra, Hallo Forenmitglieder,
auch wir als Mitglieder in einem Betreuungsverein erhalten für neu eingerichtete Betreuungen solche Aufforderungen zur Erstellung von Anfangs- bzw. Übernahmeberichten. Ich denke das dies eng mit den Gesetzesänderungen im Betreuungsrecht zusammen hängt. Der Betreuer ist ja verpflichtet eine Art "Betreuungsplan" beim AG einzureichen. Da es meines Wissens nach bisher keine verbindliche Regelung zum Aussehen solcher Berichte bzw. einer Betreuungsplanung gibt handhaben wir dies folgendermassen:
Weiterführend können die vom AG jährlich abgeforderten Berichte auf diesen Betreuungsplan aufgebaut werden und geschildert werden in wie weit bereits die gesetzten Ziele erreicht, weiterverfolgt oder verworfen wurden. MFG Mike |
19.09.2005, 23:30 | #4 |
Gesperrt
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Beiträge: 624
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Also in unserem Fall würde ich sagen, dass die Betreuerin schon Angebote machen könnte, wie der Alltag überstanden wird mit sinnvollen Aufgaben, d.h. evtl. wieder Integration, Berufsfindung neu, obwohl ein Beruf vorhanden ist, irgendwie was Geregeltes, denn ohen Regelmäßigkeit, in den Tag hineinleben, nachts aktiv, tasgsüber verpennen, ist ja wohl nix. Und wenns ne kreative Sache ist. Gemalt hat die Betreute schon lange nicht mehr, obwohl sie Staffeleien, Malzeug, alles hat. Wenn sie malte, kreativ war, war der Zustand seelisch auch besser. Je weniger sie gefordert wird, umso mehr verkommt sie. Sie ist krank mit Alk. inzwischen dazu, aber sie nimmt Hilfe nur soweit an, wie sie es will. Abbruch einer Langzeittherapie, Therapie Entwöhnung etc. Nix wird durchgehalten, weil sie nicht dahintersteht, nicht belastbar ist. Therapie wird schon seit Jahren nicht mehr außerhalb der Klinik gemacht, obwohl sie diese sehr nötig hätte, keine SH-Gruppe Alk, absolut nix. Wäre es da nicht Aufgabe der Betreuerin Angebote rauszusuchen? Sie erhält genügend, um sehr gut zu leben nach dem OEG/BVG. Einer der sehr wenigen Fälle von Entschädigung, dafür aber mit nem GdB von 80 lt. VA.
Hat die Betreuerin schon in die Richtung aufgegeben, "zum Wohle des Betreuten", alles was, er/sie möchte, wird akzeptiert, keine Alternativen zu diesem beschissenen Leben vorzuweisen? Sie ist ne Schauspielerin gegenüber anderen, aber wir kennen sie a. Sogar am Telefon kann sie anderen was vormachen, aber nicht, wenn man ihr gegenübersteht. Gut drauf, wenn sie Alk hat oder auch Durchdrehen und wenn sie nix hat, Entzug und auch Durchdrehen, dazu noch die Psychopharmaka. Wenn sie nicht in ner WG wohnen würde, wüsste ich von alldem nix, weil mir täglich die neuesten Dinge telefonisch berichtet werden. Total schlechter Umgang, unter ihrem Niveau Betreute WG benötigt wohl auch ihre Zustimmung? Solang die Miete bezahlt wird, ist da wohl nix zu machen? Sie kommt mit niemanden zu recht, war schon in der Klinik so und in der Reha, weil nachtaktiv und sehr chaotisch in ihren Klamotten etc.. Das hält keiner lange aus! mary |
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bericht, betreuungsplan |
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