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Klinik fordert Schweigepflichtsentbindung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Klinik fordert Schweigepflichtsentbindung im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Forums-Kollegen, folgender Fall, der mir fast die Worte raubt: Man stellt sich vor ich fordere als rechtlicher Betreuer inkl. ...


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Alt 15.02.2019, 17:36   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
Standard Klinik fordert Schweigepflichtsentbindung

Liebe Forums-Kollegen,


folgender Fall, der mir fast die Worte raubt: Man stellt sich vor ich fordere als rechtlicher Betreuer inkl. Vorlage des Betreuerausweises schriftlich den Entlass-/ Therapiebericht einer Entzugsklinik an in welcher der Betreute stationär behandelt wurde. Wenige Tage später kommt die Rückmeldung, dass mir die Berichte nur unter Vorlage einer Schweigepflichtentbindung des Betroffenen ausgehändigt werden könne. Ich rufe dort an, die Dame am Telefon weiß auch sofort Bescheid, da sie den Brief geschrieben hat. Ich weiße noch einmal darauf hin, dass ich als rechtlicher Betreuer alle Auskünfte erhalten kann (im Rahmen der Aufgabenkreise, in diesem Fall Gesundheitsfürsorge) ohne Einverständnis. Hierzu sei ich vom Gericht bevollmächtigt worden. Und es ist nicht nur mein Recht, sondern ein Stück weit auch meine Pflicht, diese Dinge einzusehen. Und ich könne ja sogar die Schweigepflichtentbindung theoretisch im Namen des Betreuten selbst unterschreiben.


Doch die Dame bleibt dabei, meint nur, sie wird ohne Schweigepflichtentbindung, unterschrieben vom Betroffenen, die Unterlagen nicht zusenden, da sie sonst persönlich in Haftung genommen wird.


Das erlebe ich wirklich zum ersten mal, in der Regel ist es eher anders herum, dass man als Betreuer noch eine Unterschrift leisten soll obwohl der B. geschäftsfähig ist.


Theoretisch wäre es kein Problem, die Unterschrift des B. zu holen. Jedoch geht es mir hier ums Prinzip. Und es könnte ja auch sein, der B. liegt im Koma oder möchte nicht, dass ich den Bericht sehe, ich brauche ihn aber für andere Behörden (letzteres ist in dem Fall wirklich so).


Ich habe nun geplant mich mit einem erneuten Schreiben an die Klinikleitung zu wenden, dort den Fall zu schildern und dann mal die Sinnhaftigkeit einer Betreuung in so einem Fall zu hinterfragen. Evtl. auch mit der Mitteilung, dass meine Anwältin der Klinik gerne mal Nachhilfe im Betreuungsrecht geben kann, wenn die Weigerung der Herausgabe aufrecht erhalten wird (was aber praktisch natürlich schwierig wäre, da ich dann wahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleibe). Oder habt ihr noch anderer Tip´s?


Danke Euch.


Gruß
Faddl ist offline  
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Alt 15.02.2019, 19:37   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
Standard

Moin moin

Die Frau aus der Schreibstube kann durchaus von oben die Order bekommen haben, nichts herauszugeben. Da kann sie nichts machen, weil der Fehler in höheren Gehaltsklassen angesiedelt ist.
Deine Idee, ein Schreiben an die Klinikleitung zu senden, ist da gut.
Vergiß nicht eine Frist anzugeben und alternativ dazu das Angebot eine Mitteilung an die Besuchskommission zu schicken, falls nichts passieren sollte...
Da wird auch ein Chefchen hellhörig.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.02.2019, 19:40   #3
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Da ich das gleiche Problem auch schon hatte: was ist eine Besuchskommission?
__________________
Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
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Alt 15.02.2019, 19:48   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
Standard

Moin moin

Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Da ich das gleiche Problem auch schon hatte: was ist eine Besuchskommission?
Soweit es sich um ein psychiatrisches Krankenhaus handelt ist die Besuchskommission die landesweite Aufsichtsstelle. Zumindest in Nds. heißt die so. Die Adresse findet man in jedem psych. Krankenhaus im Eingangsbereich. Da muss sie ausgehängt werden.

Für somatische Krankenhäuser ist die Aufsicht wo anders angesiedelt.
Ein Hinweis auf weitere rechtliche Schritte tut es aber auch.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.02.2019, 20:42   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
Standard

Insbesondere im Gesundheitswesen greift es mehr und mehr um sich, dass jeder, der ein Telefon bedienen darf, sich nach und nach als personifizierte Verschmelzung aller staatlichen Gewalt wahrnimmt und individuelle Gesetze nach Gutdünken erlässt und vollzieht. Gerade in Kliniken werden solche Verdikte gerne mit "Sie müssen..." eingeleitet. Ich bin inzwischen ziemlich allergisch dagegen, weil die ewig gleiche Diskussion mit irgendwelchem Tippsenpersonal immer Zeit und Nerven kostet.



Ich würde der Dame nun mitteilen, dass ich ihre selbstverliehene gesetzgeberische Kompetenz nicht anerkenne, zumal diese nicht auf Sachkunde zu beruhen scheint.


Bitte sie um Mitteilung, ob sie selbst den Vorgang an ihre Vorgesetzten und die Rechtsabteilung weitergeben will, oder ob Du das für sie erledigen darfst.


Die Sachlage ist ohnehin sonnenklar: Du hast Auskunft zu erhalten. Punkt.
Flafluff ist offline  
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Alt 15.02.2019, 21:33   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Bitte sie um Mitteilung, ob sie selbst den Vorgang an ihre Vorgesetzten und die Rechtsabteilung weitergeben will, oder ob Du das für sie erledigen darfst.
Auch eine wunderschöne Variante!

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.02.2019, 09:37   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.08.2018
Beiträge: 35
Standard

Genau dasselbe hat ich hier auch schon mal gefragt und es konnte, wollte mir niemand sagen.

Durch hier durchsuchen dachte ich ich hat heraus gefunden, das die Lage gerade gar nicht klar ist und wenn dann sowieso nur bei nicht einwilligungsfähigen Betreuten gilt. Die Dinger findet man hier mit suchen:

https://www.aerzteblatt.de/archiv/19...und-wann-nicht

Zitat:
Das Recht auf Auskunft eines Betreuers kann zusätzlich durch den Willen des Patienten eingeschränkt werden, sofern er einsichtsfähig ist. Eine Offenbarung von Patientengeheimnissen gegen den Willen eines einsichtsfähigen betreuten Patienten ist nicht zulässig. Daher sollte jede Anfrage eines Betreuers vorab sorgfältig geprüft werden.
https://www.datenschutzzentrum.de/ar....html#extended

Zitat:
Ist der Patient mit der Auskunftserteilung an den Betreuer nicht einverstanden, so hat der Betreuer diesen Willen des Patienten zu beachten. Dies ergibt sich aus § 1901 Abs. 2 BGB. Missachtet er den Willen des Patienten und ersucht dennoch den Arzt um Auskunft, so kann er dies im Regelfall wirksam tun, denn die Beschränkung der Vertretungsmacht wirkt sich grundsätzlich nur im Innenverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem aus und hat in der Regel auf das Außenverhältnis zwischen Betreuer und Arzt keinen Einfluss. Hat der Arzt jedoch unzweifelhaft Kenntnis von dem entgegen stehenden Willen des Patienten erlangt - etwa durch eine Mitteilung des Patienten gegenüber dem Arzt - so sollte der Arzt diesen Willen berücksichtigten und dem Betreuer die Auskunft verweigern. Kann eine einvernehmliche Lösung über das Auskunftsersuchen zwischen Betreuer und Betreutem nicht gefunden werden, so bedarf es hierüber einer Entscheidung des Vormundschaftsgericht.
Aus Neugierde was ist es denn jetzt?gl
Kerosine ist offline  
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Alt 16.02.2019, 10:30   #8
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Eine klare Antwort habe ich auch noch nicht, hatte das Problem auch schon mehrfach. Es ging da aber nicht nur um Auskunft/Arztbrief an mich, sondern auch an den Hausarzt z. B.. Teilweise wurde es im Gespräch mit dem Betreuten so gelöst, dass er Entbindungserklärungen unterschrieb, einmal habe ich mich aber auch an den Chefarzt der Reha-Klinik gewandt, der mir dann persönlich den Entlassbrief zuschickte.
Wenn ich die Zitate von Kerosine lese (die ich durchaus nachvollziehen kann), scheint es sich da im Zuge der DSGVO um nicht geklärte bzw. unterschiedliche Auffassungen über die Rolle/die Befugnisse des Betreuers zu handeln.
mimi91 ist offline  
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Alt 16.02.2019, 11:51   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.08.2018
Beiträge: 35
Standard

Der zweite Link ist fast 20 Jahre alt ("Vormundschaftsgericht") und von einer staatlichen Stelle raus gegeben. Er stand auch schon ein paar mal hier im Forum daher hab ich ihn.
Der erste ist von 2017 aber also auch vor DSGVO und immerhin vom Ärzteblatt.

Es betrifft mich zum Glück nicht mehr aber es wär schon gut zu wissen. Für Betreute wo nicht im Koma liegen ist das ja schon eine der schlimmsten Sachen daran vorstellbar.
Kerosine ist offline  
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Alt 16.02.2019, 14:16   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
Standard

Moin moin

Ich gehe mal davon aus, dass er erste Kommentar aus der Zeit der Vormundschaften so veraltet ist, dass man ihn ausser Acht lassen kann.
Der zweite Kommentar von 2017 fällt durchaus in die Zeit der DSGVO. Die gilt seit Mai 2015, hatte aber den 23.5.2017 als Stichdatum zu dem die Verordnung umgesetzt zu sein hat. Weil alle das Ganze verpennt haben, ging eine entsprechend große Panikwelle um und die Hosen waren bis zum Stehkragen voll...
Dass dieser Kommentar aus dem Ärzteblatt kommt, ist nicht damit gleichbedeutend, dass es Gesetz oder ie einzig wahre Eingebung ist. Auch Ärzteblätter veröffentlichen mit vorliebe nur das, was für die eigene Gruppe (also die Ärzte) von Vorteil ist.

Die Praxis sieht dann doch etwas anders aus:
Wenn ein Arzt (oder Krankenhaus) die Informationen nicht herausgeben will, dann muss man nur dazu auffordern eine entsprechende Stellungnahme anzufertigen, aus der hervorgeht, dass die betreute Person so fit ist, dass sie ihre gesundheitlichen Angelegenheiten alle selber regeln kann - und mit diesem Schreiben ein Antrag auf Aufhebung der Gesundheitssorge beantragt werden kann. Alternativ zu dieser Stellungnahme mögen doch bitte die gewünschten Informationen gegeben werden, da eine Verweigerung nicht begründet wird.
Das Ganze schreibt man nur einmal und speichert das als Textbaustein für das nächste Mal ab.
...und siehe da: ganz schnell kommen die gewünschten Unterlagen... ...das macht ja auch weniger Arbeit, als eine Stellungnahme zu schreiben. (Böse Zungen behaupten auch die vorherige Verweigerung der Herausgabe der Unterlagen wäre nur der mangelnden Einsatzfreude geschuldet...)

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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