Dies ist ein Beitrag zum Thema Guthaben aus Nebenkosten und Grundsicherung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo.
Meine Betreute bezieht seit August 2018 Grundsicherung im Alter. Im November wurde ihr ein Nebenkostenguthaben vom Vermieter erstattet. Der ...
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11.01.2019, 09:37 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
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Guthaben aus Nebenkosten und Grundsicherung
Hallo.
Meine Betreute bezieht seit August 2018 Grundsicherung im Alter. Im November wurde ihr ein Nebenkostenguthaben vom Vermieter erstattet. Der Abrechnungszeitraum liegt zumindest für 10 Monate vor dem Grundsicherungsbezug, das heißt, sie hat die Nebenkosten jedenfalls für 10 Monate nicht aus den Sozialleistungen bezahlt. Das Amt fordert Leistungen in Höhe des kompletten Guthabens zurück. Mir ist natürlich klar, dass grundsätzlich das Zuflussprinzip gilt und die Überzahlung im darauffolgenden Monat berücksichtigt wird. Für Stromkosten gibt es Rechtsprechung, dass ein Guthaben beim Leistungsempfänger verbleiben darf, wenn er dieses nicht aus der Regelleistung, sondern aus eigenen Mitteln bezahlt hat. Rein praktisch betrifft dies eher Personen, die noch eine geringe Rente oder Zuverdienst haben. Kann man bei Nebenkostenrückerstattungen ähnlich argumentieren? Das Amt beharrt auf Rückforderung, hat aber noch keinen Bescheid erlassen. |
11.01.2019, 12:02 | #2 |
Club 300
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
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Hallo Silke,
Stromkostenerstattungen verbleiben m.W. deshalb anrechnungsfrei beim Leistungsempfänger, weil der die Stromkosten gerade aus dem Regelbetrag bestreiten muss - im Gegensatz zu Kosten der Unterkunft. Eine jetzt erst fällige Nachzahlung von Nebenkosten für einen zurückliegenden Zeitraum gehört zu den (aktuellen) Kosten der Unterkunft und würde vom Amt sicherlich in voller Höhe übernommen werden, soweit es sich dabei im Einzelnen um übernahmefähige Nebenkosten handelt. Nach meiner Ansicht (ohne dass ich nach Rechtsprechung dazu gesucht habe, vielleicht wissen die Kollegen mehr) muss die NK-Erstattung leistungsmindernd angerechnet werden. Viele Grüße, Anni |
11.01.2019, 18:55 | #3 | |
Einsteiger
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 23
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Hallo,
Zitat:
Das hier spricht gegen die Anrechnung https://sozialberatung-kiel.de/2011/...ostenguthaben/ Aber dies wiederum dafür https://www.dresdner-fachanwaelte.de...n-nach-sgb-ii/ Anscheinend hat das BSG in 2012 wohl leider klargestellt, dass es bei den Kosten der Unterkunft nicht auf den Ursprung des Guthabens ankommt. Der Träger der Grundsicherung könnte demnach zu Recht auf die tatsächlichen Kosten der Unterkunft verweisen, die durch das Guthaben gemindert werden. Die Links beziehen sich zwar auf das SGB II, es sollte aber im SGB XII ebenso gehandhabt werden. Gruesse |
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11.01.2019, 19:12 | #4 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Sehe ich genauso, da - wie erwähnt - im Falle eine NK-Nachzahlung, dass Amt dann ja auch voll einspringen würde. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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14.01.2019, 09:41 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
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Ich danke Euch.
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