Dies ist ein Beitrag zum Thema gesetzlicher, ehrenamtlicher Betreuer als private Pflegeperson? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Kann ein vom Gericht bestellter ehrenamtlicher Betreuer gleichzeitigals private Pflegeperson der Pflegekassegegenüber benannt werden und diese Tätigkeit ausführen, damit der ...
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26.11.2018, 17:53 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 22.03.2014
Beiträge: 2
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gesetzlicher, ehrenamtlicher Betreuer als private Pflegeperson?
Kann ein vom Gericht bestellter ehrenamtlicher Betreuer gleichzeitigals private Pflegeperson der Pflegekassegegenüber benannt werden und diese Tätigkeit ausführen, damit der zu Betreuendedie Kombination aus Geld- und Sachleistung in der jeweiligen Pflegestufe inAnspruch nehmen kann?
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26.11.2018, 22:12 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Moin moin
Etwa 60% aller Betreuungen werden ehrenamtlich (meistens von VErwandten) geführt. In vielen Fällen handelt es sich um die früher oder später auch pflegebedürftigen Eltern, die dann auch von den Kindern gepflegt werden, die gleichzeitig rechtlich betreuen. In der Praxis kommt das oft vor und ich gehe mal davon aus, dass das den Gerichten auch bekannt ist. Über die Rechtmäßigkeit gibt es sicherlich verschiedene Ansichtsweisen, wobei kaum ein Gericht deshalb einmal laut geworden ist (ich habe zumindest noch nie gehört, dass hier mal eine Entscheidung gefällt worden ist). Das die Gerichte da lieber das eine oder andere Auge zudrücken und stillhalten ist durchaus verständlich, weil sonst in jedem Fall ein neuer Betreuer gesucht werden müßte. Diese Arbeit will sich keiner antun. So viele ehrenamtliche (oder auch berufliche) Betreuer gibt es gar nicht. Für Berufsbetreuer ist das aber ein Insichgeschäft und absolut verboten. Ich wüste auch keinen, der darauf Lust hätte. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
27.11.2018, 06:37 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@Imre
Unabhängig davon brauchst du aber doch noch einen Pflegedienst der gegenüber der Kasse regelmässig bestätigt dass die Pflege ordnungsgemäss geleistet wird.
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27.11.2018, 10:14 | #4 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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@michaela: Der Beratungseinsatz wird dann alle 6 Monate fällig und wird durch die Pflegekasse bezahlt. Ist also kein Problem
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27.11.2018, 10:45 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das war nur als Hinweis gedacht der nicht vergessen werden sollte.
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27.11.2018, 11:25 | #6 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Gerade noch mal den Anfang gelesen:
Da ist von Kombileistungen die Rede. Damit muss ein Teil der Leistungen durch einen Pflegedienst erbracht werden und es sind keine regelmäßigen Beratungseinsätze notwendig. Diese gibt es nur bei reiner Pflegegeldleistung.
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27.11.2018, 11:40 | #7 | |||
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 485
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Zitat:
Zitat:
Ein Vertrag über Pflegeleistungen ist aber gar nicht immer notwendig. Den braucht man nach meinem Verständnis vor allem dann, wenn der pflegende Betreuer das (anteilige) Pflegegeld erhalten soll, ohne dass es sonst eine Rechtsgrundlage dafür gibt. Ist der Betreute noch geschäftsfähig, dann ist auch das kein Problem, denn dann kann er ja selbst einen solchen Vertrag mit dem Betreuer schließen. Bei einem geschäftunfähigen Betreuten braucht man dafür allerdings (zusätzlich und vorübergehend) einen Verhinderungsbetreuer. Im Zweifel würde ich die konkrete Situation dem Rechtspfleger schildern und nach seiner Einschätzung fragen. Zitat:
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27.11.2018, 12:33 | #8 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Kollegen, ihr verwirrt mich
Zitat:
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27.11.2018, 13:09 | #9 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 485
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Zitat:
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27.11.2018, 17:00 | #10 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Sorry, was geht und was nicht so ganz geht ist ja einigermassen klar aber als Frage ist gestellt:
Zitat:
Der ehrenamtliche soll der Kasse gegenüber als Pflegeperson benannt werden und möchte das auch ausführen. Zumindest steht das für mich immer noch da. Von einem regulären Pflegedienst der gleichzeitig dort tätig ist lese ich nichts.
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ehremtlicher betreuuer, pflegegeld, private pflegeperson |
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