Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtsfrage im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo alle zusammen, ich hätte eine wichtige Frage. Eine Betreute von mir lebt in einem Psychiatrischen Pflegeheim und erhält einen ...
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27.11.2018, 18:20 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 11.05.2015
Beiträge: 24
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Rechtsfrage
Hallo alle zusammen, ich hätte eine wichtige Frage. Eine Betreute von mir lebt in einem Psychiatrischen Pflegeheim und erhält einen monatlichen Betrag vom Sozialamt der sehr gering ausfällt. Nun ist eine Zuzahlung für orthopädische Hausschuhe fällig. Gibt es eine Möglichkeit (Gesetz), dass das Sozi-Amt die Kosten dafür übernimmt LG heide
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27.11.2018, 18:44 | #2 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 490
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Zitat:
Den Eigenanteil kann dagegen durchaus das Sozialamt übernehmen (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII). |
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27.11.2018, 18:56 | #3 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Neben der gesetzlichen Zuzahlung (10,00 EUR) für die Verordnung - es sei denn, es liegt eine Befreiung vor - ist ein Eigenanteil für die Schuhe in Höhe von ca. 76,00 EUR zu leisten.
Dieser Betrag entspricht dem, was jemand ansonsten auch für ein Paar Schuhe hätte ausgeben müssen. Das Sozialamt übernimmt diesen Betrag nicht zusätzlich, da Heimbewohner bereits eine jährliche Bekleidungspauschale erhalten, alle anderen Sozialleistungsbezieher egal ob SGB II oder SGB XII erhalten keinen zusätzlichen Zuschuss, da die Kosten für Bekleidung (Schuhe) bereits im Regelsatz enthalten sind. Eine andere Regelung - z. B. Härtefälle - ist mir nicht bekannt. |
27.11.2018, 18:58 | #4 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Pardon, ich habe überlesen, dass es sich um Hausschuhe handelt.
Möglicherweise gibt es hierfür eine Ausnahmeregelung, meine Aussage bezog sich auf "normale" Straßenschuhe. Bei Hausschuhen liegt die Zuzahlung auch niedriger (40,00 EUR) Einfach beim Leistungsträger anrufen. |
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