Dies ist ein Beitrag zum Thema Intime Rechtsfrage- wie entscheiden ? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Vorweg:
Mein Betreuter lebt als Verwahrfall in einer geschlossenen Psychiatrie und kann seinen Willen aufgrund seiner Behinderung nicht äußern.
Heute ...
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10.12.2018, 21:48 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.11.2018
Ort: Köln
Beiträge: 17
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Intime Rechtsfrage- wie entscheiden ?
Vorweg:
Mein Betreuter lebt als Verwahrfall in einer geschlossenen Psychiatrie und kann seinen Willen aufgrund seiner Behinderung nicht äußern. Heute war ich bei ihm und habe von der Klinik folgendes berichtet bekommen: Die Schwester meines Betreuten zerrt ihren Bruder ein mal wöchentlich unter die Dusche, um ihn einer Ganzkörperrasur zu unterziehen. Hierzu gehört auch der Intimbereich. Das Krankenhauspersonal duscht ihn zwei Mal die Woche und rasiert seinen Bart, laut Pflegeplan. Ich habe nun seine Schwester gefragt, was das soll und sie beschwerte sich darüber, dass sie das immer machen müsse, weil das Krankenhaus ihn ja nicht rasiere. Sie tue dies aus hygienischen Gründen (ich dachte nämlich, dass es evtl religiöse Gründe sein könnten) und weil "es immer schon so war". Ich bin nun in einem Konflikt, weil ich der ganz persönlichen Meinung bin, dass das übergriffig von ihr ist. Seine Meinung dazu kann man aufgrund seines Krankheitsbildes nicht eruieren. Allerdings erzählt sie mir, dass er sie währenddessen oft mit seinen Exkrementen beschmiere. Das ist normalerweise nicht der Fall, da er kontinent ist und im Alltag keinerlei Hang dazu aufweist. Das Pflegepersonal hatte noch nie Probleme mit ihm beim Duschen. Das Pflegepersonal bestätigt, dass er das Rasieren von seiner Schwester- wenn auch mit wenig Begeisterung- über sich ergehen lasse. Manchmal käme es vorher zum Streit, aber dann schafft die Schwester es, ihn doch zu überreden. Was mache ich nun? Lasse ich das weiter zu, weil es "immer schon so war"? Können mir rechtliche Konsequenzen folgen, wenn ich das zulasse oder unterbinde? Oder sehe ich das alles zu eng? Habt ihr Erfahrungen damit? Ich bitte um ernst gemeinte Antworten zu dem Thema. Vielen Dank! |
10.12.2018, 22:36 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
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Es gibt mehr Ding' im Himmel und auf Erden, als Eure Schulweisheit sich träumt (Horatio)
Wenn Dein Betreuter das alles super finden würde und zum Ausdruck bringen könnte, dass er das ausdrücklich will - vielleicht würde ich es geschehen lassen. Man muss sich ja nicht in alles einmischen. Da es vor diesen Aktionen offenbar aber Streit gibt und der Betreute nicht erklärt und auch nicht erklären kann, dass diese Spezialdusche sein Ding ist, muss das sofort unterbunden werden, notfalls per Strafanzeige gegen die Schwester. Das würde ich ihr sehr deutlich machen. Das Heim würde ich anweisen, solche Situationen nicht mehr zu dulden und bei Zuwiderhandeln die Polizei zu rufen. Es hat ebenso eine Verantwortung für seinen Schutzbefohlenen (zumal es ja zur Kenntnis nimmt, das es bei Deinem Betreuten kein Wohlgefallen erzeugt) wie eigentlich auch seine Schwester, wenn sie mit ihm alleine ist. Ganz ehrlich: ich würde hier den Knüppel auspacken. Bin zwar gelernter Pädagoge, aber der Betreuerberuf erlaubt glücklicherweise ja, die belastende Vorbildung situativ über Bord zu schmeißen. Die Schwester hat sicherlich auch beklemmende Erfahrungen in ihrem Leben gemacht, die ich mir gar nicht vorstellen möchte, sonst würde sie wohl kaum zu solchen Aktionen neigen. Aber zuständig bist Du nicht für sie sondern für Deinen Betreuten. Diesen musst Du vor Misshandlung schützen. Geändert von Flafluff (10.12.2018 um 22:41 Uhr) |
10.12.2018, 22:38 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich hatte das bereits einmal bei einem jungen Türken in Phase F.
Er hatte zuvor mit türkischen Intimregeln nix am Hut (das wusste ich sicher) und ich habe deratig übergriffiges Verhalten einfach untersagt. Es gibt eine Privat- und Intimsphäre! Mein Betreueter konnte sich nicht wehren- aber ich an seiner Stelle und das habe ich.
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10.12.2018, 22:39 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Dem geschätzten "weiblichen" Kollegen stimme ich nochmals ausdrücklich zu
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10.12.2018, 22:42 | #5 |
Berufsbetreuer
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10.12.2018, 22:47 | #6 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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OT
Glatter Rechtsfragenmissbrauch sagt dann der schlimmere Mann(kleiner Insider- muss sein.... seit heute tobt das Streit- Gelächter)
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10.12.2018, 22:50 | #7 |
Einsteiger
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Ort: Köln
Beiträge: 17
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Nun gut, dann liege ich mit meinem "fiesen" Bauchgefühl diesbezüglich nicht falsch.
@michaela mohr: Was ist denn, wenn diese Rasur aus religiöser Motivation wäre? (nicht, dass sie mir nun damit kommt). Abgesehen davon, dass mein Betreuter keine Einschätzung zu Religion hat. Aber könnte die Schwester das richterlich durchsetzen, wenn es sie es mit Religion begründen würde? ... ich frage nur, weil sie in ihrem Heimatland Anwältin war und sie manchmal zu Affekthandlungen neigt. @flafluff Sie streiten ja nicht immer und er zeigt sich nicht grundsätzlich dagegen. Aber eben auch nicht dafür. Danke für den Tipp, dass die Einrichtung darauf mit achten sollte! Das ist wichtig, da ich ja auch nicht immer vor Ort sein kann. Ich habe mich nicht getraut, das Wort Misshandlung auszuschreiben. Aber ich habe heute mehrfach daran gedacht, einfach weil ich persönlich das für unmögliches Verhalten halte. |
10.12.2018, 23:07 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Ich bin, ehrlich gesagt, fassunglos, dass die Klinikmitarbeiter sowas überhaupt geduldet haben.Die haben ja auch das Recht, Angehörigen während ihres Besuchs Dinge zu untersagen.
Ich würde das unterbinden. Wann nimmt der Betreute mehr Schaden? Wenn er keine Intimrasur bekommt, obwohl er sie gern hätte? Oder wenn er gegen seinen Willen von seiner Schwester ausgezogen und rasiert wird? |
10.12.2018, 23:16 | #9 | |
Einsteiger
Registriert seit: 24.11.2018
Ort: Köln
Beiträge: 17
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Zitat:
Wenn man ihn fragt, ob er mit einem von der Brücke springen will, würde er auch in die Hände klatschen und lächeln. Wie wäre es, wenn diese Rasur religiös motiviert wäre? Wäre das was anderes? Zumindest bin ich froh, dass ich mit meiner Einschätzung nicht falsch liege. |
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10.12.2018, 23:19 | #10 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
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Wenn Du unsicher bist, kannst Du eine pragmatische Lösung anstreben: das KH stellt ihn obligatorisch täglich, zumindest aber an Schwesterbesuchstagen frühmorgens unter die Dusche. Dann ist das schon mal weg. Wenn er das Gefühl hat, eine Ganzkörperrasur zu benötigen, soll er das aktiv dem Pflegepersonal mitteilen und kann diese dann unter Anleitung und Aufsicht selbst erledigen. Wenn er einen solchen Wunsch nicht äußert, bzw. nicht irgendwo dokumentiert ist, dass er diesen Wunsch generell hat, entfällt die Zeremonie. Die Schwester würde ich jedenfalls fernhalten. Sie kann auch niemals überzeugend darlegen, dass generell der Wunsch des Betreuten nach dem Prozedere besteht, da das Ganze ja eher ihr Anliegen zu sein scheint und sie somit libidinöse Nutznießerin des Geschehens sein dürfte/könnte.
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