Dies ist ein Beitrag zum Thema Autozulassung auf behinderten Betreuten im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich betreue einen schwerstg geistig und körperlich mehrfachbehinderten jungen Mann. Er bezieht Sozialhilfe.
Jetzt sagt mir der Bruder, er ...
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14.02.2019, 17:01 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Autozulassung auf behinderten Betreuten
Hallo,
ich betreue einen schwerstg geistig und körperlich mehrfachbehinderten jungen Mann. Er bezieht Sozialhilfe. Jetzt sagt mir der Bruder, er habe auf den Namen des Klienten ein Auto gekauft ( 1000 Euro ) und auf ihn zugelassen ( wegen der Steuerersparnis für Behinderte). Der Bruder lebt im Haushalt und kümmert sich auch intensiv um den Klienten und begleitet ihn überall hin. Sinnvoll wäre dies schon. Ich schließe aber nicht aus, dass der Bruder den Wagen auch selbst nutzt. Geht das so? Der Betreute kann sich nicht äußern und hat auch keinen Führerschein, bzw. wäre gar nicht in der Lage Auto zu fahren. Ich habe dazu nur gefunden, dass Eltern ein Auto auf ein schwerbehindertes Kind zulasssen können, aber in dieser Konstellation? Was meint ihr? |
14.02.2019, 17:08 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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Es ist nicht verboten, dass sich auch andere Familienangehörige als die Eltern um einen Behinderten kümmern. Der Behinderte muss auch gar nicht selbst Auto fahren können.
Aber wenn das Kfz für andere Zwecke als die Beförderung und Versorgung des Behinderten genutzt wird, ist das eine für den Bruder strafbare Steuerhinterziehung. Wird ein Kfz auf den Namen eines Behinderten zugelassen, darf dieses Kfz auch wirklich nur für Belange des Behinderten genutzt werden. Private Spritztouren o. ä. sind dann tabu. |
14.02.2019, 17:16 | #3 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Zitat:
Eben genau dies ist meine Befürchtung. Ich kann und will das nicht kontrollieren. |
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14.02.2019, 19:30 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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Zunächst mal hast du keine Verpflichtungen gegenüber dem Bruder des Betreuten, denn etwaige Sanktionen wie Steuernachforderung oder das strafrechtliche Verfahren könnten nur ihn treffen, der Betreute selbst hingegen kann für das Verhalten seines Bruders nicht bestraft werden.
Ansonsten wäre die Schuld wohl eher bei der Zulassungsstelle zu suchen, die es ja scheinbar ermöglicht hat, dass eine derartige Zulassung durch den Bruder auf den Namen des Betreuten ohne entsprechende Vollmacht vonstatten geht. Ich sehe jetzt aber keinen Grund, dem Betreuten "ohne Not" das Kfz wieder wegzunehmen, wenn es ihm tatsächlich nützt und wenn es seine Lebensqualität verbessert (ist das so?) |
14.02.2019, 21:25 | #5 | ||
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Zitat:
Steuernachforderungen treffen den Steuerpfichtigen - und das ist immer noch der Betreute und nicht sein Bruder. Damit ist dann auch der Betreuer in der Geschichte drin, weil er die Arbeit an der Backe hat. Strafrechtliche Verfahren können je nach Klagegrund gegen alle drei - den Betreuten, seinen Bruder und den Betreuer - angeleiert werden. Jeder der drei haftet für das was er tut oder ggf. läßt. Wie weit die Aussichten da sind, kommt auf die Klage an und was passiert ist. Zitat:
Ich gehe mal davon aus, dass sich die Zulassungsstelle im Falle einer Klage deshalb gleich eine ganze Packung Eier darauf pellen wird. Das wird wohl nix. Unabhängig davon: Es kann durchaus sinnvoll sein, wenn ein Auto angeschafft wird, damit der Betreute von A nach B transportiert werden kann. Man sollte sich aber dann auch erst mal die genauen Regelungen über die Nutzungsmöglichkeiten besorgen. Also beim Finanzam, dem Versorgungsamt und sonstigen Stellen mal nachfragen. Oder vielleicht besser bei Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen. Dort weiß man das sicherlich besser als wir hier im Forum. Wenn dort etwas konkretes in Erfahrung gebracht wurde: Bitte hier schildern. Wir lernen alle gerne dazu. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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14.02.2019, 22:02 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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Sachte.
Hat der Bruder das Fahrzeug ohne die nötige Vollmacht auf den Betreuten angemeldet nur um sich die Kfz-Steuervergünstigung einzuheimsen (und die wird nur auf Antrag gewährt, § 3a KraftStG) liegt eine mittelbare Falschbeurkundung im Sinne des § 271 StGB vor. Da gab es auch schon mehrere Urteile der Strafgerichte, Stichwort Scheinhalterschaft. Die mittelbare Falschbeurkundung hat zur Folge, dass das Fahrzeug nie wirksam auf den Betreuten zugelassen wurde. Damit ist der Betreute rechtlich kein Fahrzeughalter und haftet auch für nichts, weder für die Steuer noch strafrechtlich. |
15.02.2019, 07:12 | #7 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Zitat:
Erstmal danke soweit. |
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15.02.2019, 08:39 | #8 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 20.03.2017
Beiträge: 54
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Wer trägt denn die laufenden Kosten? Sprit, Versicherung etc? Ist ja auch nicht ganz nebensächlich...
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