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Betreuter in depressiver Phase - Handlungspflicht?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter in depressiver Phase - Handlungspflicht? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, ich habe derzeit folgende Situation: Mein Betreuter leidet an einer Depression, die im Winter stets akut wird. Ich ...


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Alt 07.02.2019, 18:45   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 04.08.2018
Ort: Wilhelmshaven
Beiträge: 53
Standard Betreuter in depressiver Phase - Handlungspflicht?

Hallo Zusammen,

ich habe derzeit folgende Situation:
Mein Betreuter leidet an einer Depression, die im Winter stets akut wird. Ich habe mit ihm eine Vereinbarung geschlossen, was passiert, wenn diese Phase wieder kommt: Minimum ist die Kommunikation mit mir via SMS.

Die Situation ist jetzt, dass er alle Termine absagt (Physio, Arzt, Begutachtungen und auch natürlich jene mit mir) und sich zurück zieht. Laut seiner Aussage nimmt er die Medikamente und laut Arzt hat er auch noch welche. Er hält sich an unsere Minimumabsprache und kommuniziert das nötigste per SMS mit mir.
Ich sehe ehrlich gesagt keine Eigen/Fremdgefährdung. Bisher biete ich regelmäßig Angebot an, höre regelmäßig "nach" und halte ihm den Rücken frei (Termine absagen usw.). Ich bin sehr, sehr happy, dass er sich an die Vereinbarung hält und dass unser Verhältnis das zu lässt.

Würdet Ihr anders handeln? Wann würdet Ihr anders handeln? Was könnte ich noch tuen, ohne gleich die Keule zu holen?

Dankeschön!
Viele Grüße,
die ARS
dieARS ist offline  
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Alt 07.02.2019, 21:28   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
Standard

Du machst das sehr gut.
Flafluff ist offline  
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Alt 08.02.2019, 06:55   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
Standard

Bei Leuten mit einer psychischen Erkrankung beantrage ich regelmäßig Eingliederungshilfe in Form von ambulant betreutem Wohnen, selbst wenn sie das zunächst nicht möchten.


Manchmal nehmen sie das Angebot doch an. Und wenn sie es nicht annehmen, ist wenigstens dokumentiert, dass ich es versucht habe und meiner Fürsorgepflicht nachgekommen bin.
Michael77 ist offline  
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Alt 08.02.2019, 07:30   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Und wenn sie es nicht annehmen, ist wenigstens dokumentiert, dass ich es versucht habe und meiner Fürsorgepflicht nachgekommen bin.
Über den Satz bin ich gerade gestolpert, wir haben doch gar keine Fürsorgepflicht!


Wir sollen uns an den Wünschen und Lebensvorstellungen der Betreuten orientieren und diese - wenn zumutbar und möglich- versuchen zu realisieren.

Wie ARS das geregelt hat ist doch wirklich super. Sie baut mit ihm ein sehr gutes und vertrauensvolles Arbeitsverhältnis auf. Genau auf der Basis gewinnt sie Einfluss den sie hoffentlich im nächsten Winter dann nutzen kann um evtl. noch das Betreute Wohnen mit in`s Boot zu holen.

BeWo ist ein freiwlliges Angebot. Ich biete das oft an bis hin zu Infogesprächen aber würde nie über den Kopf des Betreuten weg BeWo bentragen wenn er das nicht deutlich erkennbar selbst auch möchte und zustimmt.


Meine Kunden sind keine kleinen Kinder bei denen Mama besser weiss was gut für sie ist- auch wenn es ab und schwer auszuhalten geht.
Nicht persönlich zu verstehen bitte
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.02.2019, 07:39   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
Standard

Ich sage ja auch nicht, dass es schlecht geregelt ist. Aber ich gebe Dir recht, es reicht evtl. auch, wenn man es bei einem Infogespräch mit dem Anbieter belässt, wenn sie es nicht möchten. War auch bisher nur ein Fall, wo ich es beantragt habe. Im Nachhinein hätte ich mir die Arbeit auch sparen können. Danke für den Tip. Ich dachte, ich müsste das so dokumentieren.
Michael77 ist offline  
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Alt 08.02.2019, 07:46   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich dachte, ich müsste das so dokumentieren.
Du hast mich missverstanden, in meine Doku erfasse ich im Einzelfall auch dass es Gespräche über das BeWo gab.

Ich beantrage es aber nicht ohne expliziten Auftrag des Kunden und du sagtest:
Zitat:
beantrage ich regelmäßig Eingliederungshilfe in Form von ambulant betreutem Wohnen,
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 11.02.2019, 13:15   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 04.08.2018
Ort: Wilhelmshaven
Beiträge: 53
Standard

Vielen Dank für die Rückmeldungen - Die Tipps / Rückmeldung hier, sind mir immer wertvoll / hilfreich.
dieARS ist offline  
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Stichworte
akute phase, depression


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