Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Verlängerung Aufenthaltsgenehmigung subsidiärer Schutz

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verlängerung Aufenthaltsgenehmigung subsidiärer Schutz im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Abend, vielleicht hat hier der ein oder andere Erfahrung mit folgender Sachlage: Ein Syrer mit derzeit festgestellter subsidiärer Schutzbedürftigkeit ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > sonstige Behördensachen - Versicherungen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 03.02.2019, 19:33   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.10.2015
Beiträge: 31
Standard Verlängerung Aufenthaltsgenehmigung subsidiärer Schutz

Guten Abend,

vielleicht hat hier der ein oder andere Erfahrung mit folgender Sachlage:

Ein Syrer mit derzeit festgestellter subsidiärer Schutzbedürftigkeit muss seine Aufenthaltsgenehmigung verlängern, da die bisherige am 24.02. endet. Der Pass endet mit gleichem Datum. Termin beim Ausländeramt ist am 12.02.

Nun habe ich das Internet durchforstet und bin aktuell auf dem Stand, dass er als subsidiär Schutzbedürftiger keiner Passpflicht zur Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung nachkommen muss.

Wie sind eure Erfahrungen diesbezüglich? Hat die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ohne gültigen Pass bei subsidiär Schutzberechtigten bei jemandem reibungslos funktioniert?

Danke schon mal!!!
lilly09 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2019, 20:48   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
Standard

Ja problemlos. Gibt ja auch genügend Berichte im Internet, aus denen man sehen kann, dass es da keine Probleme gibt.
Michael77 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2019, 19:00   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.10.2015
Beiträge: 31
Standard

Die neue Aufenthaltsgenehmigung ist trotz fast abgelaufenem Pass erteilt worden. Ich musste der Sachbearbeiter aber tatsächlich die Paragrafen zeigen...


Die Sachbearbeiter wird nicht von der Passpflicht absehen. Sie will einen neuen syrischen Pass innerhalb von sechs Monaten vorgelegt haben.


Ich besorge nun ein ärztliches Attest, welches bescheinigt, dass er nicht zur Botschaft kann.



Ich finde es nur erstaunlich, dass die Sachbearbeiterin prinzipiell auf den neuen Pass besteht. Darf sie das?
lilly09 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:45 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39