Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnstätte Eingliederungshilfe, Vermögenssorge 2020 im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Abend,
eine Klientin wohnt in einer Wohnstätte und arbeitet in der WfbM. Vermögenssorge hat sie selbst.
Heute fragt mich ...
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08.02.2019, 20:06 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.12.2017
Beiträge: 95
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Wohnstätte Eingliederungshilfe, Vermögenssorge 2020
Guten Abend,
eine Klientin wohnt in einer Wohnstätte und arbeitet in der WfbM. Vermögenssorge hat sie selbst. Heute fragt mich die Einrichtung, wer denn 2020 die Bankangelegenheiten bearbeitet. Sie selbst kann erkrankungsbedingt nicht zur Bank. Gibt es da Hilfen, die beantragt werden können, um die Bank-Arbeiten zu erledigen? Oder ist dies ein Grund, den Aufgabenkreis Vermögenssorge anzuregen? Bisher haben die Wohnstätten-Mitarbeiter ihr geholfen, wenn sie für Einkäufe Geld vom Konto benötigte. Lieben Dank und Grüße Clavinova |
08.02.2019, 20:25 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Kannst du Dich mit der Betreuten unterhalten? Sie könnte z.B. jemand bevollmächtigen, um bei der Bank Geld abzuheben oder eine Überweisung auf das Verwahrgeldkonto der Wohneinrichtung schreiben. Wenn sie nicht mehr in der Lage ist, jemand zu bevollmächtigen, wäre eine Erweiterung um die Vermögenssorge angezeigt. Die kann ja auch wieder aufgehoben werden, wenn sie wieder fit ist. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
08.02.2019, 21:05 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Und warum genau können ihr ab nächstem Jahr die Wohnstätten- Mitarbeiter nichtmehr helfen?
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08.02.2019, 23:51 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.12.2017
Beiträge: 95
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Hallo,
mein Eindruck ist, dass die MitarbeiterInnen ihr bisher geholfen haben bei den Bank-Sachen, weil der Aufwand überschaubar war. Ich denke selbst, deren Thema ist es eigentlich nicht, wie die Bewohnerin an ihr Bargeld von ihrem externen Bankkonto kommt. Nun hat das Thema Geld ja ab 2020 eine neue Relevanz und Dimension. Wenn die Bewohnerin monatlich die Kosten zu überweisen hat, das kann auch aus meiner Sicht nicht die Aufgabe der MitarbeiterInnen sein. Ich bin natürlich auch nicht epicht darauf, einen neuen AK Vermögenssorge zu bekommen - aber bei Licht betrachtet, sehe ich nicht, wie die Klientin dies bewerkstelligen könnte. Sie kann niemand bevollmächtigen. Es ginge nur über eine installierte Hilfe, die jemand bezahlt. LG Clavinova |
09.02.2019, 00:08 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
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Ich würde erstmal abwarten, wie es 2020 tatsächlich aussieht. Aktuell ist es so, dass es nur Vermutungen gibt, aber noch nichts konkretes. Ich würde aber auch empfehlen, zur Not den AK Vermögenssorge zu beantragen.
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