Dies ist ein Beitrag zum Thema Transportkosten Organ-Transplantierte im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen.
Ich suche nach Erfahrungen mit vergleichbaren Fällen.
B., Lungentransplantiert, Intelligenzminderung, muss 4 x im Jahr zur Uniklinik zur ...
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03.12.2018, 10:24 | #1 |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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Transportkosten Organ-Transplantierte
Hallo zusammen.
Ich suche nach Erfahrungen mit vergleichbaren Fällen. B., Lungentransplantiert, Intelligenzminderung, muss 4 x im Jahr zur Uniklinik zur Kontrolle und Mediverordnung. Grundsicherung, kann daher die Taxikosten (einfache Fahrt 55 Euro, also 110 Euro pro Quartal) nicht selbst zahlen. Mit dem Öffentlichen darf er wegen der Infektionsgefahr nicht fahren. Ambulante betteuu g gibt es nicht mehr, da das Landesamt im Moment slles streicht was geht und man ihm "fehlende Mitwirkung" vorgeworfen hat (was zum Teil leider tatsächlich stimmt, aber durchaus auch krankheitsbedingt ist) . Sowohl die Krankenkasse als auch das Sozialamt weigern sich, die Kosten 4 x im Jahr zu übernehmen. Sozialamt verweist auf Krankenkasse, AOK lehnt wegen fehlender Anspruchsvoraussetzungen (kein aG o.ä.) auch im Widerspruchsverfahren ab. Für den B. sind diese Kontrollen aber lebenswichtig. Entsprechende Stellungnahmen der Klinik hab ich extra schreiben lassen. Und er braucht seine Medikamente, welche der Hausarzt nicht verordnen und dosieren kann. Ich suche nach Erfahrungswerte und überlege in dem Fall tatsächlich den Klageweg. Frage ist nur gegen wen: KK oder Sozialamt? Hier ist eine Lücke im System die einem Menschen das Leben kosten kann. Es muss doch eine Lösung geben ?
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören |
03.12.2018, 16:36 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Wende Dich noch mal an das Sozialamt ggf. auch das vom Landkreis evtl. auch wg. Pers. Budget. Schicke die Ablehnung der KV mit und Verweise darauf, dass die Termine lebensnotwendig sind. Ein weiterer Verweis auf rechtliche sowie mediale Schritte ist auch gerne hilfreich... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
04.12.2018, 08:32 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Eine Lösung habe ich leider nicht, aber ich finde es in vielen Fällen sinnvoll, wenn Betreute im VdK sind, die sich um solche auf normalem Weg nicht lösbare Probleme kümmern können. Der Beitrag für den VdK ist u. U. bei Leistungsbezug auch vom Einkommen absetzbar. Hier in RLP hilft auch die Verbraucherberatung kompetent weiter, z. B. wenn es um Probleme mit KK oder PK geht.
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04.12.2018, 10:32 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 199
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Für mich klingt das nach einem Fall, der mit Dialyse-Fahrten vergleichbar ist.
Schau mal § 8 Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V (Krankentransport-Richtlinie) an. Wenn die KV nicht will, würde ich gleich Rechtsmittel einlegen und vorläufigen Rechtsschutz nicht vergessen. Gruß BineP |
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