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KoKI 06.12.2018 09:41

Aktenübergabe
 
Liebe KollegInnen,

ich habe 2 Betreuungen an einen Kollegen in einem anderen Gerichtsbezirk abgegeben. Ich hatte den neuen Betreuer mehrfach angeschrieben, dass er mir mitteilt, wie die Aktenübergabe laufen soll - 0 Reaktion. Ich habe mich dann an die zuständige Betreuungsstelle gewandt, die hatten keine Idee, was ich da machen kann. Der zuständige Rechtspfleger beim AG hatte dann zumindest bei dem neuen Betreuer mal angerufen, der meinte zu ihm, dass er keine Aufbewahrungspflicht der Akten habe?! Damit war das für das Gericht auch erledigt. Ich sitze jetzt schon seit Monaten auf den Akten der ehemaligen zu Betreuenden (übrigens enthalten diese wichtige Dokumente zu Immobilen). Soweit ich weiß, gibt es doch eine Verpflichtung, sich die Akten des zu Betreuenden zu organisieren. Was würdet ihr tun?
LG!

agw 06.12.2018 10:55

Zitat:

Soweit ich weiß, gibt es doch eine Verpflichtung, sich die Akten des zu Betreuenden zu organisieren.
Moin,
es gibt zwar eine Pflicht zur Herausgabe der Betreuungsakte, jedoch keine rechtliche Verpflichtung sich die Unterlagen zu organisieren.


Der neue Betreuer wäre zwar gut beraten sich die Unterlagen zu besorgen, wenn darin z.B. wichtige Urkunden enthalten sind aber erzwingen können wirst du es nicht.

Imre Holocher 06.12.2018 21:23

Moin moin

Der bisherige Betreuer ist zwar verpflichtet, die Unterlagen herauszugeben, aber der neue Betreuer hat die Holschuld.

D.h. wenn Du ihm anbietest, die Akten herauszugeben sowie einen Termin vereinbaren willst, er sich aber nicht meldet und die Sachen nicht haben will, dann bist Du erst mal auf der sicheren Seite.

Ok, Du hast den Kram bei Dir und solltest ihn auch gut aufheben. Entsorgen solltest Du die Unterlagen nicht. Aber dir kann auch keiner Vorwürfe machen.

Wenn sich der neue Betreuer die Unterlagen anderweitig beschafft (Unrkunden kann man gegen Gebühr auch noch mal ausstellen lassen) dann hat er sich nicht nur unnötige Arbeit aufgehalst, sondern möglicherweise auch noch eine Zusätzlich Rechnung, wenn der Betreute (bzw. der übernächste Betreuer an seiner Stelle) die unnötigen Kosten einfordert.

MfG

Imre

KoKI 07.12.2018 08:22

Guten Morgen!

ich denke mir das auch. Wenn der neue Betreuer sich die notwendigen Unterlagen auf Kosten der zu Betreuenden beschafft, anstatt die bereits vorhandenen einfach abzuholen, ist das nicht im Sinne einer vernünftigen Vermögenssorge.

HorstD 07.12.2018 18:12

Der Schriftverkehr zur gesetzlichen Vertretung ist doch Eigentum des Betreuten. Der Nachfolgebetreuer sollte vom Rechtspfleger (§ 1837 Abs 2 BGB) aufgefordert werden, die Sachen beim Vorbetreuer abzuholen (§§ 1890, 667 BGB). Was ist das denn für ein seltsamer Mensch? Im übrigen brauche ich doch die Unterlagen des Amtsvorgängers, um weiter zu arbeiten, ohne alles neu recherchieren zu müssen.

agw 07.12.2018 18:19

Zitat:

Was ist das denn für ein seltsamer Mensch?

Dieses Gebaren ist leider inzwischen kein Einzelfall. Ich kenne hier von Kollegen etliche Fälle in denen der Nachfolgebetreuer keine Unterlagen übernehmen will.

Imre Holocher 08.12.2018 13:47

Moin moin

Zitat:

Zitat von HorstD (Beitrag 114652)
Was ist das denn für ein seltsamer Mensch?

Das kommt wirklich nicht selten vor. Insbesondere bei Betreuungsabgaben an Rechtsanwälte habe ich dieses Verhalten erlebt. Sogar angebotete Übergabetreffen mit bzw. bei den Betreuten wurden abgelehnt.

Sogar auch anders herum, wenn ich die Unterlagen als folgender Betreuer haben wollte, waren diese einfach nicht zu erreichen - die Unterlagen damit leider auch nicht.

Zitat:

Zitat von HorstD (Beitrag 114652)
Im übrigen brauche ich doch die Unterlagen des Amtsvorgängers, um weiter zu arbeiten, ohne alles neu recherchieren zu müssen.

Es soll Berufe (bzw. Berufsstände) geben, deren Mitglieder von sich selber glauben alles zu können...

MfG

Imre

Stefanie78 08.12.2018 22:52

Hallo KoKI,

wie fit sind denn die beiden Betreuten? Kannst Du denen vielleicht Ihre Unterlagen geben?
Du schreibst was von wichtigen Unterlagen zu z.b. Immobilien. Mein Betreuer hat von mir auch einen Ãœberschreibungsvertrag. Sogar das Testament meines Vaters. Im Original.
Ich fänds ganz schön scheiße, bekäm ich einen neuen Betreuer und der würde die Unterlagen nicht abholen, wenn die dann "weg" wären.
Der Thread erinnert mich aber dran, dass ich die Originale von meinem Betreuer längst zurück fordern wollte. Werd ich jetzt direkt mal mailen. Der verschickt ja, wenns mal nötig ist, eh nur Kopien.

LG

clavinova 12.12.2018 21:21

Hallo,
könnte eine Lösung sein, die Akten zuzusenden?

Das Rechenexempel wäre dann 'Porto im Verhältnis zum Platz im Aktenschrank und Ärger'.



Viele Grüße
Clavinova

KoKI 13.12.2018 08:54

Liebe KollegInnen,

einer der zu Betreuenden ist soweit fit, dem werde ich seine Sachen nun ins Heim schicken.
Der andere hat einen Einwilligungsvorbehalt, ist auch nicht so fit, dass ich ihm die Akten überlassen würde. Am Ende wird es mir dann noch zum Nachteil ausgelegt, wenn ich sie ihm übergebe.....
Ich denke, dass ist auch der Grund, warum sich der neue Betreuer weigert, die Akten zu übernehmen. Er hat keine Lust auf "weniger Platz im Aktenschrank". Er hatte ja dem Rechtspfleger gegenüber gesagt, er habe keine Aufbewahrungspflicht. Naja, leider gibt es hin und wieder KollegInnen, deren Verhalten null nachvollziehbar ist.

Liebe Grüße!


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