Dies ist ein Beitrag zum Thema Beginn der Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Salü,
So dann möchte ich auch gleich mal meine ersten Fragen loswerden damit ich später gut gerüstet in mein Vorhaben ...
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07.06.2008, 14:06 | #1 |
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Registriert seit: 07.06.2008
Beiträge: 2
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Beginn der Betreuung
Salü,
So dann möchte ich auch gleich mal meine ersten Fragen loswerden damit ich später gut gerüstet in mein Vorhaben gesetzlicher Betreuer zu werden starten kann: Zunächst einmal mächte ich gerne wissen welches Gericht oder Behörder z.B. in Köln mich als Betreuer aufnimmt / die Erlaubnis erteilt? Nach meinem Kentnissen ist das Landgericht / Amtsgericht dafür zuständig oder? Welche persönlichen Voraussetzungen fachlich/ privat muss man mitbringen um diesen Job auszuführen? Gibt es Schulungen? Der Familientherapeit / Heilpraktiker arbeitet in der Praxis freiberulich , muss der Betreuer ein Gewerbe anmelden? Wie werden die Geschichten abgerechnet? Danke für Eure ertsten Antworten greets Hendrik |
07.06.2008, 16:52 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Hallo und willkommen,
hier mal erst was zum Einlesen, falls noch nicht bekannt. Diese Seiten finde ich nicht schlecht: Berufsbetreuer – Wikipedia Hauptseite − Betreuungsrecht-Lexikon Betreuerpflichten – Wikipedia Wie es speziell in Köln läuft (übrigens - falls Fußballfan: Glückwunsch zum Aufstieg der Geißböcke) kann ich Dir nicht sagen, da ich aus dem Süden der Republik komme. mfg carlos Geändert von carlos (07.06.2008 um 16:56 Uhr) |
08.06.2008, 20:58 | #3 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.02.2008
Beiträge: 155
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Du kannst auch mal das im Netz ankucken:
BdB e.V. Da gibt es auch Berater, die du anrufen kannst und Infos und Weiterbildungen usw. Mir hat das sehr geholfen. Das Thema ist zu umfangreich um hier alles zu erklären. Ach ja, es ist zu empfhehlen eine Bewerbung bei der Betreuungsbehörde abzugeben. Am besten machst du das persönlich, da gibts auch Infos. Die können dir Fälle geben. Wenn sie es nicht tuen, dann bewerb dich überall und such selbst deine Fälle. Viel Glück |
15.06.2008, 16:06 | #4 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Zitat:
wenn Du in beiden Bereichen Angebote machst, solltest Du Rücksprache mit einem Steuerberater nehmen. Der Betreuer ist gewerbesteuerpflichtig, als Familientherapeut könntest Du unter die Katalogberufe oder ähnliche Berufe fallen. Dies wird eine steuerliche Trennung nötig machen. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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