Dies ist ein Beitrag zum Thema Gefährliche Pflege / Pflicht des Arztes/Heimes, Betreuerin zu informieren im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Abend,
am kommenden Montag zieht eine recht neue Klientin aus einem Heim in eine feine Pflegewohngruppe. Gestern und heute ...
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29.11.2018, 22:49 | #1 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 95
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Gefährliche Pflege / Pflicht des Arztes/Heimes, Betreuerin zu informieren
Guten Abend,
am kommenden Montag zieht eine recht neue Klientin aus einem Heim in eine feine Pflegewohngruppe. Gestern und heute wurden nun wohl Heim und Ärztin (vom Heim ausgesucht) klar, dass es Realität ist mit dem Auszug. Nun kommen scheibchenweise Infos: Wundversorgung / Wunde am Gesäß / Lagerung nicht möglich, weil Klientin nur schreit / tiefe Tasche, die tamponiert wird... Ich habe eilig umdisponiert auf Liegend-Transport und bei der Heimaufsicht angerufen. Die aufnehmende Wohngruppe ist informiert und wird detailliert die Wundsituation dokumentieren für die Heimaufsicht. Wie ich heute höre, behandelt die Ärztin seit mindestens Ende September ein 'Abszess', in einem kurz danach erfolgten MDK-Gutachten steht nix davon. Mein Aufgabenkreis ist auch Gesundheitssorge. Wer hätte mich ab wann informieren müssen? Dass ich jetzt Scheibchen erfahre, liegt wohl daran, dass am Montag sowieso Dritte die Stellen ansehen und es offenbar wird. Ich erwäge auch eine Beschwerde bei der Ärztekammer und eine Strafanzeige. Hat jemand Erfahrung damit? Liebe Grüße Clavinova |
30.11.2018, 18:18 | #2 |
Routinier
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Beiträge: 1,057
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Ähnliches hatte ich in einem Fall auch in Erwägung gezogen (B. zu früh aus KH entlassen, mit Sepsis und Komplikationen zurück..). Die bei seiner Krankenkasse existierende Beratungsstelle hat mir geholfen. Es gab verschiedene Möglichkeiten und ich erhielt entsprechende Antragsformulare. Darin musste ich den Fall schildern und es ging dann an die Ärztekammer. Man ließ sich die Akte von der Klinik schicken und beauftragte einen Gutachter, welcher dann aber zu dem Ergebnis kam, dass es zwar unglücklich gelaufen sei, aber ein Verschulden der Klinik nicht nachgewiesen werden könne (den Wortlaut habe ich nicht mehr in Erinnerung). Zumindest war diese Variante der Beschwerde für B. kostenlos.
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