Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbschein selbst beantragen oder Notar beauftragen? im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
In den letzten Tagen ist der Vater einer meiner Klientinnen verstorben.
Er war jahrzehntelang selbst der Betreuer meiner Betreuten und ...
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31.01.2019, 08:10 | #1 |
Stammgast
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Ort: Südwestfalen
Beiträge: 739
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Erbschein selbst beantragen oder Notar beauftragen?
In den letzten Tagen ist der Vater einer meiner Klientinnen verstorben.
Er war jahrzehntelang selbst der Betreuer meiner Betreuten und lange hatte niemand gemerkt, dass er selbst eine so fortgeschrittene Demenz entwickelt hatte, dass er auch einen Betreuer benötigte. Sowohl seine Betreuerin als auch ich konnten im vormals gemeinsam bewohnten Haus keinerlei Dokumente finden (kein Stammbuch, keine UNterlagen zum Haus ...). Meine Klientin hat noch einen Bruder, der aber schon lange im Ausland wohnt. Die Betreuein des Vaters hat erst in der letzten Woche das Haus des Vaters verkauft. Am liebsten würde ich einen Notar beauftragen den Erbschein zu beantragen. Aber ist das wirklich eine Arbeitsersparnis für mich? Liebe Grüße Marsupilami |
31.01.2019, 08:31 | #2 |
Moderator
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Beiträge: 5,785
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Geht beides, der Notar kostet aber zusätzliche Gebühren (nach GNotKG).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
31.01.2019, 12:49 | #3 | |
Forums-Geselle
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Beiträge: 76
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Zitat:
Gebühren nimmt das Gericht auch, das gibt sich nichts. Aber beim Notar kommen ein paar Euro Auslagen und die Umsatzsteuer dazu. |
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31.01.2019, 15:41 | #4 |
Moderator
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Bietet sich aber dann an, wenn das zuständige NachlG (am letzten Wohnort des Verstorbenen) jwd ist. Nur für Erbausschlagungen ist jedes NachlG zuständig.
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