Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Hapimag Aktien

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hapimag Aktien im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Bei einer Betreuten habe ich jetzt erfahren daß sie Aktien der Schweizer Firma Hapimag besitzt. Dies ist eine Art Time ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 04.02.2019, 13:28   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.08.2018
Ort: Raum Frankfurt am Main
Beiträge: 33
Standard Hapimag Aktien

Bei einer Betreuten habe ich jetzt erfahren daß sie Aktien der Schweizer Firma Hapimag besitzt. Dies ist eine Art Time Sharing. Man hat die Aktien und muß eine jährliche Gebühr bezahlen wofür man Wohnpunkte erhält. Für diese Wohnpunkte kann man in Hapimag-Objekten seinen Urlaub verbringen.


Nun ist es so daß meine Betreute keine Urlaubsreisen mehr machen kann. Obwohl nicht sonderlich lukrativ gibt es sowohl für Aktien als auch die Urlaubspunkte einen Sekundärmarkt. Um die saftige jährliche Gebühr von über 1.000 Euro zu sparen möchte ich die Punkte und die Aktien gerne dort veräußeren.


Weiß einer von Ihnen ob ich mir beide Veräußerungsvorgänge vom Betreuungsgericht ex ante genehmigen lassen muß? Ich fürchte ja, oder?
Chevalier ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2019, 17:54   #2
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Kann die zu Betreuende die Kündigung der Aktien und der Urlaubspunkte noch selbst verstehen?

Wenn ja, reicht es aus, wenn diese die Kündigung unterschreibt, das Betreuungsgericht hat dann mit diesem Vorfall nichts zu tun.

Du solltest es allerdings alles sauber dokumentieren.

Obwohl man eigentlich keine Genehmigung für die Kündigung benötigt - ein Sperrvermerk ist ja nicht eingetragen - könntest du Schwierigkeiten damit bekommen die Anteilsscheine zu verkaufen, da du deine Legitimation ja erst einmal nachweisen musst.

Ich würde daher die erste Variante wählen - eine Geschäftsunfähigkeit kann ich jedenfalls nicht aus dem herauslesen, was du geschrieben hast.
Schnieder ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:43 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39