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Zwangsmedikation odern nicht?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwangsmedikation odern nicht? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Herr Kollesch, doch nicht wir zwei...... Schau mal ins Lexikon: Zitat: „Die Gerichte haben insbesondere die längerfristige Behandlung eines Betreuten ...


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Alt 16.02.2019, 07:17   #11
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Herr Kollesch, doch nicht wir zwei......Schau mal ins Lexikon:


Zitat:
„Die Gerichte haben insbesondere die längerfristige Behandlung eines Betreuten mit Clozapin als genehmigungspflichtig eingestuft. Unter Hinweis auf „mit der Behandlung verbundene besondere Risiken“ (Dettmeyer R, Springer 2001, Medizin & Recht für Ärzte: Grundlagen – Fallbeispiele – medizinrechtliche Fragen, S. 396). Gemeint ist die Gefahr eines schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schadens im Sinne des § 1904 BGB. So gehört denn auch Clozapin zu den Medikamenten, für die es, wie bei operativen Eingriffen, ein eigenes ausführliches Aufklärungsformular gibt.
Es ging um Clozapin. Bei uns findet deswegen die Umstellung auf Clozapin meistens nur stationär und nicht ambulant statt.


Gerade bei Wahnpatienten -wegen der nötigen engmaschigen Blutkontrollen am Anfang- kann das hinterher zu ungeahnten weiteren Komplikationen führen- hatte ich bereits einmal, will ich nicht nochmal erleben.
Wie so oft bei Betreuungen..... man/ich begibt sich erst dann auf die sichere Seite wenn man vorher schon mal unsicher rumstand.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.02.2019, 10:01   #12
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Wie so oft bei Betreuungen..... man/ich begibt sich erst dann auf die sichere Seite wenn man vorher schon mal unsicher rumstand.

Den merke ich mir.


Es war mir tatsächlich nicht geläufig, dass Leponex/Clozapin mittlerweile genehmigungspflichtig ist. Ist allerdigs auch schon ein paar Jahre her, dass einer meiner Betreuten auf das Zeug eingestellt wurde.


Der eigentliche Skandal ist, dass ich das nicht wusste, obwohl ich ja bei Dir meine Ausbildung gemacht habe .


Jedenfalls würde ich dann bei der geschilderten Sachlage und mit dem Wissen um die Genehmigungspflicht selbstverständlich auch zum Antrag raten.
Flafluff ist offline  
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