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Zwangsmedikation odern nicht?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwangsmedikation odern nicht? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, Ich habe heute zufällig durch den Beschluss, der in meinem Briefkasten sich befand, erfahren, dass ich zur Betreuerin ...


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Alt 04.02.2019, 16:55   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.05.2015
Beiträge: 107
Standard Zwangsmedikation odern nicht?

Hallo Zusammen,

Ich habe heute zufällig durch den Beschluss, der in meinem Briefkasten sich befand, erfahren, dass ich zur Betreuerin einem Klienten, der zur Zeit sich in einer psychiatrischen Krankenhaus befindet, wurde.
B. hat die Diagnose der paranoiden Schizophrenie. Es soll eine medikamenten Umstellung geben, dass, laut der beantragenden Ärztin, aufgrund der Angstzustände etc., erst nach Bestellung eines gesetzlichen Betreuers möglich sein könne. Insbesondere wegen des Vergiftungswahns, sei B. Nicht in der Lage, eine diesbezügliche Entscheidung ohne Unterstützung zu treffen.

Habe den B. Noch nicht kennengelernt. Weiß noch nicht, was mich erwartet. Habe morgen früh ein Termin.
Nun meine Frage.
Ab wann ist es eine Zwangsmedikation?
BEISPIELSWEISE: wenn B.eine Umstellung ablehnt und ich es aber befürworten soll??? Muss dann Genehmigung eingeholt werden?
Wenn B. zwar mündlich ablehnt, aber die verabreichten Medikamente einfach einnimmt?

Lg
???die Neue??? ist offline  
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Alt 04.02.2019, 17:18   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
BEISPIELSWEISE: wenn B.eine Umstellung ablehnt und ich es aber befürworten soll??? Muss dann Genehmigung eingeholt werden?
schau dazu unbedingt mal ganz genau hier nach:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de...angsbehandlung


Bitte unbedingt auf das Datum der einzelnen Entscheidungen achten und scih nicht an Überholtem festklammern.


Das ist das eine.
Der genau Ablauf ist noch sehr viel mehr im Detail zu beachten wie z.B. genaue Protokolle, mit Datum, Uhrzeit, Anwesenheitsaufzählung über die angebotenen Medis.


Zitat:
Habe den B. Noch nicht kennengelernt.
Mein Rat wäre, gehe als erstes mal los und lerne den Betroffenen kennen und frage ihn nach seiner Meinung/Einstellung, dann hör dir alle Argumente dafür und dagegen an.
Lass dich bloss nicht drängen zu was auch immer. Das will wirklich sehr gut überlegt sein.


Zitat:
Wenn B. zwar mündlich ablehnt, aber die verabreichten Medikamente einfach einnimmt?
Dafür bräuchte es nicht mal einen Betreuer.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 05.02.2019, 08:54   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 122
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
schau dazu unbedingt mal ganz genau hier nach:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de...angsbehandlung





Das ist das eine.
Der genau Ablauf ist noch sehr viel mehr im Detail zu beachten wie z.B. genaue Protokolle, mit Datum, Uhrzeit, Anwesenheitsaufzählung über die angebotenen Medis.



um § 1906a Abs 1 Nr. 4 BGB:

"zuvor ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks versucht wurde, den Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen"

zu entsprechen, führe ich diese Gespräche in Gegenwart eines Arztes und lasse mir diese Gespräche von diesem Arzt per Unterschrift bestätigen.
Ruby ist offline  
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Alt 05.02.2019, 12:54   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
führe ich diese Gespräche in Gegenwart eines Arztes und lasse mir diese Gespräche von diesem Arzt per Unterschrift bestätigen.
bei uns würde das nicht ausreichen.
Die Angebote zur Medikation müssen vom Facharzt gemacht werden mit Zeugen, Datum und Uhrzeit. Das muss insgesamt drei Mal in kürzeren Abständen erfolgen mit Protokoll, Stempel und Unterschrift.

Als Betreuerin war ich in diese Gespräche noch nie involviert, hatte aber auch erst zwei solche Fälle und trotzdem gabs bei unserem Gericht dafür eine extra Fortbildung (2 Mal sogar)
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 14.02.2019, 07:51   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.05.2015
Beiträge: 107
Standard

Der Betreute stimmt der Medi-Umstellung nach der gemeinsamen Aufklärung mündlich zu. Aufgrund seines Vergiftungswahns möchte er aber den Aufklärungsbogen nicht unterschreiben. Er würde die neuen Tabletten einnehmen, sagt er auch. Aber er glaubt, mit dem Bogen würde er sein Testament unterschreiben. Einen selbst geschriebenen dreizeiler,:
ich stimme der Medikamentenumstellung „Clozapin“ zu
Hat er bereits unterschrieben.
Dann dürfte doch eigentlich nichts im Weg stehen, dass ich den Bogen stellvertretend unterschreibe, oder?
Denn ohne den fehlenden Unterschrift auf dem Aufklärungsbogen wollen die Ärzte nicht mit der Umstellung beginnen.
???die Neue??? ist offline  
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Alt 14.02.2019, 08:02   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hattest du das hier gelesen:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de...Heilbehandlung


Ich denke nicht dass es in dem Fall ausreicht. Der Betreute erfasst doch gar nicht wirklich um was es gehen soll.Jemand der nicht begreift was vor sich geht kann auch nicht einwilligen.
Ich würde - auch zu meiner Sicherheit- den Antrag auf die gerichtliche Genehmigung stellen und mich nicht auf halbgare Konstrukte einlassen wollen.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 14.02.2019, 08:11   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.05.2015
Beiträge: 107
Standard

Genau das hat mich auch beschäftigt. Ja, werde den Antrag stellen.
Danke Michaela
???die Neue??? ist offline  
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Alt 15.02.2019, 19:59   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hattest du das hier gelesen:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de...Heilbehandlung


Ich denke nicht dass es in dem Fall ausreicht.

Werteste Kollegin, ich denke, dass das schon ausreicht. In dem Moment, wo der Patient weiß, dass er umgestellt wird und die Bereitschaft zeigt, das neue Zeug freiwillig zu nehmen, braucht es im Grunde genommen keine weitere Einwilligung. Da ???dieNeue??? mit aufgeklärt wurde, kann sie die Aufklärung allerdings unterschreiben. Der Patient nimmt die Arznei freiwillig zu sich und alles ist geritzt. Was sollte man da denn noch beantragen wollen?
Flafluff ist offline  
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Alt 15.02.2019, 20:31   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Wieso weiss der Patient auf einmal etwas?
Er hat einen Wahn- wer weiss wie der sich auswirkt. Wer das hat lebt nicht in der Realität. Ob er weiss dass er umgestellt wird scheint mir nicht wirklich klar.

Wie gesagt, ich würde es nicht machen, die Genehmigung kostet nix.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 15.02.2019, 20:38   #10
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
Standard

Aber das ist doch in der Psychiatrie nun wirklich gang und gäbe, dass die Patienten dort nicht immer genau wissen, was sie da zu sich nehmen. Wichtig ist, dass es verantwortungsvoll verordnet wird und dass der Patient es möglichst freiwillig nimmt.



Hier wurde geschrieben, der Patient habe sich mündlich einverstanden erklärt (nach Aufklärung). Das ist dochgut. Die Betreuerin kann jetzt auch noch einwilligen. Leponex ist ja nun kein unmittelbar lebensbedrohliches Medikament, ich wüsste jedenfalls nicht, dass man dafür eine gerichtliche Genehmigung braucht. Man muss allerdings die Blutwerte im Auge behalten, das ist richtig. Wenn diese sich schlecht entwickeln, wird es meistens wieder abgesetzt.
Flafluff ist offline  
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