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Neuer Vermieter als Drittschuldner?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Neuer Vermieter als Drittschuldner? im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo. B. Hat Schulden bei ehemaligem Vermieter (Gesellschaft). Diese haben inzwischen einen Titel. Nun soll der neue Vermieter(Privatperson) als Drittschuldner ...


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Alt 29.01.2019, 12:18   #1
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard Neuer Vermieter als Drittschuldner?

Hallo.

B. Hat Schulden bei ehemaligem Vermieter (Gesellschaft). Diese haben inzwischen einen Titel.

Nun soll der neue Vermieter(Privatperson) als Drittschuldner gehört werden. Bin damit überfragt. Kenne sowas nur als Lohnpfändung. Kann der ehemalige Vermieter nun tatsächlich die Miete der aktuellen Mietwohnung beim aktuellen Vermieter pfänden???

Besser Beratungsschein und Anwalt?

LG
Boomer
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Boomer ist offline  
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Alt 29.01.2019, 12:23   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
Standard

Drittschuldner ist der, gegen den der Schuldner einen Anspruch haben könnte, z.B. ein Arbeitgeber.

Beim Vermieter kann es eigentlich nur um den Kautionsrückzahlungsanspruch gehen.

Aber dennoch: Beratungshilfe und Anwalt.
Silke77 ist offline  
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Alt 29.01.2019, 12:57   #3
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Ah ok. Betrifft das auch die aktuelle Kaution, die der Vermieter für das laufende Mietverhältnis erhalten hat? Müsste er dieses Geld an den Gläubiger jetzt rausgeben?

Ich marschiere morgen auf jeden Fall zum AG für nen Schein
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Boomer ist offline  
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Alt 29.01.2019, 13:33   #4
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
Standard

Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Betrifft das auch die aktuelle Kaution, die der Vermieter für das laufende Mietverhältnis erhalten hat? Müsste er dieses Geld an den Gläubiger jetzt rausgeben?
Erst, falls der Schuldner aus der Wohnung ausziehen sollte. Dann ginge die Kaution nicht an ihn zurück, sondern direkt an den Gläubiger.


Solange der Schuldner noch in der Wohnung wohnt, darf die Kaution nicht gepfändet werden.
Pichilemu ist offline  
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Alt 29.01.2019, 13:51   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Erst, falls der Schuldner aus der Wohnung ausziehen sollte. Dann ginge die Kaution nicht an ihn zurück, sondern direkt an den Gläubiger.
Hallo, und das auch nur dann, wenn überhaupt ein Kautionsrückzshlungsanspruch besteht (also der neue Vermieter nicht eigene Forderungen damit verrechnet). Ansonsten kann es bei der Pfändung auch noch um Rückzahlungsansprüche aus Nebenkostenvorauszahlungen gehen. Um solche zu vermeiden, sollte man die Vorauszahlung eher niedrig vereinbaren. Insgesamt ist die Sache schon ziemlich seltsam.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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