Dies ist ein Beitrag zum Thema ALG 2, krank, und und und.... im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mein Betreuter ( habe ich seit 3 Wochen) bezieht seit Jahren ALG 2.
War jetzt 1 Monat im KKh,
Arzt ...
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16.02.2019, 20:07 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.10.2018
Beiträge: 18
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ALG 2, krank, und und und....
Mein Betreuter ( habe ich seit 3 Wochen) bezieht seit Jahren ALG 2.
War jetzt 1 Monat im KKh, Arzt meinte das es langwierig wird( min. 1 Jahr) Eilantrag für PG wurde vom Kkh schon gestellt.( ist in Arbeit) Zahlt jetzt da JC weiter bis zur Entscheidung? Muss JC prüfen ob EU Rente? Lg Big |
16.02.2019, 20:48 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Aus dem KH die Krankschreibung immer schön an das JC schicken. Unter einem halben Krankheit ist das JC erst mal weiter zuständig
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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16.02.2019, 20:56 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Ob ALG2 weiter zuständig ist, hängt davon ab, ob nach ärztlicher Prognose der stat. Aufenthalt unter einem halben Jahr bleiben wird (§ 7 Abs 4 SGB II). Zur Vermeidung von Rückfragen würde ich das schon jetzt formlos bescheinigen lassen.
Wenn der Arzt dazu nicht in der Lage ist, vorsorglich (für den Fall der ALG-2-Einstellung) Sozialhilfe beantragen, und zwar die klassische Hilfe zum Lebensunterhalt (nicht Grundsicherung nach SGB XII) einschl der Krankenkassenbeiträge. Im Fall der ALG-2-Einstellung muss auch mit der Krankenkasse Kontakt aufgenommen werden, zwecks Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
16.02.2019, 20:59 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ergänzung:
Zitat:
Hat erst mal keinen Einfluss auf die Zuständigkeit. Es gibt auch Personen mit PG 2 die noch mehra ls 3 Std. arbeitsfähig sind.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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17.02.2019, 19:06 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.10.2018
Beiträge: 18
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Ok
Das werde ich morgen mit dem Arzt besprechen und dann zum Sozialamt Ich danke euch. Habe mich nicht korrekt ausgedrückt....ist jetzt wieder zu Hause. Sind aber noch weitere Baustellen: Das Pflegebett wurde von Kk abgelehnt....ich gehe in Widerspruch Die Kosten für den Kkh Aufenthalt soll er bezahlen Geändert von Big (17.02.2019 um 19:21 Uhr) |
17.02.2019, 20:05 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
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22.02.2019, 14:52 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.10.2018
Beiträge: 18
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GKV aber er hatte noch keine Befreiung
die habe ich erst beantragt |
22.02.2019, 17:09 | #8 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Also soll er lediglich den Eigenanteil bezahlen und nicht den gesamten Krankenhausaufenthalt, oder wie ist das zu verstehen. Vielleicht kann man hier auch mal verständlich schreiben wenn man sich schon vernünftige Antworten erwartet.
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28.02.2019, 23:27 | #9 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.10.2018
Beiträge: 18
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Entschuldigung für meine unverständliche Ausdrucksweise.
Ich meinte den Eigenanteil. |
28.02.2019, 23:48 | #10 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Den Eigenanteil hat er, solange er NICHT als Chronisch krank offiziell eingestuft ist, mit max. 101,76€ (2% der Regelleistung) für das Jahr 2019 SELBST zu tragen!
Danach kann er sich bei seiner Krankenkasse befreien lassen, für den Rest des Jahres. Als Chroniker (ärztliche Bescheinigung eines Vordrucks erforderlich!) würde sein Anteil halbiert und 50,88€ betragen. Den Eigenanteil übernimmt auch kein Jobcenter und kein Sozialamt! Gruss, MurphysLaw |
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