Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwangsmedikation odern nicht? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Herr Kollesch, doch nicht wir zwei...... Schau mal ins Lexikon:
Zitat:
„Die Gerichte haben insbesondere die längerfristige Behandlung eines Betreuten ...
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16.02.2019, 07:17 | #11 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Herr Kollesch, doch nicht wir zwei......Schau mal ins Lexikon:
Zitat:
Gerade bei Wahnpatienten -wegen der nötigen engmaschigen Blutkontrollen am Anfang- kann das hinterher zu ungeahnten weiteren Komplikationen führen- hatte ich bereits einmal, will ich nicht nochmal erleben. Wie so oft bei Betreuungen..... man/ich begibt sich erst dann auf die sichere Seite wenn man vorher schon mal unsicher rumstand.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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17.02.2019, 10:01 | #12 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
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Zitat:
Den merke ich mir. Es war mir tatsächlich nicht geläufig, dass Leponex/Clozapin mittlerweile genehmigungspflichtig ist. Ist allerdigs auch schon ein paar Jahre her, dass einer meiner Betreuten auf das Zeug eingestellt wurde. Der eigentliche Skandal ist, dass ich das nicht wusste, obwohl ich ja bei Dir meine Ausbildung gemacht habe . Jedenfalls würde ich dann bei der geschilderten Sachlage und mit dem Wissen um die Genehmigungspflicht selbstverständlich auch zum Antrag raten. |
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