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ALG 2, krank, und und und....

Dies ist ein Beitrag zum Thema ALG 2, krank, und und und.... im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mein Betreuter ( habe ich seit 3 Wochen) bezieht seit Jahren ALG 2. War jetzt 1 Monat im KKh, Arzt ...


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Alt 16.02.2019, 20:07   #1
Big
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.10.2018
Beiträge: 18
Standard ALG 2, krank, und und und....

Mein Betreuter ( habe ich seit 3 Wochen) bezieht seit Jahren ALG 2.
War jetzt 1 Monat im KKh,
Arzt meinte das es langwierig wird( min. 1 Jahr)
Eilantrag für PG wurde vom Kkh schon gestellt.( ist in Arbeit)
Zahlt jetzt da JC weiter bis zur Entscheidung?
Muss JC prüfen ob EU Rente?

Lg Big
Big ist offline  
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Alt 16.02.2019, 20:48   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
War jetzt 1 Monat im KKh,
Arzt meinte das es langwierig wird( min. 1 Jahr)
Abwarten wie es sich entwickelt.
Aus dem KH die Krankschreibung immer schön an das JC schicken.
Unter einem halben Krankheit ist das JC erst mal weiter zuständig
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.02.2019, 20:56   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Ob ALG2 weiter zuständig ist, hängt davon ab, ob nach ärztlicher Prognose der stat. Aufenthalt unter einem halben Jahr bleiben wird (§ 7 Abs 4 SGB II). Zur Vermeidung von Rückfragen würde ich das schon jetzt formlos bescheinigen lassen.

Wenn der Arzt dazu nicht in der Lage ist, vorsorglich (für den Fall der ALG-2-Einstellung) Sozialhilfe beantragen, und zwar die klassische Hilfe zum Lebensunterhalt (nicht Grundsicherung nach SGB XII) einschl der Krankenkassenbeiträge. Im Fall der ALG-2-Einstellung muss auch mit der Krankenkasse Kontakt aufgenommen werden, zwecks Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 16.02.2019, 20:59   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ergänzung:
Zitat:
Eilantrag für PG wurde vom Kkh schon gestellt.( ist in Arbeit)

Hat erst mal keinen Einfluss auf die Zuständigkeit. Es gibt auch Personen mit PG 2 die noch mehra ls 3 Std. arbeitsfähig sind.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.02.2019, 19:06   #5
Big
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.10.2018
Beiträge: 18
Standard

Ok
Das werde ich morgen mit dem Arzt besprechen und dann zum Sozialamt
Ich danke euch.

Habe mich nicht korrekt ausgedrückt....ist jetzt wieder zu Hause.
Sind aber noch weitere Baustellen:

Das Pflegebett wurde von Kk abgelehnt....ich gehe in Widerspruch
Die Kosten für den Kkh Aufenthalt soll er bezahlen

Geändert von Big (17.02.2019 um 19:21 Uhr)
Big ist offline  
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Alt 17.02.2019, 20:05   #6
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
Standard

Zitat:
Zitat von Big Beitrag anzeigen
Die Kosten für den Kkh Aufenthalt soll er bezahlen
Die Begründung dafür würde mich interessieren. Ist das eine GKV oder PKV?
Pichilemu ist offline  
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Alt 22.02.2019, 14:52   #7
Big
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.10.2018
Beiträge: 18
Standard

GKV aber er hatte noch keine Befreiung
die habe ich erst beantragt
Big ist offline  
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Alt 22.02.2019, 17:09   #8
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
GKV aber er hatte noch keine Befreiung
die habe ich erst beantragt

Also soll er lediglich den Eigenanteil bezahlen und nicht den gesamten Krankenhausaufenthalt, oder wie ist das zu verstehen.


Vielleicht kann man hier auch mal verständlich schreiben wenn man sich schon vernünftige Antworten erwartet.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 28.02.2019, 23:27   #9
Big
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.10.2018
Beiträge: 18
Standard

Entschuldigung für meine unverständliche Ausdrucksweise.
Ich meinte den Eigenanteil.
Big ist offline  
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Alt 28.02.2019, 23:48   #10
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Den Eigenanteil hat er, solange er NICHT als Chronisch krank offiziell eingestuft ist, mit max. 101,76€ (2% der Regelleistung) für das Jahr 2019 SELBST zu tragen!
Danach kann er sich bei seiner Krankenkasse befreien lassen, für den Rest des Jahres.


Als Chroniker (ärztliche Bescheinigung eines Vordrucks erforderlich!) würde sein Anteil halbiert und 50,88€ betragen.



Den Eigenanteil übernimmt auch kein Jobcenter und kein Sozialamt!


Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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