Dies ist ein Beitrag zum Thema Hapimag Aktien im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Bei einer Betreuten habe ich jetzt erfahren daß sie Aktien der Schweizer Firma Hapimag besitzt. Dies ist eine Art Time ...
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04.02.2019, 13:28 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 17.08.2018
Ort: Raum Frankfurt am Main
Beiträge: 33
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Hapimag Aktien
Bei einer Betreuten habe ich jetzt erfahren daß sie Aktien der Schweizer Firma Hapimag besitzt. Dies ist eine Art Time Sharing. Man hat die Aktien und muß eine jährliche Gebühr bezahlen wofür man Wohnpunkte erhält. Für diese Wohnpunkte kann man in Hapimag-Objekten seinen Urlaub verbringen.
Nun ist es so daß meine Betreute keine Urlaubsreisen mehr machen kann. Obwohl nicht sonderlich lukrativ gibt es sowohl für Aktien als auch die Urlaubspunkte einen Sekundärmarkt. Um die saftige jährliche Gebühr von über 1.000 Euro zu sparen möchte ich die Punkte und die Aktien gerne dort veräußeren. Weiß einer von Ihnen ob ich mir beide Veräußerungsvorgänge vom Betreuungsgericht ex ante genehmigen lassen muß? Ich fürchte ja, oder? |
04.02.2019, 17:54 | #2 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Kann die zu Betreuende die Kündigung der Aktien und der Urlaubspunkte noch selbst verstehen?
Wenn ja, reicht es aus, wenn diese die Kündigung unterschreibt, das Betreuungsgericht hat dann mit diesem Vorfall nichts zu tun. Du solltest es allerdings alles sauber dokumentieren. Obwohl man eigentlich keine Genehmigung für die Kündigung benötigt - ein Sperrvermerk ist ja nicht eingetragen - könntest du Schwierigkeiten damit bekommen die Anteilsscheine zu verkaufen, da du deine Legitimation ja erst einmal nachweisen musst. Ich würde daher die erste Variante wählen - eine Geschäftsunfähigkeit kann ich jedenfalls nicht aus dem herauslesen, was du geschrieben hast. |
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