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Rechtsfrage

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtsfrage im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo alle zusammen, ich hätte eine wichtige Frage. Eine Betreute von mir lebt in einem Psychiatrischen Pflegeheim und erhält einen ...


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Alt 27.11.2018, 18:20   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.05.2015
Beiträge: 24
Standard Rechtsfrage

Hallo alle zusammen, ich hätte eine wichtige Frage. Eine Betreute von mir lebt in einem Psychiatrischen Pflegeheim und erhält einen monatlichen Betrag vom Sozialamt der sehr gering ausfällt. Nun ist eine Zuzahlung für orthopädische Hausschuhe fällig. Gibt es eine Möglichkeit (Gesetz), dass das Sozi-Amt die Kosten dafür übernimmt LG heide
heide2015 ist offline  
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Alt 27.11.2018, 18:44   #2
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 490
Standard

Zitat:
Zitat von heide2015 Beitrag anzeigen
Eine Betreute von mir lebt in einem Psychiatrischen Pflegeheim und erhält einen monatlichen Betrag vom Sozialamt der sehr gering ausfällt. Nun ist eine Zuzahlung für orthopädische Hausschuhe fällig. Gibt es eine Möglichkeit (Gesetz), dass das Sozi-Amt die Kosten dafür übernimmt
Zuzahlungen muss sie grundsätzlich selbst aus dem monatlichen Barbetrag tragen. Für die Schuhe dürften das (maximal) 10 Euro sein. Allerdings fällt das unter die normale Belastungsgrenze (§ 62 SGB V) wie bei Medikamenten usw., ab der man von den Zuzahlungen befreit wird.

Den Eigenanteil kann dagegen durchaus das Sozialamt übernehmen (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII).
FFB ist offline  
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Alt 27.11.2018, 18:56   #3
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Neben der gesetzlichen Zuzahlung (10,00 EUR) für die Verordnung - es sei denn, es liegt eine Befreiung vor - ist ein Eigenanteil für die Schuhe in Höhe von ca. 76,00 EUR zu leisten.

Dieser Betrag entspricht dem, was jemand ansonsten auch für ein Paar Schuhe hätte ausgeben müssen.

Das Sozialamt übernimmt diesen Betrag nicht zusätzlich, da Heimbewohner bereits eine jährliche Bekleidungspauschale erhalten, alle anderen Sozialleistungsbezieher egal ob SGB II oder SGB XII erhalten keinen zusätzlichen Zuschuss, da die Kosten für Bekleidung (Schuhe) bereits im Regelsatz enthalten sind.

Eine andere Regelung - z. B. Härtefälle - ist mir nicht bekannt.
Schnieder ist offline  
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Alt 27.11.2018, 18:58   #4
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Pardon, ich habe überlesen, dass es sich um Hausschuhe handelt.

Möglicherweise gibt es hierfür eine Ausnahmeregelung, meine Aussage bezog sich auf "normale" Straßenschuhe.

Bei Hausschuhen liegt die Zuzahlung auch niedriger (40,00 EUR)

Einfach beim Leistungsträger anrufen.
Schnieder ist offline  
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